CSD vor dem Parlament in Ljubljana
Ein Gesetz, das schwulen und lesbischen Paare die Ehe samt Adoptionsrecht bringen würde, hat die erste Hürde genommen.
Bereits Anfang März könnte mit Slowenien ein weiterer europäischer Staat die Ehe für Schwule und Lesben öffnen. Der Parlamentsausschuss für Arbeit und Familie empfahl dem Parlament am Dienstag mit elf zu zwei Stimmen, für einen entspechenden Gesetzesantrag der oppositionellen Vereinigten Linken zu stimmen.
Zuvor hatte bereits die liberalsoziale Regierung verlautbaren lassen, dass sie den Schritt unterstütze. Geplant ist eine Änderung des Gesetzes zu Ehe und Familie: Ein Passus, wonach die Ehe eine Verbindung aus Mann und Frau sei, soll gestrichen werden.
Slowenien hatte bereits 2006 eingetragene Lebenspartnerschaften für Lesben und Schwule eingeführt, dieses Institut mit beschränkten Rechten etwa im Erbrecht würde durch die Neuregelung hinfällig. Die Ehe würde den Paaren auch ein vollständiges Adoptionsrecht bringen.
Erster Anlauf an Referendum gescheitert
Mit einer Verabschiedung des Gesetzes Anfang März durch das Parlament wird nun allgemein gerechnet. Die Staatsversammlung hatte bereits 2011 ein ähnliches Gesetzespaket verabschiedet, es wurde allerdings durch ein Referendum am In-Kraft-Treten gehindert.
In Umfragen vor der Abstimmung im März 2012 hatte es noch eine Mehrheit für das Gesetzespaket gegeben, das auch weitere Änderungen im Familienrecht vorsah, etwa ein Verbot des Schlagens von Kindern. Das Referendum der von der Katholischen Kirche unterstützten "Slowenischen Zivilinitiative für die Familie und Kinderrechte" erhielt allerdings rund 55 Prozent Ja-Stimmen bei einer Beteiligung von rund 30 Prozent. Inzwischen gelten für Referenden höhere Mindestquoten, auch ist nun vorgeschrieben, dass diese keine Menschenrechte aufheben können.
Das Referendum beschränkte den Gesetzgeber nur für ein Jahr, eine neue Initiative zu wagen. In ihrer Stellungnahme zum neuen Gesetzentwurf sagte die Regierung, dass die slowenische Verfassung keine unterschiedliche Behandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren erlaube. Sie seien vielmehr erfasst vom Merkmal "persönliche Umstände" im Verfassungsartikel, der Diskriminierung verbietet. (nb)