Ein ugandischer Regierungsausschuss hat die geplante Todesstrafe für "schwere Homosexualität" aus dem "Antihomosexualitätsgesetz 2009" entfernt.
Wie Ethikminister James Nsabo Buturo gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg erklärte, wird die Todesstrafe aus dem Entwurf entfernt, da religiöse Anführer diese harte Maßnahme ablehnten. Auch die geplante lebenslange Haftstrafe für Schwule sei vom Tisch. Derzeit bestraft Uganda Homosexualität "lediglich" mit 14 Jahren Haft.
Buturo erklärte weiter, dass "Homosexualität und Lesbentum abstoßend für die ugandische Kultur" seien und daher weiter bestraft werden müssten. Der Staat würde aber "fehlgeleiteten Menschen helfen, eine akzeptable sexuelle Orientierung durch psychologische Beratung" zu erlangen.
Das "Antihomosexualitätsgesetz 2009" war im Oktober vom Abgeordneten David Bahati von der Regierungspartei NRM eingereicht worden (queer.de berichtete). Es sah die Todesstrafe für sexuell aktive HIV-positive Schwule vor sowie für Männer, die gleichgeschlechtlichen Sex mit Behinderten oder Jugendlichen haben. Alle anderen sollten eine lebenslange Haftstrafe erhalten.
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Das Vorhaben führte zu Protesten von internationalen Menschenrechtsorganisationen und Vertretern aus der Politik. So kritisierten etwa der britische Premierminister Gordon Brown und der deutsche Bundestagsabgeordnete Volker Beck Uganda scharf. Der Londoner Homo-Aktivist Peter Tatchell bezeichnete das Land sogar als das "neue Simbabwe" (queer.de berichtete).
Uganda gilt als eines der homofeindlichsten Länder der Welt. Erst im April hatte Ethikminister Buturo erklärt, dass die Vereinten Nationen seinem Land Homosexualität aufzwingen wollten (queer.de berichtete). Präsident Yoweri Museveni hatte zuvor gleichgeschlechtliche Liebe als "ausländische Kultur" bezeichnet (queer.de berichtete). Einer Umfrage vom August 2007 zufolge befürworten 95 Prozent der 31 Millionen Ugander das Verbot der gleichgeschlechtlichen Liebe. (dk)
Kommentare:Selbst kommentieren | Bisher 10 KommentareArtikel teilen:(mehr) Klicke hier, um Buttons undähnliche Dienste von sozialen Netzwerken dauerhaft auf queer.de anzuzeigen. Dabei werden bereits bei einem Seitenbesuch auf queer.de Daten an die Dienste übertragen. Du kannst das später wieder abschalten. Mehr Infos in den AGB.Dieser Bericht ist mir etwas wert:(Info)
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""fehlgeleiteten Menschen helfen, eine akzeptable sexuelle Orientierung durch psychologische Beratung"
Da haben sie aber gut von ihren evangelikalen Nazis aus den USA gelernt, die eben das dort wie hier salonfähig machen wollen.
Auslöschung bleibt Auslöschung - und um nichts anderes geht es!
Daher kann es auch nur eine Antwort geben: Solche lebensgefährlichen, faschistischen Angriffe auf die Menschenwürde, wie sie unter dem Deckmantel angeblicher "psychologischer Angebote" zur "Veränderung von Homosexualität" inzwischen schon wieder ihren Weg ins öffentlich-rechtliche Fernsehen, in Pseudo-"Kongresse" oder - wie man mir aus vertraulicher Quelle bereichtete - in "ganz normale" universitäre Lehrveranstaltungen finden, gehören vom Gesetzgeber explizit verboten!
Da konnte -wie ich annehme primär doch durch Druck von außen- wenigstens das Schlimmste ver-
hindert werden. Dennoch bleibt die Situation dort
weiterhin für die Schwulen unerträglich und ein
nicht hinnehmbarer Angriff auf ihre Menschenrechte. Daher muss der Druck aufrechterhalten bleiben um elementare Grund-
rechte durchzusetzen - in Uganda und anderswo.
Wie wärs mit nem referendum wie in der Schweiz? Man könnte es ja so nennen: Anti-Homo Initiative, Todesstrafe oder Lebenslänglich, bitte stimmen sie ab.
Das könnte man dann auch in Deutschland einführen und würde wohl ein ähnliche Ergebniss haben wie in der Schweiz denn die meisten Deutschen sind intolerant oder intolerant und heucheln toleranz
In der Bayr. Verfassung gibt es auch noch die Todesstrafe, sofern ein Bundesgesetz diese fordert. Aber die Todesstrafe wurde ja durch das GG abgeschafft.
Im übrigen ist die Todesstrafe in jedem Fall unmenschlich, egal welch Scheusal der Täter ist. Es hat niemand das recht über Leben und Tod zu entscheiden.
Die Stellung der EU-Grundrechtecharta wird in Artikel 6 des Lissaboner Vertrages festgelegt:
"ARTIKEL 6
(1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.
Zitat aus der Präambel der Grundrechtecharta zur Stellung der Erläuterungen:
In diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden.
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"*.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
"*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in
Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe
darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit
dessen Bestimmungen angewendet werden ...".
>"Der Staat würde aber "fehlgeleiteten Menschen helfen, eine akzeptable sexuelle Orientierung durch psychologische Beratung" zu erlangen."
es gibt zahlreiche hinweise darauf, dass bei der formulierung des ugandischen gesetzentwurfs mehrere wichtige vertreter der us-amerikanischen homo-heiler-verbände ihre finger im spiel hatten. mit der einführung einer klausel, die ugandische homosexuelle zu zwangs-"therapien" zwingen wird, haben diese leute leider ihr wichtigstes ziel erreicht.
vor der wahl, entweder ihren "therapeuten" eine "heilung" vorzugaukeln oder mehrjährige haftstrafen anzutreten, werden viele der opfer dieses gesetzes sich für ein leben in selbstverleugnung entscheiden. und, als wäre das persönliche leid der betroffenen noch nicht schlimm genug: so wird es endlich eine vielzahl von neuen fällen geben, die die homo-"heiler" als "erfolgreich konvertierte" vorzeigen können.
ein schwacher trost, dass die todesstrafe vermutlich nicht zur anwendung kommen wird. die phantasien irregeleiteter religiöser spinner, die von der psychischen auslöschung der homosexualität träumen, werden mit der änderung des gesetzes aber leider neue nahrung bekommen.