Wer in NRW eine Haftstrafe antritt, musste bislang eine HIV-Infektion vor allen bekannt geben. Das soll sich nun ändern.
Von Carsten Weidemann
Das "Zwangsouting" Inhaftierter mit HIV entfällt künftig in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) kündigte dies am Donnerstagabend während des Jahresempfangs der AIDS-Hilfe NRW in Düsseldorf an. Die bisherige Praxis, dass Menschen mit HIV oder Hepatitis zunächst eine Einwilligungserklärung unterschreiben müssen, mit der ihr Immunstatus öffentlich gemacht werden darf, wenn sie gemeinschaftlich untergebracht werden oder am so genannten Umschluss von Gefangenen teilnehmen wollen, soll nicht mehr angewandt werden.
Diese Regelung war auf dem Höhepunkt der Aids-Krise Ende der achtziger Jahre als eine Präventionsmaßnahme eingeführt worden. Der Dachverband der Aids-Hilfen und einige Politiker in NRW hatten Anfang 2011 einen Vorstoß unternommen, um diesen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu kippen, der zudem nach allgemeiner Erkenntnis nicht zum Ziel führt. "Mit HIV steckt man sich bei alltäglichen sozialen Kontakten nicht an, auch in Haft nicht", argumentierte die AIDS-Hilfe NRW. Den besten Schutz böten stattdessen wiederholte qualifizierte Aufklärung und eine moderne medizinische Versorgung. So sind zum Beispiel Infizierte unter optimaler medikamentöser Behandlung nicht mehr infektiös.
Fortsetzung nach Anzeige
Mehr Aufklärung soll Ängste bei Inhaftierten und Personal abbauen
Justizminister Kutschaty wollte ursprünglich an der Regelung festhalten, ließ sich von den Experten nach langwierigen Diskussionen mit dem Ministerium und den Fraktionen im Landtag dann aber doch überzeugen. Auf dem Jahresempfang argumentierte er nun: "Aus meiner Sicht erscheint durch die Neufassung des sogenannten AIDS-Erlasses von 1988 zukünftig ein unter vollzuglichen Verhältnissen optimaler Umgang mit HIV- und auch Hepatitis-Infizierten gewährleistet." Die Gefangenen würden nun eine adäquate Information hinsichtlich der Vermeidung von Infektionskrankheiten erhalten. "Die Persönlichkeitsreche werden gewahrt und dem Schutz der Bediensteten wird Rechnung getragen."
Klaus-Peter Schäfer, Landesvorsitzender der AIDS-Hilfe NRW, hofft nun, dass die Aufhebung der bisherigen Praxis in allen Justizvollzugsanstalten des Landes "ohne Zeitverzögerung umgesetzt wird". Zu vermuten sei, dass auf die lokalen Aids-Hilfen künftig mehr Beratungsarbeit zukommen. Als Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) Anfang März die Kennzeichnung HIV-positiver Inhaftierter in den Gefängnissen Mecklenburg-Vorpommerns stoppen ließ, hatte prompt der Bundesverband der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) protestiert. Deren Vorsitzender Anton Bachl meinte gegenüber der Tageszeitung Nordkurier: "Das ist eine Entscheidung gegen die Interessen und die Sicherheit der Bediensteten, die täglich mit Gefangenen in Berührung kommen."
Kommentare:Selbst kommentieren | Bisher 18 KommentareArtikel teilen:(mehr) Klicke hier, um Buttons undähnliche Dienste von sozialen Netzwerken dauerhaft auf queer.de anzuzeigen. Dabei werden bereits bei einem Seitenbesuch auf queer.de Daten an die Dienste übertragen. Du kannst das später wieder abschalten. Mehr Infos in den AGB.Dieser Bericht ist mir etwas wert:(Info)
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Das halte ich für einen gewaltigen Fehler, Gefangene haben auch Rechte und was ist falsch daran, einen Mitgefangenen zu informieren, mit dem man sich vielleicht auch noch eine Zelle teilt
Die Häftlinge suchen sich ihre Zellengenossen schließlich nicht freiwillig aus
Für mich ist diese erfreuliche Meldung ein Grund mehr, der rot-grünen Landesregierung mit Hannelore Kraft alles Gute für die anstehende Wahl zu wünschen !!!
Das ist wieder einmal Typisch für das Problem in diesem Lande....
Wer mit wem in einer Zelle ist...
Ja und?
Die HIV-Infektion sowie die sexuelle Orientierung ist gerade für inhaftierte etwas, was sie aus Gründen der ausgrenzung und aus Gründen gewalttätiger Übergriffe lieber für sich behalten dürfen müssen!
Aber unsere tollen mikommentatoren wollen wieder einmal sämtliche Verantwortung auf die positiven abschieben...
Das ist ungefähr so als wenn man verlangt das nur die Frau für die Verhütung zuständig sei!
Sicher gibt es sexuelle Kontakte unter Häftlingen - aber muss man dann nicht dort ansetzen? Zum Beispiel indem man Kondome und Gleitmittel an die Inhaftierten ausgibt. So wie dies in anderen Ländern der EU durchaus üblich ist.....
Von alexander Profil nur für angemeldete User sichtbar
die persönlichkeitsrechte sind in jedem fall zu schützen. allerdings muss dann auch eine praktikable lösung her, z.b. kostenlose kondome !
ich gehe davon aus, dass mit hepatitis, HCV gemeint ist, dazu ein auszug von 'medizinauskunft.de' :
["in vielen Ländern mittlerweile an erste Stelle bei den Übertragungswegen hat sich der gemeinsame Gebrauch von Injektionsbesteck bei Drogenkonsumenten entwickelt. Heute finden 60 bis 80 Prozent aller Infektionen auf diesem Wege statt.
Aufgrund des gemeinsamen Übertragungsweges von HIV und Hepatitis C finden sich häufig entsprechende Doppelinfektionen, die in den USA fast ein Drittel aller HIV-infizierten Patienten betreffen. Am häufigsten finden sich Doppelinfektionen mit HIV und Hepatitis C bei intravenös Drogenabhängigen und Empfängern von Blutprodukten. So konnten bei über 90% der HIV-infizierten Hämophilen HCV-Antikörper nachgewiesen werden. Bei Blut-Blut-Kontakten ist HCV zehnmal infektiöser als HIV.
Infektionen von medizinischem Personal kommen nur in seltenen Fällen vor, z.B. bei Nadelstichverletzungen während einer Untersuchung. Das Risiko liegt bei 2 Prozent. Zum Vergleich: Bei HIV liegt es bei 0,1 bei Hepatits B aber bei über 20 Prozent."]
also auch ein besonders hohes risiko beim tätowieren u.ä.!
den erfahrungen nach besteht eine sehr hohe infektionsrate z.b. in der forensischen psychiatrie, obwohl in diesen geschlossenen abteilungen die patienten mindestens 1x monatlich auf drogenkonsum, hlv und hcv untersucht werden.
Ja und meine Mitgefangenen wollten mit mir nicht duschen und ich durfte dann immer alleine in die Dusche und einen Gefängniswärter haben Sie dann immer genevt als sie rausfanden, dass ich Ihn absolut süss fand in seiner Uniform
Von buzzie Aus Bochum (Nordrhein-Westfalen) Mitglied seit 21.03.2011
So gesehen eine gute Sache.
Aber da gibt es immer noch einen Haken. HIV-Positive erhalten in der Regel eine spezielle Kost im Gefängnis (mehr Obst & mehr Milch).
Die Mahlzeiten werden im geschlossenen Vollzug durch andere Häftlinge ausgetragen - die sogenannten "Essensträger". Spätestens nach dem Frühstück weiß die ganze Abteilung von der HIV-Infektion des Betroffenen.