Der Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf für ein neues Besoldungs- und
Beamtenversorgungsgesetz beschlossen, in dem Eingetragene Lebenspartner gleichgestellt werden.
Damit gibt es im gesamten Hamburger Landesrecht keinen Unterschied mehr zwischen (heterosexueller) Ehe und Lebenspartnerschaft. Die Gleichstellung erfolgt rückwirkend zum 3. Dezember 2003. Der Zeitpunkt geht auf das Inkrafttreten einer EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zurück, die Bundes- und Landesregierungen verpflichtet hat, homosexuelle Beschäftigte gleichzustellen.
Die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnern geht derzeit langsam voran: So haben etwa mit Berlin, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern erst vier Bundesländer verpartnerte Beamte beim Familienzuschlag gleichgestellt. Auch der Bund erkennt Eingetragene Lebenspartnerschaften unter seinen Beamten nicht an. Zuletzt hat Rheinland-Pfalz die Gleichbehandlung beschlossen (queer.de berichtete), während sie von den Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Thüringen abgelehnt wurde (queer.de berichtete).
"Mit der rückwirkenden Gleichstellung bekräftigt der schwarz-grüne Senat seinen Willen zur Gleichstellung und nimmt seine Pflicht zur Fürsorge auch gegenüber den Lesben und Schwulen in besonderer Weise wahr", erklärte Farid Müller, schwulen- und lesbenpolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion. "Damit lösen wir eines unserer zentralen Wahlversprechen ein und setzen eine der wichtigen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag um."
Auch die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) freuten sich über den Beschluss: "Hamburg setzt hiermit bundesweit erneut Maßstäbe", sagte hierzu Ingo Pohl, Chef der LSU Nord. (dk)
Mögen weitere Bundesländer jetzt endlich folgen.