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  • 19.01.2010           4       | | |

Liquid Ecstasy: Schluss mit lustig

Wenige Milliliter entscheiden über zuviel oder zuwenig  - Quelle: Check Up Köln
Wenige Milliliter entscheiden über zuviel oder zuwenig
Bild: Check Up Köln
Die in der schwulen Szene verbreitete Droge GBL lässt sich seit Jahresanfang nicht mehr legal besorgen. Der Bundesgerichtshof schloss eine Gesetzeslücke.

Von Christian Scheuß

"Sex-Droge geschluckt: 2 Kölner tot" Im November 2006 schreckte diese Schlagzeile im Kölner Express die Szene auf. Zwei schwule Männer, die das Wochenende über gefeiert und dabei auch die Droge GHB/GBL (Liquid Ecstasy) konsumiert hatten, starben aufgrund des Missbrauchs. Schnell wurden von AIDS-Hilfen und anderen Gesundheitseinrichtungen Infos zusammengestellt und Flyer verteilt, in denen vor dem Gebrauch der stark ätzenden Chemikalie gewarnt und Hinweise zum "Safer Use" gegeben wurden. Liquid Ecstasy führt in geringen Dosen zu Rauschzuständen, die von den Konsumenten besonders beim Sex genossen werden.

Gamma-Hydroxybutyrat (GHB) fällt seit März 2002 unter das Betäubungsmittelgesetz, und war deswegen eh schon nicht auf legalem Wege zu besorgen. Doch das chemisch verwandte Vorläuferprodukt Gamma-Butyrolacton (GBL) ließ sich weiterhin problemlos ordern. Im Internet blühten die Onlineshops, die offiziell zwar nur Felgenreiniger verkauften. Tatsächlich wird GBL zur Reinigung von Metallflächen verwendet. Doch mehr und mehr private Besteller hatten den Rausch im Sinn statt eines glänzenden Autos. Der Bundesgerichtshof hat nun Ende Dezember 2009 diese Lücke geschlossen und erstmals höchstrichterlich entschieden, dass es sich bei GBL um ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) handelt. (Urteil vom 8. Dezember 2009 – 1 StR 277/09)

(Fortsetzung nach Anzeige)


Aufklärungskampagne aus Köln - Quelle: Check Up Köln
Aufklärungskampagne aus Köln
Bild: Check Up Köln
Dem Urteil war ein Gerichtsverfahren am Nürnberger Landgericht vorausgegangen. Das Landgericht hatte zwei Angeklagte, die mit der chemischen Substanz Gamma-Butyrolacton handelten, wegen unerlaubten Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel in acht Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von fünf Jahren und drei Monaten bzw. von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von März 2005 bis Februar 2007 hatten die Händler insgesamt rund 5700 Liter von der chemischen Industrie bezogen, die sie bis auf wenige hundert Liter an ihre Kunden zum Konsum abgaben. Rund 560.000 Euro verdienten sie damit. Die Angeklagten legten Revision beim Bundesgerichtshof ein, was dieser jetzt als unbegründet zurückwies, und dabei auch die Klärung herbeiführte.

Der Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL) ist damit jetzt nicht generell untersagt, denn die chemische Industrie braucht den Stoff nach wie vor zur Herstellung ihrer Reinigungsprodukte. Doch der Handel zu Konsumzwecken ist nun nach dem Arzneimittelgesetz eindeutig strafbar. Die vermeintlichen Felgenreiniger-Lieferanten im Web haben inzwischen schon reagiert und schließen eine Lieferung an deutsche Adressen aus.

GHB/GBL ist wegen der schlechten Dosierbarkeit und wegen der Gefährlichkeit bei Mischkonsum so problematisch. Bei Überdosierungen oder in Verbindung mit Alkohol kann es bei Einnahme von GBL zu Krämpfen, Brechreiz und komatösen Zuständen kommen, aber auch einen Atemstillstand oder sogar Herz- oder Kreislaufversagen zur Folge haben.

Links zum Thema:
Bei Check Up Köln gibt es eine GHB/GBL-Infobroschüre zum Download
Die Pressemeldung des Bundesgerichtshofes in voller Länge

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Tags:  ecstasy   gbl   ghb   drogen   chemie 
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Reaktionen zu "Liquid Ecstasy: Schluss mit lustig"


 4 User-Kommentare als Feed (RSS 2.0, ?)


Die ersten:   
#1
20.01.2010
13:33:30


(0

Von Gay Sex Addict

Keine Macht den Drogen! Den beiden hat wohl das Poppers nicht mehr gereicht ?

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#2
20.01.2010
13:50:03


(-1, 1 Vote)

Von maaartin

Antwort zu Kommentar #1 von Gay Sex Addict:
ist das jetzt ironie? oder ist da schon die ein oder andere gehirnzelle weggerusht?

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#3
20.01.2010
15:44:42


(0

Von Gay Sex Addict

Antwort zu Kommentar #2 von maaartin:
Das ist die pure Wahrheit!

Antworten | Kommentar schreiben

#4
20.01.2010
15:54:02


(-1, 1 Vote)

Von maaartin

Antwort zu Kommentar #3 von Gay Sex Addict:
wow, damit wären beide fragen beantwortet.

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