In einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie haben Experten am Montagnachmittag mehr Selbstbestimmungsrecht für Intersexuelle gefordert und erklärt, dass Intersexualität keine Krankheit sei.
Von Carsten Weidemann
Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und sollen zukünftig unterbunden werden. Das war das einhellige Votum der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss. Der Ausschuss hatte medizinische und juristische Experten sowie Vertreter von Selbsthilfevereinen geladen, um mit ihnen über die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema Intersexualität zu debattieren.
Der aus 26 Mitgliedern bestehende Ethikrat hatte im Februar angeregt, Intersexuelle vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierung zu schützen und einen Entschädigungsfonds für bereits erlittenes Unrecht einzuführen (queer.de berichtete). Der Rat beklagt unter anderem, dass Ärzte bei Neugeborenen mit nicht klarer Geschlechtszuordnung - etwa wenn beide Geschlechtsorgane ausgebildet sind - noch heute per Operation eine teils willkürliche Entscheidung über das Geschlecht des Kindes treffen. Viele Intersexuelle leiden oft ein Leben lang nach einer solchen Entscheidung.
Zur Diskussion stand zudem ein Antrag der grünen Fraktion, in dem ein verbesserter Schutz der Grundrechte intersexueller Menschen eingefordert wird. Einigkeit herrschte zwischen den Experten auch in dem Urteil, dass Intersexualität keine Krankheit darstelle. Die Experten folgten weitestgehend der Stellungnahme des Ethikrates.
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"Körperliche Unversehrtheit" ist ein Menschenrecht
Die Rechtswissenschaftlerin Konstanze Plett von der Uni Bremen führte an, dass die unteilbaren Menschenrechte, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg formuliert worden seien, ab der Geburt Geltung hätten. Zu diesen Menschenrechten gehöre unzweifelhaft die körperliche Unversehrtheit. Ein fremdbestimmter körperlicher Eingriff diesen Ausmaßes sei deshalb nicht hinzunehmen. Lediglich wenn es um die Frage von Leben oder Tod gehe, sei dies statthaft. Erst wenn ein Kind sich in dieser Frage unzweifelhaft selbst äußern könne, dürfe eine Entscheidung gefällt werden. Und es müsse geprüft werden, dass die Entscheidung des Kindes für das eine oder andere Geschlecht ohne Beeinflussung von außen, etwa durch die Eltern, getroffen worden sei. Dies könne beispielsweise durch ein Familiengericht geschehen.
Lucie Veith, Vorsitzende des Vereins Intersexuelle Menschen aus Neu-Wulmstorf, schloss sich diesem Plädoyer an: Weder Eltern, Ärzte, Psychologen noch ein Parlament hätten das Recht, das Geschlecht eines Menschen zwangsweise festlagen zu lassen. Jörg Woweries, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, führte an, dass es keinen medizinischen Beweis dafür gebe, dass eine Operation zur Geschlechtsfestlegung bei Kleinkindern ungefährlicher oder erfolgversprechender sei als bei einem Erwachsenen. In jedem Fall seien operative Eingriffe mit einem "hohen Risiko" behaftet und stellten einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen dar. In jedem Fall müsse vor jeder Operation eine neutrale Beratung stattfinden.
Gesellschaft für drittes Geschlecht sensibilisieren
Für deutlich verbesserte Beratungsangebote für die Eltern intersexueller Kinder sprach sich Julia Marie Kriegler von der Elterngruppe der XY-Frauen aus. Sie berichtete dem Ausschuss von ihren eigenen Erfahrungen mit einem nunmehr sechsjährigen intersexuellen Kind. Eltern seien nach der Geburt mit einer solchen Situation völlig überfordert. Vor allem dürften sie jedoch nicht von Ärzten und Behörden zu einer schnellen Entscheidung gedrängt werden. Die Gesellschaft müsse erst langsam lernen, dass es neben den beiden "klassischen" Geschlechtern auch ein drittes Geschlecht gebe.
Einmütig stellten die Experten zudem fest, dass das deutsche Personenstandsrecht nicht den Bedürfnissen von intersexuellen Menschen Rechnung trägt. Michael Wunder von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Hamburg und Mitglied im Deutschen Ethikrat sprach sich dafür aus, neben den Eintragungen "männlich" und "weiblich" auch die Eintragung "anderes" zu ermöglichen. Woweries sprach sich dafür aus, auf eine Geschlechtsfestlegung im Personenstandsrecht bis zur Volljährigkeit ganz zu verzichten.
Der Rechtswissenschaftler Tobias Helms von der Universität Marburg wies jedoch darauf hin, dass Änderungen im deutschen Recht auch zu Problemen im internationalen Rechtsverkehr führen könnten. So müssten deutsche Behörden und Gerichte auf die in Deutschland lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit auch weiterhin das ausländische Recht anwenden, das Angaben zum Geschlecht vorsieht. Umgekehrt könnten deutsche Staatsangehörige in familienrechtlichen Angelegenheiten Probleme im Ausland bekommen, wenn ihre Geschlechtszugehörigkeit im Personenstandsregister nicht festgelegt sei. Diesem Einwand widersprach Konstanze Plett. Sie verwies darauf, dass Deutschland auch die eingetragenen Lebenspartnerschaften für Homosexuelle ermöglicht habe. In vielen ausländischen Staaten sei dies bis heute nicht vorgesehen.
Kommentare:Selbst kommentieren | Bisher 35 KommentareArtikel teilen:(mehr) Klicke hier, um Buttons undähnliche Dienste von sozialen Netzwerken dauerhaft auf queer.de anzuzeigen. Dabei werden bereits bei einem Seitenbesuch auf queer.de Daten an die Dienste übertragen. Du kannst das später wieder abschalten. Mehr Infos in den AGB.Dieser Bericht ist mir etwas wert:(Info)
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Danke für den Link und ein Hoch auf dieses mutige Kölner Gericht!
Bin gespannt, wie lange es dauert, bis die pervers-brutalen Alttestamentler aus dem nahen Osten wegen Einschränkung der Religionsfreiheit dagegen angehen...
Von HonestAbe Aus Bonn (Nordrhein-Westfalen) Mitglied seit 24.06.2012 Antwort zu Kommentar #1 von bissl off
Exzellent! Die willkürliche genitale Verstümmelung von Menschen - völlig egal ob weiblich, männlich oder drittes Geschlecht - muss endlich und für alle Zeiten aufhören!
Hitchens Schools Rabbi on Issue of Genital Mutilation
Ich habe nur ein Bedenken: Wenn die Beschneidung von nicht-einwilligungsfähigen Menschen verboten wird, werden dann nicht die radikalen Fanatiker auch in diesem Lande wieder selbst zur Glasscherbe oder zum Küchenmesser greifen? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, ich verachte diese menschenverachtende Praxis zutiefst.
Ich gehe davon aus, dass diese Sache letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen dürfte, bevor ein Gesetz daraus wird. Gut so! Der öffentliche Dialog muss diese Angelegenheit endlich aufgreifen. Genauso wie die Anerkennung des dritten Geschlecht mit der durch das Grundgesetz garantierten Unantastbarkeit der menschlichen Würde! Antworten | Kommentar schreiben | Direktlink zu diesem Kommentar
#5 26.06.2012 11:22:31 (-7, 11 Votes)
Von Radikalatheist
Die Initiative finde ich persönlich gut. Aber durch die Anerkennung des dritten Geschlechts darf es in keinem Falle zu einer Beleidigung der islamischen Religion kommen. Ich bitte doch, dass man Rücksicht drauf nimmt.
Von Dema Goge Antwort zu Kommentar #5 von Radikalatheist
Natürlich wird die Menschheit ewiglich der Klitoris, der zur Zeit prominentesten Breivik-Versteherin, gedenken.
"Die Beschneidung der Frau findet sich traditionell bei einigen Ethnien der Aborigines, der australischen Ureinwohner. Ähnlich der bei Männern durchgeführten Subinzision fand die Operation im Rahmen von Initiationsriten statt."
Die Aborigines sind die Ureinwohner Australiens. Sie besiedelten vor etwa 50.000 bis 60.000 Jahren den Kontinent. Aborigines sind kein einheitliches Volk, sondern bestehen aus Stämmen oder Clans mit oft höchst unterschiedlichen Gebräuchen und Sprachen.
Ausser dem Islam gibt es noch eine brutal-perverse Religion aus dem nahen Osten, die ihre männlichen Nachkommen verstümmelt, weil das angeblich seit ca. 4000 Jahren den "Bund mit Gott" ausmacht...