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  • 15.04.2009           28       | | |

"Pro München": Geldstrafe für Homo-Hetze

"Pro München" beim Wahlkampf
"Pro München" beim Wahlkampf
Wegen homophober Hetze in der Wahlwerbung hat das Landgericht München einen Vertreter der rechtsradikalen Wählerinitiative "Pro München" zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt.

Im Kommunalwahlkampf 2007/2008 wurde die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der Wahlkampfzeitung von "Pro München" als "Lehrstelle des Abartigen" bezeichnet. Die Landeshauptstadt München hatte deshalb Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt (queer.de berichtete). In der Wahlkampfzeitung hieß es unter anderem auch: "Nicht länger sollen in der Öffentlichkeit provozierend auftretende Schwule, Perverse und Abartige als Vorbilder Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden."

Das Landgericht München hat nun entschieden, dass der Autor des Artikels, Rüdiger Schrembs, eine Geldauflage von 2.100 Euro bezahlen muss. Das Verfahren wurde gegen Zahlung dieser Geldauflage eingestellt, da sich Schrembs für seine Äußerungen gegenüber der Koordinierungsstelle entschuldigt hat. Schrembs war früher in der NPD aktiv.

(Fortsetzung nach Anzeige)


Diese Summe entspricht genau der Höhe des Strafbefehls, den Schrembs ursprünglich erhalten hatte und gegen den er sich im Ergebnis erfolglos gewehrt hat.

"Die Entscheidung des Landgerichts hat bestätigt, dass Minderheitenhetze nicht geduldet wird", erklärte Andreas Unterforsthuber von der Koordinierungsstelle. "Die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen ist daher mit dem Ausgang des Verfahrens sehr zufrieden."

"Pro München" will an die Popularität der rechtsradikalen Organisation "Pro Köln" anknüpfen, die bei den Kommunalwahlen 4,7 Prozent in der Domstadt erreichte und damit fünf Mandate im Kölner Stadtrat erobern konnte. Pro München konnte diesen Erfolg nicht wiederholen. Die "Pro"-Parteien polemisieren gegen Ausländer und andere Minderheiten und wenden sich insbesondere gegen Moschee-Neubauten. (dk)


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Tags:  münchen   pro münchen   justiz 
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Reaktionen zu ""Pro München": Geldstrafe für Homo-Hetze"


 28 User-Kommentare als Feed (RSS 2.0, ?)

S.  1  2  3
Die ersten:   
#1
15.04.2009
13:21:11


(-2, 8 Votes)

Von alexander
Profil nur für angemeldete User sichtbar

ist ja alles gut und schön, aber mit einer geldstrafe in dieser höhe ist es nicht getan, diesen brüdern gehören in diesem zusammenhang die bürgerlichen rechte auf jahre abgesprochen, das wäre ein konkretes und korrektes zeichen !

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#2
15.04.2009
15:47:19


(+5, 7 Votes)

Von Tim

@alexander:
auch wenn ich deine position verstehe und ähnlich denke, entzieht man nicht mal eben so Grundrechte...

Die 2100 Euro sind aber auch mir viel zu wenig!!!

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#3
15.04.2009
16:20:37


(0, 6 Votes)

Von nix da

Klasse, 2100€ Geldstrafe. Toller Rechtsstaat, in dem Nazis mit solch lächerlichen Geldstrafen belohnt werden, während aufrechte Antifaschisten inhaftiert werden.

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#4
16.04.2009
10:01:40


(+1, 9 Votes)

Von Liberaler

Aufrechte Antifaschisten?

Meinste die Leute, die bei Demonstrationen ständig zu Gewalt greifen - und das nicht nur gegen die z.B. NPD'ler, sondern auch gegen die Polizei, die nur dazu da ist den ordnungsgemäßen, friedlichen Ablauf von genehmigten Demonstrationen zu gewährleisten?

Die Leute, die Autos anzünden und brennende Barrikaden errichten, die Pflastersteine auf Rettungskräfte und in Schaufenster werfen, die eine Hetzjagd auf Menschen veranstalten (wie in Köln beim Anti-Islamisierungsgipfel von ProKöln)?

Aufrechte Antifaschisten würden sich nicht nur gegen die Faschisten stellen, sondern sich auch konsequent gegen die Leute der Antifa aussprechen, die gegen ihre "Gegner" zu den selben Mitteln greift, die sie beim "Gegner" kritisiert und verurteilt.

Ich will hier nicht die kranken NPD'ler oder sonstige Vollidioten in Schutz nehmen, aber ausdrücklich davor warnen, dass man Linksextremismus verharmlost. Linksextremisten sind eindeutig gewaltbereiter, was jüngst sogar Politiker und die Polizei zugegeben haben, als sie darauf hinwiesen, dass bei NPD-Demonstrationen auch die Gewaltbereitschaft der NPD-Sympathisanten gestiegen sei - in Folge der steten Gewaltanwendung (z.B. Einsatz von Steinen und anderen Wurfgegenständen) der Linksextremisten.

"Aufrechte Antifaschisten" müssten sich sowohl gegen rechte, als auch gegen linke Gewalt aussprechen und dürfen z.B. auch nicht die Aberkennung von Bürgerrechten fordern oder sonstigen geistigen Dünnschiss von sich geben. Solche Forderungen kommen denen der Faschisten nämlich bedenklich Nahe.

Deutschland ist immer noch eine Demokratie, in der jedem Menschen gewisse Rechte zustehen - auch den Rechtsradikalen.

Gewalt und Intoleranz sind allgemein zu verurteilen und müssen bekämpft werden, unabhängig der politischen Ausrichtung!

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#5
16.04.2009
10:51:03


(0, 6 Votes)

Von antifaschist

An manchem kommentar hier und an den vielen Kommentaren in anderen Threads sieht man immer wieder, das der Faschismus in deutschland nach `45 natlos in den Antikommunismus übergegangen ist.

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#6
16.04.2009
11:37:17


(0, 8 Votes)

Von sajo

@ Liberaler
Sehr gut!
Die "aufrechten Antifaschisten" hast Du vollkommen zutreffend beschrieben!!!

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#7
16.04.2009
14:14:37


(-1, 5 Votes)

Von antifaschist

Antwort zu Kommentar #4 von Liberaler:
Hm, also sind antifaschistische organisationen wie beispielsweise die VVN-BdA Gewalttätig?

Und die Gewalt bei den Anti-G8-Protesten ging von den demonstranten aus, obwohl das Gegenteil bewiesen ist?

Klar, für Leser von Springer schon.


Link: g8-tv.org/topic.php?play_id=1742&clipId=226



Link: g8-tv.org/index.php?play_id=1752



Link: kanalb.net/media/spezial-G-8_Treffen_in_Heiligenda
mm/PK_rav.ogg


@sajo: Du hast ja bereits in anderen Threads gezeigt, das du eher auf der rechten seite zu finden bist

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#8
16.04.2009
17:20:24


(0, 4 Votes)

Von QueenMargrethe
Profil nur für angemeldete User sichtbar

Antwort zu Kommentar #4 von Liberaler:
Wir wollen mal nicht wieder alle Linken und Antifaschisten über einen Kamm scheren. Es gibt leider immer wieder ein paar Vollidioten -den sogenannten "schwarzen Block"- die zu gewalttätigen Mitteln greifen. Aber man muss dann auch die gewaltbereite Staatsmacht erwähnen, wo friedliche Demonstranten ihr Augenlicht durch Wasserwerfer verloren haben, wo wegen der Nato eine ganze Stadt abgeriegelt wird und die Anwohner die Polizei rufen mussten um ihre Häuser verlassen zu dürfen.

Und Grundrechte können strafrechtlich sehr wohl aberkannt werden, z.B. Freiheitsentzug, Art.18 GG.

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#9
16.04.2009
17:28:31


(+1, 3 Votes)

Von QueenMargrethe
Profil nur für angemeldete User sichtbar

Grundrechte nach Art. 18 GG allerdings nur vom BVerfG.

Zur Geldauflage von 2100 €: Das ist absolut lächerlich, das Verfahren gegen dieses Taschengeld einzustellen. Da muss sich die zuständige Kammer des LG München die Frage der Befangenheit gefallen lassen...

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#10
16.04.2009
17:37:50


(-2, 6 Votes)

Von nix da

Antwort zu Kommentar #8 von QueenMargrethe:
....und nicht zu vergessen die gewalttätigen rechtsextremisten, die durch ihr äußeres kaum oder garnicht von linken zu unterscheiden sind - siehe 1.mai in hamburg

und natürlich die NASOFI sowie die "Autonomen Nationalisten".

Diese schönfärberei und verharmlosung rechtsextremer finde ich zum kotzen, gerade auf einer homosite!

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