Am Freitag stimmt der Bundesrat über eine Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes ab. Sachsen-Anhalt und Hessen haben angekündigt, dagegen zu stimmen.
Von Norbert Blech
Am Freitag stimmt der Bundesrat über eine Initiative von Berlin, Bremen und Hamburg ab, die Menschen vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung schützen soll. Dieses Merkmal soll in den Schutzbereich des entsprechenden Artikels 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden.
Aufgrund des Artikels 3, Absatz 3 der Verfassung darf bereits niemand "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden". Auch darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Schwarz-Grün in Hamburg, Rot-Grün in Bremen und Rot-Rot in Berlin hatten die Initiative eingebracht, den Diskriminierungsschutz auf Schwule und Lesben auszudehnen; der Rechtsausschuss des Bundesrats hat eine Zustimmung inzwischen empfohlen. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundesrat und Bundestag erforderlich. Nach neuesten Äußerungen entfallen bereits 9 von 69 Stimmen im Bundesrat: Sachsen-Anhalt und Hessen haben sich gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen.
Sachsen-Anhalt und Hessen dagegen
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) hat sich zwar in einer Presseerklärung für die Aufnahme eines Verbotes der Diskriminierung wegen sexueller Identität in das Grundgesetz ausgesprochen. Gleichzeitig bedauerte die SPD-Politikerin allerdings, dass das Land den Antrag nicht unterstützen werde, da der Koalitionspartner CDU dagegen sei. Das Grundgesetz müsse der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Rechnung tragen, so Kolb. Diese Erkenntnis sei aber in der CDU Sachsen-Anhalts noch nicht angekommen.
In einer Sitzung des Hauptausschusses des Landtags haben auch CDU und FDP in Hessen einen Antrag der Grünen ablegehnt, der Bundesratsinitiative zuzustimmen. "CDU und FDP in Hessen sind nicht bereit, die rechtliche Stellung von Schwulen und Lesben entscheidend zu verbessern, kritisierte der rechtspolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Andreas Jürgens. "Eine wichtige Chance zur Gleichstellung einer benachteiligten Personengruppe wird damit vertan", so Jürgens.
Volker Beck: FDP gefordert
Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, appellieret an die schwarz-gelben Landesregierungen, der Gesetzesinitiative zuzustimmen. "Insbesondere die FDP kann nun am Freitag im Bundesrat zeigen, wie ernst sie es mit dem Versprechen meint, die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender voranzutreiben", so Beck in einer Erklärung.
"Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgendern vollen Grundrechtsschutz gewähren. In einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben", erklärte der Politiker. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für eine Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen.