Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Freitag in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der der Polizei und anderen Behörden mehr Rechte bringen soll. Unter anderem soll es mit der Änderung des "Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung" künftig möglich sein, Personen ohne deren Einwilligung auf HIV und Hepatitis zu testen.
Eine entsprechende, von einem Arzt auszuführende Untersuchung soll "bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" von der Polizei angeordnet werden dürfen, bei "Gefahr in Verzug" bzw. einer Eilbedürftigkeit auch ohne Richtervorbehalt. Damit, so die Begründung des Gesetzentwurfes, solle der Schutz von Personen verbessert werden, die "einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren. Vor allem Polizeivollzugskräfte und Rettungshelfer können betroffen sein, wenn sie sich z.B. an Spritzen verletzen oder eigene offene Wunden mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen".
Bislang sei man auf die "freiwillige Mitwirkung des Verursachers" (sprich: einer möglicherweise infizierten Person) angewiesen. "Nunmehr erhält die Polizei die Möglichkeit, eine Blutentnahme oder andere geeignete körperliche Untersuchungen auch gegen den Willen des Verursachers zu veranlassen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben eines Dritten erforderlich ist."
Fortsetzung nach Anzeige
Verdacht auf HIV-Infektion reicht aus
Erforderlich dafür sei eine "Wahrscheinlichkeit", dass eine zu untersuchende Person mit HIV, Hepatitis B oder Hepatitis C infiziert ist (hier könnte eine Einordnung in eine vermeintliche "Risikogruppe" eine Rolle spielen). Zudem müsse der Betroffene "mit der zu untersuchenden Person so in Kontakt gekommen [sein], dass eine Ansteckung möglich ist" (hier soll die Polizei "in der Regel" mit einem Arzt konferieren). "Die zu untersuchende Person muss die Ansteckungsgefahr weder verschuldet, noch sonst durch eigenes Handeln verursacht haben, so dass die Maßnahmen z.B. auch bei Unfallopfern angeordnet werden können, die die Ansteckungsgefahr nicht durch eigenes Handeln herbeigeführt haben."
Statt einer körperlichen Untersuchung könne die Polizei auch auf frühere Untersuchungen zurückgreifen, etwa auf Blutproben zur Erkentnis des Alkoholgehalts. Die Daten sind nach dem Test unverzüglich zu löschen. Der "Verursacher" selbst ist nur auf ausdrücklichen Wunsch über das Ergebnis zu informieren. Die Einschneidung seiner Grundrechte (auf körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung) sei verhältnismäßig, da das Wissen über dessen Infektion dem möglicherweise Infizierten "unnötige Gesundheitsbelastungen und -risiken" erspare - durch frühes Wissen über eine mögliche Infektion könne etwa eine Postexpositionsprophylaxen-Behandlung (PEP) begonnen werden.
AIDS-Hilfen gegen Zwangstests
Die Deutsche Aids-Hilfe wurde von dem Gesetzentwurf am Freitag überrascht. Geschäftsführerin Silke Klumb zeigte sich gegenüber queer.de empört über den "unangemessenen Entwurf": "Diese Planungen sind eher den Ängsten der Menschen geschuldet, anstatt Sinn zu machen."
Aids-Hilfen hatten immer wieder Pläne zur Einführung entsprechender Zwangstests kritisiert, so etwa 2007 in Niedersachsen (PDF). Durch die PEP-Behandlung bestünden "in der Praxis ausreichende rechtliche und medizinische Maßnahmen", um Personen zu schützen. Auch sei eine frische HIV-Infektion erst nach drei Monaten feststellbar. Bei Hepatis B sei eine vorherige Impfung des Personals sinnvoller. Eine Eilanordnung sei ebenfalls nicht notwendig, da es Personen zumutbar sei, notfalls für wenige Tage Medikamente einzunehmen.
Das Gesetz trat in Niedersachsen trotzdem so in Kraft. Ob in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen existieren, konnten am Freitag auf die Schnelle weder die DAH noch queer.de in Erfahrung bringen. Silke Klumb berichtet aber, dass Personen in der Vergangenheit gelegentlich gegen ihren Willen auf HIV getestet wurden - aufgrund der unterschiedlichsten Rechtsgründe.
Der sachsen-anhaltinische Gesetzentwurf, der ansonsten unter anderem Staatstrojaner, die Komplettabschaltung von Mobilfunknetzen und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit ermöglichen soll, wurde am Freitag in den Innenausschuss des Landtags überwiesen. "Insgesamt ist das eine Aushöhlung der Bürgerrechte, die zum Himmel schreit", kritisierte Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen, den Entwurf. "Freiheits- und Bürgerrechte geraten gegenüber einem nur theoretischen Gewinn an Sicherheit in die Hinterhand." (nb)
Kommentare:Selbst kommentieren | Bisher 32 KommentareArtikel teilen:(mehr) Klicke hier, um Buttons undähnliche Dienste von sozialen Netzwerken dauerhaft auf queer.de anzuzeigen. Dabei werden bereits bei einem Seitenbesuch auf queer.de Daten an die Dienste übertragen. Du kannst das später wieder abschalten. Mehr Infos in den AGB.Dieser Bericht ist mir etwas wert:(Info)
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Von alexander Profil nur für angemeldete User sichtbar
es ist doch immer wieder erstaunlich, dass gewisse "bevölkerungsgruppen", nicht ohne stasi- oder gestapomethoden in diesem land leben können ???
gibt es denn eine statisik darüber, wieviele "helfer" sich in den letzten jahren, in ausübung ihrer tätigkeit, infiziert haben ?
Die richtige Entscheidung! Polizisten und freiwillige Helfer in der Unfallhilfe setzten oft genug ihr Leben aufs Spiel, um andere zu retten. Sie haben jedes Recht auf Unversehrtheit in Krisensituationen. Was möglich ist, um sie zu schützen, sollte auch gemacht werden dürfen.
Gibt es demnächst Razzien in Schwulenkneipen, wo alle Anwesenden zwangsgetetste werden? Damit die Polizisten sich nur ja nichts holen, wenn sie den Schwulen eins überziehen...
Und dann so Sachen wie Staatstrojaner, Abschaltung aller Mobilfunknetze nach Gusto der Landesregierung, kein Alkohol in der Öffentlichkeit, etc.
Die Grünen haben recht: das ist eine Abschaffung demokratischer Grundrechte die durch nichts zu rechtfertigen ist.
Von der CDU erwartet man eh nichts anderes, aber es sagt sehr viel aus, dass auch die SPD mitmacht.
Man möge das doch mal in den Kontext einordnen und den Ball flach halten. Es ist durchaus nachvollziehbar.... Es geht um Schutz, nix anderes!
Es geht nun wirklich nicht um Internierungslager und ähnliche Verschwörungstheorien...., die Diskussion hatten wir vor 25 Jahren
Ich kann die Mehrzahl der Reaktionen hier auch nicht nachvollziehen. Durch so ein Gesetz wird doch niemand diskriminiert, schließlich gilt die Schweigepflicht für Arzt und den Rettungsassistenten weiterhin. Eine Nadelstichverletzung hat man sich schnell geholt und durch einen Zwangstest können im schlimmsten Fall schneller Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Am neu Infizierten dauert es ja Wochen bis HIV nachgewiesen werden kann und eine PEP-Behandlung ist alles andere als angenehm. Die sollte man vermeiden, wenn sie nicht wirklich nötig ist.
Davon abgesehen ist das Gesetz keine große Sensation. Ich weiß, dass das in BW und Hessen zumindest schon lange so gehandhabt wird.
Von Lemontree Aus Aschaffenburg (Bayern) Mitglied seit 26.12.2010
Meiner Meinung nach wird das hier von vielen falsche verstanden! Hier geht es ja nicht darum Personen willkürlich einem HIV-Test zu unterziehen. Es geht darum Polizisten zu schützen, die in ihrer Dienstausübung verletzt wurden.
Ich möchte euch einmal sehen, wenn ihr von einem Junky gebissen wurdet und mit seiner Spritze gestochen wurdet. Dann wärt ihr gewiss auch froh zu wissen ob der Angreifer HIV positiv ist oder nicht!
Und des weiteren kann man zur Zeit gem. der StPO schon längst solche Maßnahmen durchsetzen.
Nur wird diese Maßnahme das nicht unmittelbar nach dem Vorfall durchgeführt sondern Wochen oder gar Monate später. Und das ist viel zu spät um mit der PEP-Methode zu beginnen. Ganz zu schweigen von den Ängsten die der betroffene Beamte durchleidet! Aber für den interessiert sich ja bekanntlich keiner. Die Gewalt der Polizisten ausgesetzt sind steigt von Jahr zu Jahr und keinen Interessiert es. Die Arbeit der Polizei wird von den Meisten ja noch nicht einmal gewürdigt.
Ich finde es sehr gut, dass Sachen-Anhalt nun plant solch ein Maßnahme und das Landespolizeigesetz aufzunehmen. Ich hoffe, dass die anderen Länder und der Bund nachziehen.
Ich kenne nämlich Kollegen, die befürchtet hatten mit HIV infiziert worden zu sein!