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PolitikDeutschland
  • 27.11.2009           104       | | |

Artikel-3-Antrag im Bundesrat gescheitert

Schwusos-Plakat für die Grundgesetzerweiterung
Schwusos-Plakat für die Grundgesetzerweiterung
Die Initiative der Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg, ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufzunehmen, fand keine Mehrheit. Die Länderkammer lehnte es am Freitag ab, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Aufgrund des Artikels 3, Absatz 3 der Verfassung darf bereits niemand "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden". Auch darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Schwarz-Grün in Hamburg, Rot-Grün in Bremen und Rot-Rot in Berlin hatten die Initiative eingebracht, den Diskriminierungsschutz auf Schwule und Lesben auszudehnen.

Der Antrag scheiterte, obwohl sowohl der Rechtsausschuss des Bundesrats als auch der Ausschuss für Frauen und Jugend im Vorfeld eine Zustimmung empfohlen hatte. In der Debatte begründeten die Vertreter der beiden schwarz-gelb regierten Bundesländer Niedersachen und Hessen ihre Ablehnung. Die Gleichstellung von Lesben und Schwulen liege ihm zwar "am Herzen", meinte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), die Erweiterung des Grundgesetzes sei jedoch nicht nötig. Homosexuelle seien bereits jetzt vor Diskriminierung geschützt. Die Jamaika-Koalition im Saarland stimmte dagegen für den Antrag. Darüber hinaus hatte sich das rot-rot regierte Brandenburg der Initiative angeschlossen.

(Fortsetzung nach Anzeige)


Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) sprach sich vor der Abstimmung in einer Presseerklärung für die Aufnahme eines Verbotes der Diskriminierung wegen sexueller Identität in das Grundgesetz aus. Da der Koalitionspartner CDU aber dagegen sei, könne das Bundesland den Antrag allerdings nicht unterstützen.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) kritisierte die Argumentation der Gleichstellungsverweigerer, das Grundgesetz biete bereits ausreichenden Schutz vor Diskriminierung, als "ebenso unverschämt wie verlogen": Die gleichen schwarz-gelben Landesregierungen haben bislang nicht einmal die eklatante Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in ihrem Landesrecht beseitigt. Sie wollen sich ein Recht auf Diskriminierung vorbehalten."

Dennoch habe es in der Bundesratsdebatte auch positive Signale gegeben, so der LSVD: "Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik haben Regierungen wie Hamburg und Saarland, an denen CDU und FDP mitbeteiligt sind, für eine Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität gestimmt.

Neuer Vorstoß über den Bundestag

Der Grünen-Politiker Volker Beck reagierte enttäuscht auf die Abstimmung: "Schwarz-gelb im Bundesrat hat einen Vorstoß ausgebremst, Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Transgender im Grundgesetz zu verankern." Dies sei ein "Armutszeugnis" für die FDP: "Sie hat die Lesben, Schwulen und Transgender schmählich im Stich gelassen."

Der Ball liege nun im Bundestag, so Beck. Seine Fraktion habe heute eine eigene Gesetzesinitiative auf Ergänzung des Grundgesetzes um ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität in das Parlament eingebracht. (cw)

Links zum Thema:
Homepage der Initiative Artikel 3
Mehr zum Thema:
Berlin, Bremen und Hamburg fordern "Sexuelle Identität" im Grundgesetz (29.09.09)

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Tags:  artikel 3   grundgesetz 
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Themenschwerpunkt

   Artikel 3   
Gleichbehandlung von Homos soll ins Grundgesetz!

Zentralrat der Muslime fordert Homo-Schutz im Grundgesetz (10.05.2010)
LSVD: CDU schürt "Vorbehalte gegenüber Homosexuellen" (26.04.2010)
Gefährdet der Homo-Schutz die Integration von Muslimen? (21.04.2010)
Anhörung zum Artikel 3 (16.04.2010)
Mehr Berichte zum Schwerpunkt

Reaktionen zu "Artikel-3-Antrag im Bundesrat gescheitert"


 104 User-Kommentare als Feed (RSS 2.0, ?)

S.  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11
Die ersten:   
#1
27.11.2009
10:47:44


(-11, 17 Votes)

Von GastGastGast

Ist sicherlich schade, daß der Antrag keine Mehrheit im Bundesrat bekommen hat, ich hätte sowas natürlich begrüßt. Aber im Endeffekt war das ja jetzt wirklich keine Überraschung, der Ausgang war schon vorher ganz klar abzusehen, deshalb hätte man es sich auch sparen können die Sache einzubringen, zumindest aktuell...

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#2
27.11.2009
10:48:58


(+7, 9 Votes)

Von Jensi
Aus Frankfurt
Mitglied seit 18.11.2009

:o( Wirklich schlimm... Wo sind denn bisher bitte Homosexuelle geschützt? Wohl nur im Arbeitsrecht und das ist einzig und allein der EU zu verdanken!!!

Das zeigt mal wieder, dass die FDP UND CDU für Homosexuelle unwählbar sind... Gerade die FDP sollte sich schämen: Was hier gesagt wird und gemacht wird geht so weit auseinander; Da hält keine andere Partei mit!

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#3
27.11.2009
10:58:39


(+8, 10 Votes)

Von JanBLN
Aus Berlin
Mitglied seit 26.06.2009

Die FDP hat ja auch ewig die Werbetrommel für eine eingetragene Partnerschaft gerührt und dann selbst dagegen gestimmt als Rot-Grün sie einbrachte.. Was soll man also von denen erwarten?

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#4
27.11.2009
11:05:06


(+8, 10 Votes)

Von Tosa

Vielen Dank nochmal an alle CDU/ CSU und FDP Wähler!!!

Ich habe die Hoffnung ja noch nicht aufgegeben das gerade den FDP Wählern irgendwann noch mal ein Licht aufgeht und Sie endlich merken, dass die FDP viel redet, aber wenn es darauf ankommt feige kneift und sich nicht durchsetzt!

Den CDU/ CSU Wählern ist ja eh nicht mehr zu helfen! Sie stehen ja anscheinend darauf diskriminiert zu werden.

Wahrscheinlich haben sich Hamburg und das Saarland auch nur zu einem "Ja" durchgerungen, weil Sie genau wußten, dass die anderen CDU/ CSU und FDP Länder "Nein" sagen.

Hätten wir eine Regierung ohne CDU/ CSU Beteiligung wären wir schon sehr viel weiter als jetzt!

Naja, wie sagt man so schön:

Die Hoffnung stirbt zu letzt.

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#5
27.11.2009
11:23:42


(+10, 12 Votes)

Von Hannes

Pfui CDU/CSU!!

UND:

Pfui FDP!!

Übrigens:
Die FDP hat nicht nur in Hessen, sondern auch in Nordrhein-Westfalen und diversen anderen Bundesländern die Gleichstellung von Schwulen und Lesben verhindert. Die wollen uns weiterhin als Menschen 2. Klasse haben.

Jeder, der jetzt noch immer auf die FDP reinfällt und diese Partei nochmal wählt, hat es nicht anders verdient, als selbst richtig heftig diskriminiert zu werden und unterdrückt zu werden. Damit diese Leute sehen, was wir bekommen, wenn wir auf die FDP reinfallen...

Pfui!

Die sollten sich was schämen, dass sie im 21. Jahrhundert noch Menschen als Menschen 2. Klasse festlegen, nur weil diese Menschen lieben!

Liebe statt Hass!!

Und nie mehr Union oder FDP wählen...

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#6
27.11.2009
11:31:38


(-14, 16 Votes)

Von BWT

Na ja das war doch klar und absehbar und für mich nicht überraschend.
Es steht doch ausreichend im GG geschrieben was zählt.
Und wenn die FDP zuerst für die Lebenspartnerschaft wirbt und dann doch dagegen stimmt ist doch das klar als damalige Oposition stimmt man dagegen. Wer das noch nicht begriffen hat , begreift es nie.

Das es also gescheitert ist ist okay, ich kann damit gut leben und fühle mich in keiner Lebenslage als Bürger 2. Klasse.

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#7
27.11.2009
11:54:08


(+10, 10 Votes)

Von goddamn.liberal

Überraschend ist es nicht, aber empörend (außer für Leute mit Sklavenmentalität, die schon dankbar dafür sind, das man sie leben lässt). Im Klerikal- und Ressentiment-Milieu des sogenannten bürgerlichen Lagers rumort es ohnehin deswegen schon.

Notizen aus der Provinz:


Link zu www.suedkurier.de



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#8
27.11.2009
11:59:04


(+9, 9 Votes)

Von Loren

Ich wäre sehr dankbar, wenn es möglich wäre, im
Laufe des Tages in Erfahrung zu bringen, wie sich
jedes einzelne Bundesland in der Abstimmung ver-
halten hat (Pro/Contra/Enthaltung). Hat z.B. das
schwarz-gelb regierte NRW dafür gestimmt?
Zum bisherigen Artikel fällt mir nur ein, dass ich
über das Ergebnis nicht wirklich überrascht bin.
Das hessische Wahlverhalten des Tandems Koch+
(traditionell rechtsliberale Hessen-) FDP passt wie
die Faust auf mein Auge (und das aller LGBT hierzu-
lande). Dass bei Niedersachsens Wulff in Eintracht
mit der dortigen Rösler-FDP mal die Maske des
idealen Schwiegersohns fällt, hat im Schlechten auch
ein wenig Gutes, ist er jetzt doch noch besser als politischer Gegner zu orten und anzugreifen.
Dass die Bundesgrünen nicht nachlassen, gefällt
mir. Ich hoffe, dass zumindest die Oppositions-
parteien im Bundestag geschlossen mitziehen
und sich auch hier eindeutig und jenseits von
Wahlkampfphrasen die Spreu vom Weizen trennt.

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#9
27.11.2009
12:07:46


(-7, 7 Votes)

Von FoXXXyness
Profil nur für angemeldete User sichtbar

Ich habs ja gleich gesagt, daß der Antrag scheitern wird. Und LGBT-Oberschwester Beck wird daran auch nichts ändern! Sein Gesetzesinitiative wird im Bundestag ebenfalls scheitern!

Ein Trost ist, daß man sich bei Diskriminierung an die dieses Jahr von der EU auf den Weg gebrachte Menschenrechtscharta berufen kann, da sie bei uns verbindlich ist.

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#10
27.11.2009
12:32:37


(+7, 7 Votes)

Von jochen
Aus münchen (Bayern)
Mitglied seit 03.05.2008

Das ist leider typisch für die FDP , vorallem wenns um Homofragen geht.

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Kommentar-S.  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11

 3 Trackbacks (Trachback-Link)

#1
27.11.2009

Blog: maha
Titel: maha's status on Friday, 27-Nov-09 12:02:41 UTC

Artikel-3-Antrag im #Bundesrat gescheitert ( Link ) via @GaySiegessaeule @Papa__Baer #gg #schwarzgelb-

#2
27.11.2009

Blog: Steven Milverton
Titel: In schlechter Verfassung

Der Bundesrat hat es heute abgelehnt, einen Gesetzentwurf der drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg in den Bundestag einzubringen, wonach ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufgenomm...

#3
28.11.2009

Blog: Gaymuensterland's Blog
Titel: Antrag auf Diskriminierungsschutz für Homosexuelle und Transgender scheitert im Bundesrat

Vorerst wird es im Grundgesetz (GG) keinen Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Transgender geben. Ein Antrag im Bundesrat, den Schutz der sexuellen Identität in den Artikel 3 des GG aufzunehmen, scheiterte am Freitag. Die Länderkammer lehnte...



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