In England hat ein schwules Paar sein Gerichtsverfahren gegen eine Pensionsbesitzerin gewonnen, die den beiden Männern wegen ihrer Homosexualität ein Zimmer verweigert hatte.
Das Amtsgericht in Reading hat dem 64-jährigen Michael Black und dem 59-jährigen John Morgan am Donnerstag ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.600 Pfund (4.500 Euro) zugesprochen. Susanne Wilkinson, die Besitzerin des "Swiss Bed and Breakfast" im Dorf Cookham habe das Paar "schlechter behandelt, als sie ein unverheiratetes heterosexuelles Paar behandelt hätte", erklärte das Gericht. Ein solches Verhalten sei nach aktuellem Recht "inakzeptabel". Nach dem "Equality Act" ist die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in Großbritannien seit 2006 verboten.
Der Vorfall ereignete sich bereits 2010. Damals hatten Black und Morgan, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ein Doppelzimmer in der Pension gebucht. Als sie ankamen, wies die Besitzerin das Paar ab und verwies auf ihren christlichen Glauben. Ihr Anwalt hatte im Verfahren argumentiert, dass sie das schwule Paar nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert habe, sondern genauso ein unverheiratetes heterosexuelles Paar abgewiesen hätte. Die Richterin sah es aber als erwiesen an, dass der Hauptgrund für die Ablehnung die Homosexualität des Paares gewesen sei.
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Pensionschefin beklagt Einschränkung der Religionsfreiheit
Das "Swiss Bed and Breakfast" hat bislang keine Homo-Paare als Gäste akzeptiert
Hotelbesitzerin Wilkinson zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht: "Wir glauben, dass man die Freiheit haben sollte, in seinem eigenen Haus ohne Angst vor dem Gesetz zu leben. Gleichbehandlungsgesetze gehen zu weit und dringen in unsere Privatsphäre ein", erklärte Wilkinson nach Angaben der BBC. Sie befürchte, dass sie ihre Regierung zwingen könnte, ihren Glauben aufzugeben. Sie will nun mit ihrem Anwalt beraten, ob sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt.
Der Anwalt des schwulen Paares, James Welch, begrüßte das Urteil als Sieg für die Bürgerrechte: "Es ist einfach nicht akzeptabel, dass Geschäftsleute ihre Dienste Kunden aufgrund von deren sexueller Orientierung vorenthalten".
Einen ähnlichen Fall hatte vor gut einem Jahr ein christliches Ehepaar verloren, das eine Pension in Cornwall betreibt. Damals wurde einem verpartnerten schwulen Paar ebenfalls eine Entschädigung von 3.600 Pfund zugesprochen. Ein Berufungsgericht in London hat das Urteil einstimmig bestätigt (queer.de berichtete).(dk)
Kommentare:Selbst kommentieren | Bisher 10 KommentareArtikel teilen:(mehr) Klicke hier, um Buttons undähnliche Dienste von sozialen Netzwerken dauerhaft auf queer.de anzuzeigen. Dabei werden bereits bei einem Seitenbesuch auf queer.de Daten an die Dienste übertragen. Du kannst das später wieder abschalten. Mehr Infos in den AGB.Dieser Bericht ist mir etwas wert:(Info)
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Naechsten Monat wird das Europaeische Menschenrechtsgericht in Strassburg die endgueltige Entscheidung im britischen Prozess 'Christen versus sexuelle Orientierung' machen werden.
Von FoXXXyness Profil nur für angemeldete User sichtbar
Glückwunsch an die beiden zum Erfolg vor Gericht! Der Pensionsbesitzerin muß klar gemacht werden, daß sie mit ihren Gästen nicht so umgehen darf! Es ist ein Sieg für die Menschenrechte!
"Gleichbehandlungsgesetze gehen zu weit und dringen in unsere Privatsphäre ein": diese Aussage ist der Gipfel der Unverschämtheit! Was bildet die Trulla sich überhaupt ein!? Mit ihrem Widerspruch gegen dieses Urteil wird die Ische mit wehenden Fahnen untergehen und erbärmlich scheitern!
Von stephan Profil nur für angemeldete User sichtbar
Auch wenn das Urteil nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit ist, ist es ein gutes Signal!
Die Notwendigkeit eines solchen Urteils zeigt aber, in wie vielen Köpfen der Hass auf LGBTs immer noch fröhliche Urständ feiert. Wahrscheinlich versteht die Pensionsbesitzerin nicht einmal, was ihr Argumentationsversuch denn tatsächlich bedeutet, wenn sie auf ihre Religionsfreiheit rekurrierend das Recht zur Diskriminierung fordert. - Die Religionsfreiheit scheint ohnehin ein Standpunkt zu werden, zu dem jeder verdrehte Geist gerne Zuflucht nehmen möchte. Diesmal glücklicherweise vergeblich! Es bleibt zu hoffen, dass dieser 'Ausweg' immer mehr von von den Gerichten geschlossen wird!
Da sieht man wieder mal, wie wichtig Anti-Diskriminierungs-Gesetze sind, um sich in solchen Fällen gegen diese menschenverachtende Diskriminierung effektiv wehren zu können.
Hierzulande lehnt die FDP sowas ja immer ab und behauptet, das sei unnötig. Aber es ist eben doch nötig, wie man jeden Tag sieht.
Gerne behauptet die FDP auch, solche Schutzgesetze seien wirtschaftsfeindlich. Kann Wirtschaft nur funktionieren, wenn sie Schwule und Lesben diskriminieren darf?!
Unternehmen, die nicht diskriminieren, haben auch nichts zu befürchten. Und die diskriminierenden Unternehmen werden zu Recht bestraft.
Auch in Deutschland brauchen wir viel strengere Anti-Diskriminierungs-Gesetze!!
Von stromboli Profil nur für angemeldete User sichtbar
erklärte das Gericht: Ein solches Verhalten sei nach aktuellem Recht "inakzeptabel".
bei aller freude macht mich dieser satz stutzig...
Ich hab andere "aktuelle rechtsprechungen " erlebt, und seh in brd immer noch keinen riegel, der die rückkehr solcher "aktualität" verhindert...
Diese scheinheiligen Fundamentalisten müssen immer wieder neu verklagt werden! Nur so kann man die stoppen!
Niemand zwingt die Besitzerin "ihren eigenen Glauben" aufzugeben. Nur darf sie nicht irgendwelches Sekten-Geschwafel nutzen, um anderen Menschen zu schaden.
Gut, dass Großbritannien so ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz hat.
Hier in Deutschland gibt es ja dank Union und FDP gerade beim Schutz der sexuellen Orientierung mehrere bewusste Ausnahmen!
Ein Antidiskriminierungsgesetz, das z.B. Kirchen explizit Diskriminierung erlaubt, hat seinen Namen nicht verdient und ist eine Pervertierung der Idee eines Antidiskriminierungsgesetzes!
Union und FDP müssen endlich weg, damit es auch in diesem Bereich (wie in so vielen anderen) endlich die lange notwendigen Fortschritte geben kann.
Von Franky_Eyes Aus Berlin Mitglied seit 05.05.2008
Nun, wie erklären es gerne "Kritiker"?
Es gibt Sachen die privater Natur sind und wenn sie in den eigenen vier Wäden bleiben dann hat niemand was dagegen.
Mit 4 Wänden ist jedoch nicht der Betrieb oder das Unternehmen gemeint.
Was die Frau wohl nicht versteht (meiner Ansicht nach), dass das Urtail nicht gegen ihr Privatleben gerichtet war, sondern lediglich gegen ihre Geschäftspolitik.
Wie heißt es doch so schön: Privat ist Privat und Geschäft ist Geschäft.