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PolitikDeutschland
  • 04.12.2009           33       | | |

Weiterhin keine Gleichstellung beim Erbrecht

Der Bundestag stimmte am Freitag über Änderungen im Erbrecht ab
Der Bundestag stimmte am Freitag über Änderungen im Erbrecht ab
Die Grünen wollten mit einem Änderungsantrag zum "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" erreichen, dass die Homo-Ehe im Erbschaftssteuerrecht gleichgestellt wird. Die Regierungsfraktionen stimmt dagegen.

Von Norbert Blech

Ist das ein Akt von Diskriminierung oder simple Parteipolitik? Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hat am Freitag im Bundestag einen Änderungsantrag der Grünen zum "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" abgelehnt, der eine Gleichstellung von Lebenspartnern im Erbschaftssteuerrecht mit Eheleuten vorsah.

"Gleich bei der ersten Nagelprobe für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren hat Schwarz-gelb versagt", kritisiert Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Bundestag. Obwohl die neue Regierung im Koalitionsvertrag eine Gleichstellung versprochen habe und eine entsprechende Regelung nach dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts geboten wäre, sehe die Wirklichkeit anders aus.

"Schwarz-gelb hat heute dafür gestimmt, die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen im Erbschaftsteuerrecht auf unbestimmte Zeit fortbestehen zu lassen", so Beck. "Das ist ein Armutszeugnis für die angebliche Bürgerrechtspartei FDP."

(Fortsetzung nach Anzeige)


Entlastungen für Geschwister, Nichten und Neffen

Das umstrittene Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht Steuerentlastungen in Höhe von rund 8,4 Milliarden Euro für Bürger und Unternehmen vor. Es enthält unter anderem auch Änderungen bei der Erbschaftssteuer: Geschwister sowie Nichten und Neffen sollen in den Genuss geringerer Steuersätze kommen. Anstatt der bisher geltenden 30 bis 50 Prozent Erbschaftssteuer soll der Tarif nur noch 15 bis 43 Prozent betragen - abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens. Auch Firmenerben kommen besser weg.

Die Grünen lehnen Teile des Gesetzes als "verfehlt" ab. "Die von der Koalition beabsichtigen Maßnahmen werden weder Wirtschaftswachstum beschleunigen, noch gibt es dafür eine gerechte Gegenfinanzierung", kritisiert Beck. "Da die Koaltion aber in diesen Rahmen das Erbschaftsteuerrecht verändert hat, ist es völlig unverständlich, warum die Gelegenheit nicht zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften genutzt wurde."

Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und FDP auf mehrere Eckpunkte zur Homo-Politik geeinigt. So wollten sie dem Dokument zufolge "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen" (queer.de berichtete).

Kauch: Gleichstellung kommt später

Am Nachmittag wies der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch die Beck-Kritik als "parteipolitisches Manöver" zurück. Die Grünen wüssten "sehr gut, dass man als Koalitionsabgeordneter am Ende eines parlamentarischen Verfahrens nicht einfach Anträgen aus der Opposition zustimmen kann. Denn wir haben einen Vertrag unterschrieben, als Koalition gemeinsam zu handeln."

"CDU/CSU und FDP haben heute mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Sofortmaßnahmen des Koalitionsvertrages zur wirtschaftlichen Stabilisierung umgesetzt", so Kauch. "Alle weiteren Fragen wie der Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht werden wir in gesonderten Gesetzgebungsverfahren angehen. Dazu gehört auch die bisherige Einordnung der eingetragenen Lebenspartner in die Steuerklasse III der Erbschaftsteuer."

(akt. um 17.40h, Kauch)


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Tags:  lebenspartnerschaft   homo-ehe   steuerrecht   erbrecht 
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Reaktionen zu "Weiterhin keine Gleichstellung beim Erbrecht"


 33 User-Kommentare als Feed (RSS 2.0, ?)

S.  1  2  3  4
Die ersten:   
#1
04.12.2009
13:35:49


(-6, 10 Votes)

Von Oli

Ich gehe einmal davon aus, dass CDU und CSU nichts übers Knie brechen und erst einmal analysieren wollen, wie viel Gleichstellung jetzt nach dem Urteil des BVerfG sein muss. Die Antwort kennen zwar schon alle, aber es fällt der Union sicher schwer, diese auch zu akzeptieren. Die FDP möchte da sicher keinen Streit provozieren. Aber ehrlich gesagt, wer dermaßen eindeutig im Recht ist, der sollte sich auch mal gegen seinen Koalitionspartner durchsetzen können.

Statt vieler kleiner Korrekturen hier und da rechne ich mit einem umfassenden Gesetz zur Gleichstellung, dass dann alle Punkte auf einmal beinhalten wird. Die Frage ist nur, wann es kommt und ab wann es gilt. Die derzeitige Ungleichbehandlung im Steuerrecht ist schließlich seit 1.1.05 verfassungswidrig und nicht erst seit heute.
Es liegt nun an der FDP Druck zu machen, denn Herr Schäuble, siehe Transsexuellengesetz, schert sich nicht um Urteile des höchsten deutschen Gerichtes. Er schiebt lieber auf, bleibt untätig, und belastet unnötigerweise die Gerichte in Deutschland. Und am Ende auch die Steuerzahler, denn die Verfahrenskosten trägt nicht der Kläger, der ja seit dem letzten BVerfG-Urteil mittlerweile mit einer Erfolgsgarantie vor Gericht ziehen kann.

Man kann nur immer wieder dazu auffordern: Verlangt euer Recht, erhebt Einspruch und Klage!

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#2
04.12.2009
13:42:46


(-10, 10 Votes)

Von Hertwig

""Die von der Koalition beabsichtigen Maßnahmen werden weder Wirtschaftswachstum beschleunigen, noch gibt es dafür eine gerechte Gegenfinanzierung", kritisiert Beck. "

das will nichts anderes heißen, als das Beck auch gegen die gleichstellung ist.

warten wir also einfach mal ab, die das urteil des bundesverfassungsgerichts umgesetzt wird. mir geht es langsam auf den lappen, daß volker beck jede regung der koalition schwulenpolitisch missbraucht.

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#3
04.12.2009
14:13:05


(+2, 4 Votes)

Von Hando

Antwort zu Kommentar #2 von Hertwig:
Gut, dass wir Volker Beck haben!

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#4
04.12.2009
14:17:18


(+6, 8 Votes)
#5
04.12.2009
14:27:22


(+9, 9 Votes)

Von Good ol friend

Antwort zu Kommentar #2 von Hertwig:
Und mir gehen politische Verbrecher auf den Sack, die Schwule und Lesben sogar noch wie den letzten Dreck behandeln, nachdem unser oberstes Gericht dies unmissverständlich für verfassungswidrig erklärt hat!

Schlimm genug, dass es außer Volker Beck selten jemanden gibt, der dagegen wahrnehmbar protestiert.

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#6
04.12.2009
14:50:09


(+6, 6 Votes)

Von Loren

Antwort zu Kommentar #5 von Good ol friend:
So true.

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#7
04.12.2009
15:16:40


(-1, 3 Votes)

Von Jan W.

Antwort zu Kommentar #2 von Hertwig:
Hm. Ich habe schon fast Mitleid mit Volker Beck, immerwieder spricht er die Gleichstellung an, aber wirklich bewegen tut sich nichts.

Wegen der blöden Fraktionsdisziplin entscheiden doch die Abgeordneten immer nur nach Programm bzw. was der Leithammel vorgibt, und nicht nach ihrem Gewissen.
Zumindest dem Guido hätte ich zugetraut mal dafür zustimmen, aber anscheinend will er gerne mehr Erbschaftssteuer zahlen...ist ja aber noch etwas Zeit zum Ableben...

Im übrigen: Im Erbrecht herrscht Gleichstellung, nur im Steuerrecht nicht!

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#8
04.12.2009
15:20:52


(+3, 3 Votes)

Von Loren

Antwort zu Kommentar #7 von Jan W.:
Was zu beweisen wäre.

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#9
04.12.2009
15:29:54


(-2, 4 Votes)

Von Jan W.

Ok, hast recht, keiner kann beweisen, ob Guido dafür oder dagegen gestimmt hat, letztlich haben die stimmen nicht gereicht.

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#10
04.12.2009
16:01:17


(+2, 2 Votes)

Von sponti

Antwort zu Kommentar #7 von Jan W.:
Korrektur:
im Erbrecht herrscht keine Gleichstellung, sondern nur für vererbtes Vermögen bis 500.000€.
Danach wird im Gegensatz zu Ehepartnern ein höherer Steuerstz fällig

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Kommentar-S.  1  2  3  4

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