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PolitikEuropa
  • 01.12.2009           7       | | |

EU-Grundrechtecharta in Kraft

Die Unterzeichnung der Charta, die am 1. Dezember in Kraft trat - Quelle: Europäisches Parlament
Die Unterzeichnung der Charta, die am 1. Dezember in Kraft trat
Bild: Europäisches Parlament

Seit dem 1. Dezember 2009 ist Diskriminierung aufgrund der "sexuellen Ausrichtung" verboten.

Von Norbert Blech

Nachdem der Bundesrat in der letzten Woche eine Initiative zur Aufnahme von Schwulen und Lesben in den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes abgelehnt hat (queer.de berichtete), kommt ein gewisser Schutz jetzt durch die Hintertür: als Teil des Lissabon-Vertrags ist die EU-Grundrechtecharta am 1. Dezember in Kraft getreten.

Vor allem im Bereich der Anti-Diskriminierung geht Europa mit dem neuen Artikel 21 voran: "Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten."

(Fortsetzung nach Anzeige)


Bindung nur bei EU-Recht

Die Grundrechtecharta ist allerdings nur bei der Durchsetzung von EU-Recht bindend, in anderen Bereichen bleiben die jeweiligen Verfassungen bestehen. Zur Durchsetzung einer Homo-Ehe etwa kann die Charta nicht verwendet werden, der Bereich Ehe und Familie hat einen eigenen Artikel, der auf die Nationalstaaten verweist: "Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln."

Weitere Artikel erinnern nicht zufällig an das deutsche Grundgesetz (nach Artikel 1 ist die Würde des Menschen unantastbar) und behandeln etwa das Recht auf Unversehrtheit, auf die Freiheit der Meinungsäußerung oder auf Versammlungsfreiheit. Interesant ist Artikel 19, der eine Abschiebung oder Ausweisung in ein Land verhindert, in dem der betroffenen Person "das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung" droht.

Keine Gültigkeit in 3 Staaten

In drei EU-Staaten ist die Grundrechtecharte jedoch nicht in Kraft getreten. Großbritannien erwirkte ein Opt-out, weil die Labour-Regierung glaubte, dass mit ihr Streiks auf der Insel erleichtert werden könnten. Auch die Präsidenten von Polen und Tschechien befürchteten einen Verlust der Souveränität ihrer Länder. Sowohl Lech Kaczynski als auch Václav Klaus sprachen sich insbesondere gegen den Diskriminierungsschutz für Schwule und Lesben aus, weil damit Nationalstaaten Homo-Rechte "aufgezwungen" werden könnten. Beide Politiker lehnen Homo-Rechte strikt ab.

Die Charta war bereits 2000 beschlossen worden und wurde 2004 in die europäische Verfassung integriert, um ihr größeres Gewicht zu geben. Die Verfassung scheiterte daraufhin allerdings in Volksabstimmungen in den Niederlanden sowie Frankreich. 2007 einigte sich die EU dann auf den Vertrag von Lissabon, der einen Teil der Reformen der Verfassung ersetzen sollte. Dieser trat nun am 1. Dezember nacht etlichen Hürden in Kraft.

Links zum Thema:
Die Charta im Volltext (PDF)

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Tags:  antidiskriminierung   grundrechtecharta 
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Reaktionen zu "EU-Grundrechtecharta in Kraft"


 7 User-Kommentare als Feed (RSS 2.0, ?)


Die ersten:   
#1
02.12.2009
00:16:08


(0, 2 Votes)

Von FoXXXyness
Profil nur für angemeldete User sichtbar

Da gibt es eine EU-Grundrechtecharta und gleich drei Länder bekamen eine Extrawurst. Entweder gilt das Machwerk in allen EU-Mitgliedstaaten oder gar nicht! Gerade bei Großbritannien, Polen und der Tschechei hätten die EU-Großkopferten hart bleiben sollen, Souveränität hin oder her! Bleibt nur die Hoffnung, daß die politischen Nachfolger in Polen und der Tschechei die EU-Grundrechtcharta als verbindlich anerkennen. Sollte das jedoch nicht passieren, wäre es an der Zeit, beide Länder aus der EU auszuschließen.

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#2
02.12.2009
00:45:59


(+2, 2 Votes)

Von Gerd

Ein sehr guter Artikel: ein Lob an den Autor Norbert Blech an dieser Stelle. Sehr informativ und gut dargestellt

Schön das zumindest auf EU-Ebene bei EU-Recht der Diskriminierungsschutz auch die sexuelle Aurichtung erfaßt. Da kann Deutschland noch von lernen mit seinem Artikel 3 GG, wo dies immer noch fehlt.

Aber immerhin auf EU-Ebene ist es geschafft.

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#3
02.12.2009
12:13:30


(+2, 2 Votes)

Von NetUser

Antwort zu Kommentar #1 von FoXXXyness:
" (...) wäre es an der Zeit, beide Länder aus der EU auszuschließen. "
Wieso denn nur beide, d.h. Polen und Tschechische Republik??? Wieso nicht alle drei, also auch Großbritannien? Wenn schon, dann alle gleich behandeln bitte!
Anderenfalls drängt sich der Verdacht der "Ost-Feindlichkeit" auf...

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#4
02.12.2009
12:13:36


(+3, 3 Votes)

Von goddamn. liberal

Trotz aller Einschränkungen, trotz aller Subsidiarität: das 'Machwerk' setzt einen wichtigen Rechtsrahmen, der nicht nur Gleichberechtigung langfristig erreichbar macht, sondern auch unser Lebensrecht garantiert. Das ist dringend nötig. Wir haben hier im Forum ja leider gerade Leute kennenlernen müssen, denen ihr ganz persönlicher Musikgeschmack wichtiger ist als unser Lebensrecht. Sie sind sogar wild entschlossen, juristisch gegen uns (und angeblich z. T. auch gegen sich selbst) zu arbeiten, um unsere potentiellen Todfeinde zu unterstützen.

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#5
02.12.2009
12:14:44


(0, 2 Votes)

Von XDA

Ich hoffe auch nur, dass die EU Grundrechtcharta in Zukunft in den drei Abweichstaaten umgesetzt wird, wobei ich mir weniger Sorgen um UK als um Warschau und Prag mache.

Was mich wundert, dass wohl Litauen, Estland und Lettland die Charta anerkannt haben.

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#6
02.12.2009
13:53:01


(0, 2 Votes)

Von Axel

Antwort zu Kommentar #3 von NetUser:
Vor allem: Warum Tchechien? Nur weil sie eigene Interessen durchgesetzt haben? Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Politiker bestimmen was das Volk darf??

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#7
03.12.2009
14:53:03


(0, 2 Votes)

Von Joonas

"Die Grundrechtecharta ist allerdings nur bei der Durchsetzung von EU-Recht bindend, in anderen Bereichen bleiben die jeweiligen Verfassungen bestehen. Zur Durchsetzung einer Homo-Ehe etwa kann die Charta nicht verwendet werden, der Bereich Ehe und Familie hat einen eigenen Artikel, der auf die Nationalstaaten verweist: "Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.""

-------

Und genau das ist der Grund, weshalb eben nicht die GG-Änderung in Deutschland überflüssig wird und weshalb Art. 3 GG trotzdem geändert werden muss.

Wie gesagt betrifft diese Charta nur EU-Recht, aber keine nationalstaatlichen Regelungen.

Aber mit Union und FDP ist das leider nicht machbar - die wollen uns weiterhin als Menschen 2. Klasse behandeln können.

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