Die Vereinten Nationen sollen Druck auf Deutschland ausüben, damit das Transsexuellengesetz reformiert wird (Bild: Global Panorama / flickr)
Die Bundesvereinigung Trans* hat einen Bericht (PDF) beim UN-Menschenrechtsrat eingereicht, der Deutschland vorwirft, die Menschenrechte von trans und nicht-binären Personen zu verletzen und seinen internationalen Verpflichtungen nicht nachzukommen. Hintergrund ist die "Universelle Periodische Überprüfung" (UPR) aller 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen – aktuell ist die Bundesrepublik an der Reihe. Zu diesem wichtigen Mechanismus des Menschenrechtsrats können auch Nichtregierungsorganisationen beitragen.
In dem Bericht für den UN-Menschenrechtsrat fordert die Bundesvereinigung Trans* Deutschland konkret dazu auf, eine Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) von 1981 umzusetzen, das bereits in acht Bereichen vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde.
"Wir fordern u.a. ein geschlechtliches Selbstbestimmungsrecht ohne medizinisch-psychiatrische Gutachten, Vornamens- und/oder Personenstandsänderung durch höchstpersönliche Erklärung, Aufhebung der zweigeschlechtlichen Ordnung im Recht sowie umfassende Anerkennung nicht-binär verorteter Personen", erklärte der Dachverband zu seiner Initiative. "Außerdem braucht es eine Regelung im Gesundheitsbereich, die die Kosten für trans* Gesundheitsversorgung sicherstellt, sowie eine nationale Strategie zum Schutz vor Diskriminierung in Bezug auf Geschlechtsidentität und -ausdruck."
"Auf politischer Ebene nichts passiert"
Deutschland komme internationalen Vorgaben im Menschenrechtsbereich, die es in diversen Verträgen ratifiziert habe, nicht nach, kritisierte die Bundesvereinigung Trans*. "Obwohl mehrfach dazu aufgefordert – wie vom CESCR, dem UN-Wirtschafts- und Sozialausschuss im Jahr 2011, oder von der CEDAW, der Frauenrechtskonvention, im Jahr 2013 gab es bislang keine effektive Handlung der Regierung, um Menschen vor Diskriminierung in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität und ihren Geschlechtsausdrucks zu schützen. Abgesehen von drei Einladungen des BMFSFS zum Austausch mit der Zivilgesellschaft und der Schaffung einer interministeriellen Arbeitsgruppe ohne abschließendes gemeinsames Positionspapier, ist bisher auf politischer Ebene nichts passiert."
Der Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der UN-Generalversammlung und hat 47 wechselnde Mitglieder, darunter zur Zeit auch die Bundesrepublik. Er kann mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen. Die im Rahmen der Universellen Periodischen Überprüfung untersuchten Staaten müssen sich mit Empfehlungen des Rates auseinandersetzen.
Die Bundesvereinigung Trans* wurde im August 2015 gegründet (queer.de berichtete). Ihr gehören derzeit 17 Gruppen und Vereine aus ganz Deutschland an. (cw)