Nach einer fünftägigen Verhandlung endete am Montag ein aufsehenerregender Prozess vor dem Landgericht Freiburg mit der Höchststrafe für den Angeklagten: Wegen Mordes an seiner religiösen Mitbewohnerin wurde ein 25-jähriger Student zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Tat ereignete sich am 10. August 2016 (queer.de berichtete). Das Opfer, eine gläubige Christin aus Paderborn, war erst neun Tage zuvor in die Zweier-Wohngemeinschaft eingezogen, um in Freiburg in einem Gebetshaus zu arbeiten. Laut den Aussagen des Studenten, der sich als "Antitheist" bezeichnete, sei es wegen ihrer religiösen Überzeugungen mehrfach zum Streit gekommen. Am Tattag stürmte er nach eigenen Angaben in das Zimmer der Frau, befragte sie nach ihrer Haltung zur gleichgeschlechtlichen Ehe und stach ihr in den Hals, nachdem sie diese abgelehnt habe.
Die Tatwaffe – ein Messer – habe er in seiner Hosentasche versteckt gehabt, erklärte der 25-Jährige in den Vernehmungen. Nachdem das verletzte Opfer einen Fluchtversuch startete, verfolgte er es bis in das Treppenhaus und tötete es durch mehrere weitere Stiche in den Rücken. In der WG ließ er sich später widerstandslos festnehmen. Gegenüber einem Sachverständigen nannte er die Romanfigur des Serienmörders Hannibal Lecter aus dem Kinofilm "Das Schweigen der Lämmer" als sein Vorbild.
Der Student kündigte den Mord in einem Manifest an
Das Gericht befand den Angeklagten, der isoliert lebte, noch nie einen Partner oder eine Partnerin hatte und bereits als Schüler wegen Depressionen behandelt wurde, für voll schuldfähig. Er sei "zweifellos psychisch nicht gesund", urteilte Richterin Eva Kleine-Cosack laut einem Bericht der "Badischen Zeitung", doch habe er aus Heimtücke und mit niederen Beweggründen gehandelt. Der Mord sei detailliert geplant und sogar in einem Manifest angekündigt gewesen. In dem Schriftstück erklärte der Student, er töte seine Mitbewohnerin stellvertretend für alle Gläubigen. Außerdem bereute er darin seine "Faulheit, nicht mehr dieser Art getötet" zu haben.
"Wir werden uns damit abfinden müssen, menschliches Verhalten manchmal nicht oder nicht zufriedenstellend erklären zu können", sagte Richterin Kleine-Cosack. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Student hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision einzulegen. (cw)
Nicht, dass ich die Tat relativieren oder gar befürworten will. Aber ich finde es schon auffällig, dass z.B. Bischöfe, die zum Mord an Schwulen aufrufen, vollkommen freigesprochen werden oder bei anderen Tätern auch gerne mit "schwere Kindheit", etc. (was hier ja wohl auch vorlag) für viel zu lasche Strafen argumentiert wird.