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PolitikInternational
  • 26.08.2008           5       | | |

Ärzte müssen Homos behandeln

Der Oberste Gerichtshof Kaliforniens in San Francisco
Der Oberste Gerichtshof Kaliforniens in San Francisco
Ärzte in Kalifornien dürfen sich nicht weigern, Schwule und Lesben zu behandeln, nur weil ihre religiöse Einstellung dieses verbietet. Das hat der kalifornische Supreme Court in San Francisco entschieden.

Geklagt hatte Guadalupe T. Benitez, eine an der Westküste lebende Lesbe, die mit ihrer Partnerin durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommen wollte. Dazu hatten sich die beiden Frauen legal Spermien besorgt. Wie die "Los Angeles Times" berichtet, habe sich ihre behandelnde Gynäkologin aber geweigert diese Prozedur vorzunehmen. Denn ihre Religion würde ihr verbieten, dies bei unverheirateten heterosexuellen Frauen und Homosexuellen zu machen, heißt es als Begründung. "Der erste Verfassungszusatz auf freie Ausübung der Religion befreit Ärzte nicht davon, Antidiskriminierungsvorschriften einzuhalten", erklärte Richter Joyce L. Kennard bei der Urteilsverkündung.

Konservative Klinikärzte äußerten sich kritisch über das Urteil. Es würde viele Ärzte vor die Gewissensfrage stellen, ob ihre religiösen Ansichten oder ihr Berufsethos wichtiger sind. Auch religiöse Gruppen, darunter jüdische und islamische Gemeinden, riefen Ärzte auf, sich nicht von ihrer religiösen Einstellung abbringen zu lassen. (pte)




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Tags:  kalifornien   san francisco   gericht   ärzte 
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Reaktionen zu "Ärzte müssen Homos behandeln "


 5 User-Kommentare als Feed (RSS 2.0, ?)


Die ersten:   
#1
27.08.2008
07:37:16


(+2

Von Tim_Chris
Aus Bremen
Mitglied seit 01.05.2008

"Es würde viele Ärzte vor die Gewissensfrage stellen, ob ihre religiösen Ansichten oder ihr Berufsethos wichtiger sind."

Dann hätten sie Pfarrer und nicht Arzt werden sollen.
Noch ein Grund mehr, diesen Religionswahn endlich in seine Schranken zu weisen oder am besten ganz auszurotten. Religion darf NIEMALS VOR Menschenleben und Gesundheit stehen.

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#2
27.08.2008
10:37:15


(+2

Von SmartiSaar
Profil nur für angemeldete User sichtbar

Antwort zu Kommentar #1 von Tim_Chris:
Da Stimme ich Dir voll und ganz zu. Als Arzt darf die religiöse Einstellung keine Auswirkung auf den Beruf haben.
In Deutschland wäre es soweit ich gelesen habe eh nicht zulässig eine Behandlung zu verweigern dafür gibt es klare Richtlinien wann ein Arzt die Behandlung verweigern darf und wann nicht.

Aber gut zu wissen das Gericht in Kalifornien diese Auffassung teilt. Das dies ja manchmal nicht der Fall ist haben wir ja in England gesehen mit dieser Standesbeamtin, die auch ihre Religion vorgeschoben hat um keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften schließen zu müssen.

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#3
27.08.2008
13:37:08


(+1

Von gerd

Das Urteil ist sehr gut und richtig.

In Deutschland ist es nur so, das zwar hier ebenso Ärzte ganz klar jeden Menschen ärztlich behandeln müssen. Da besteht kein rechtlicher Zweifel.

Aber in dem besonderen Fall der Insemination bei lesbischen Paaren mit Kinderwunsch wird es schon schwieriger in Deutschland. Zwar gibt es kein gesetztliches Verbot, aber es gibt die Richtlinien der Bundesärztekammer, die Teil der ärztlichen Berufsordnung sind.

*
Link zu www.taz.de


Danach kann eine alleinstehende (!) Frau (unabhängig von der sexuellen Orientierung) keine Insemination nach diesen Richtlinien bekommen. Ob verpartnerte lesbische Paare diese bei den deutschen Ärzten erhalten, scheint wohl mittlerweile in Deutschland der Fall zu sein. Ethische Bedenken hat die Bundesärtzekammer nicht, aber sie weist auf rechtliche Unklarheiten hin, die aufgrund der Zeitspanne zwischen Geburt und Stiefkindadoption des Kindes bestehen. Sollte in dieser Zeit, das lesbische Paar sich trennen, wäre keine stabile Paarbeziehung vorhanden, die die Bundesärztekammer in ihren Richtlinien fordert. Das Kind hätte nur eine Person, die rechtlich und finanziell in Anspruch genommen werden kann.

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#4
27.08.2008
18:49:13


(0

Von VolumePro
Aus Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)
Mitglied seit 23.06.2008

Antwort zu Kommentar #3 von gerd:
Also die Entscheidung hat zwei Seiten.

Auf der einen Seite kann ich den Kinderwunsch der Dame verstehen.

Auf der anderen Seite habe ich aber auch Verständnis für die Ablehnung der Ärztin. Es ging bei der Behandlung ja nicht um die Behandlung einer Krankheit im engeren Sinne. Der Ärztin unterstelle ich jetzt einfach mal, dass die Homosexuelle bei Krankheiten im engeren Sinne wie jeden anderen Menschen auch behandelt.

Die Insemination ist tatsächlich eine Frage des Gewissens.

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#5
27.08.2008
21:32:43


(+1

Von gerd

@VolumePro

Ich teile deine Ansicht letztlich nicht.

Zwar ist es beruhigend zu lesen, dass du bei der allgemeinen Behandlung von Krankheiten mit mir einer Meinung bist.

Bei der Insemination ging es im vorliegenden Fall nicht um eine alleinstehende (!) Frau, sondern es ging um eine Frau in einer festen Beziehung lebende Frau. Und da darf es keinen Unterschied machen, ob es sich um eine lesbische Beziehung oder heterosexuelle Beziehung handelt. Das ist keine Frage des Gewissens, sondern eine klare Diskriminierung, wenn dies Frauenpaaren verwehrt werden sollte. Massgeblich ist, dass der jeweilige Staat die Stiefkindadoption in solchen Fällen ermöglicht. Und diese rechtliche Möglichkeit ist mittlerweile sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Deutschland mittlerweile seitens des Gesetzgebers geschaffen worden. Juristisch verändert werden müßte nur, dass die Stiefkindadoptionsregelung zeitlich ab Geburt des Kindes greift, damit zwei Personen rechtlich und finanziell für das Kind zuständig sind.

Geteilter Meinung kann man/frau nur sein, wenn im vorliegenden Fall die Frau in Kalifornien alleinstehend gewesen wäre. Dann stellt sich die Frage, ob Kinder auch durch alleinstehende Personen per Insemination auf unsere Welt kommen sollen. Ich persönlich bin dafür; aber ich kann in solchen Fällen zumindest nachvollziehen, wenn argumentiert wird, dass ein Kind zwei Personen rechtlich und finanziell als Verantwortungspersonen haben soll.
Aber im vorliegenden Fall ging es gerade nicht um eine alleinstehende Frau. Daher hat das Gericht auch richtig entschieden.

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