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PolitikDeutschland
  • 14.01.2009           19       | | |

Arbeitsgericht stellt schwule Witwer gleich

Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Überlebende einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der betrieblichen Altersvorsorge mit Überlebenden einer (Hetero-)Ehe gleichbehandelt werden müssen.

Die Erfurter Richter folgten damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom März 2008. Luxemburg hatte entschieden, dass die Benachteiligung von Eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehepartnern bei der Hinterbliebenenrente gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstoße (queer.de berichtete). Geklagt hatte der Lebenspartner eines verstorbenen Arbeitnehmers, dessen Betrieb Heterosexuellen eine Hinterbliebenenversorgung zusicherte, nicht aber Homosexuellen.

Das oberste Arbeitsgericht argumentierte, dass der Gesetzgeber mit dem 2005 in Kraft getretenen Überarbeitungsgesetz zur Homo-Ehe eine rechtlich vergleichbare Situation auch im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung geschaffen habe. Damals hatte Rot-Grün Lebenspartner in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Aus diesem Grund müssten nach Ansicht der Richter Schwule und Lesben ab diesem Zeitpunkt und in diesem Bereich mit Heterosexuellen gleichbehandelt werden.

(Fortsetzung nach Anzeige)


Der Lesben- und Schwulenverband zeigt sich begeistert: "Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen, denn das Gericht wendet auf die Frage der Vergleichbarkeit von Ehen und Lebenspartnerschaften die Maßstäbe an, die der Europäische Gerichtshof vorgegeben hatte", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns.

Auch die Grünen begrüßten das Urteil: "Es ist sehr erfreulich, wie das Bundesarbeitsgericht die europäische Rechtsprechung zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften würdigt", erklärte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. "Die schwarz-rote Koalition ist davon leider noch weit entfernt. Erst Ende 2008 hat sie im Dienstrechtsneuordnungsgesetz homosexuellen Beamten die Gleichstellung bei der Hinterbliebenenpension erneut verweigert." Damals verhinderte die Union eine Aufhebung der Benachteiligung von Schwulen und Lesben (queer.de berichtete). (dk)


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Tags:  justiz   bundesarbeitsgericht   witwenrente   homo-ehe 
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   Homo-Ehe in Deutschland   
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Reaktionen zu "Arbeitsgericht stellt schwule Witwer gleich"


 19 User-Kommentare als Feed (RSS 2.0, ?)

S.  1  2
Die ersten:   
#1
14.01.2009
21:05:10


(+3

Von gerd

Ein sehr gutes Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes: zumindest bei den Hinterbliebenenrenten dürfte dieses Urteil sehr wichtig sein und vielen homosexuellen Lebenspartnern, dessen Partner verstorben sind, die Ihnen zustehende Hinterbliebenenrente künftig bringen.

Und letztlich sollte das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes auch endlich vom Bundesverwaltungsgericht ebenso inhaltlich übernommen werden. Denn was bei den Arbeitern und Angestellten richtig ist und europarechtskonform ausgelegt wurde, kann bei den Beamten im Bund und in den Bundesländern nicht anders ausfallen. Daher schon ein Skandal, dass der Bund bei den Bundesbeamten die Anpassung an die Lebenspartnerschaft bisher ausgelassen hat. Der Bund kann da von Bundesländern wie Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg
Link zu www.lsvd.de (PDF)

Modernes Berufsbeamtentum in Hamburg/ lernen.

Das Urteil ist schön und dürfte homosexuelle Menschen in unserem Lande sehr freuen.

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#2
14.01.2009
22:54:39


(+3

Von seb1983
Profil nur für angemeldete User sichtbar

Und noch ein Legostein mehr.

Immerhin wieder ein Urteil das sich für viele Menschen in barer Münze auszahlt.

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#3
15.01.2009
08:04:01


(0

Von alexander
Profil nur für angemeldete User sichtbar

na endlich mal wieder ein schritt nach vorne !
die tatsache, dass hier einige herrschaften in begeisterunsstürme verfallen, stimmt aber sehr nachdenklich, denn hier wird ein urteil das vom europäischen gerichtshof "vorgegeben" ist, "gewürdigt " ???
also wird doch unterm strich gegen europäische gesetze verstossen. es gab zeiten, da wurden gesetze befolgt und umgesetzt und nicht nur "zur kenntnis" genommen!

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#4
15.01.2009
10:02:51


(+1

Von VolumePro
Aus Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)
Mitglied seit 23.06.2008

Das Problem ist eben, dass sich die obersten Bundesgerichte nicht über die korrekte Auslegung der Gesetze und europäischen Rechtsvorschriften einig sind.

Wenn ich mir anschaue, dass das BVwG und das BAG vollkommen unterschiedliche Ansichten über die Rechtslage haben, dann denke ich, diese müssten sich mal zusammen setzen und mal eine einheitliche Linie finden.

Es kann nicht angehen, dass ein Beamter nicht den Beschäfftigten in diesem Punkt gleichgestellt ist. Wenn ein Beamter mit einem Beschäfftigten in einem Büro sitzt, dann ist es ungerecht, dass der eine Zuschläge erhält und der andere nicht. Sowas ist auch schlecht für die allgemeine Arbeitsmoral, obwohl die bei den Beamten mit der 41h-Woche sowieso schon am Boden ist.

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#5
15.01.2009
10:30:55


(0

Von Sirina

Der erste Satz klingt irgendwie heftig: "...dass Überlebende einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft..."

Überlebende? Überlebende klingt irgendwie nach Unfall oder Katastrophe. Hinterbliebene hört sich jedenfalls besser an.

Und wie sich das wohl in meinem Fall verhält?

Als, vom Gesetz her, anerkannte, vollwertige Frau (mit ehemals transsexueller Vergangenheit) lebe ich mit meinem Mann in einer eingetragenen Partnerschaft (oder wie Ihr es in Eurem Text bezeichnet, in einer "Homo-Ehe"), die wir Jahre vor meiner körperlichen Angleichung zur Frau eingegangen sind. Gilt dieses Grundsatzurteil jetzt nur für Homosexuelle, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder auch für die wenigen Mann und Frau Pärchen, die ebenfalls in einer solchen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben (sowas gibt es auch in Deutschland, wie man in meinem Fall sieht)? Kennt sich damit jemand aus?

Lieben Gruß
Sirina

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#6
15.01.2009
10:34:53


(-2

Von stromboli
Profil nur für angemeldete User sichtbar

Antwort zu Kommentar #2 von seb1983:
"Und noch ein Legostein mehr"..., und sie zwingt, einen vorgeschriebenen heten-lebensweg einzuschlagen...
aber der vergleich reizt: spielzeugcharakter; dass ist es, was aus unseren lebensplanungen gemacht wird!

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#7
15.01.2009
12:42:22


(+2

Von Rabauke

Da wurde jetzt endlich mal fällig, was eigentlich und zu Recht, längst fällig ist!

Nicht nur gleiche Pflichten! Gleiche Rechte für Alle! Finde das Urteil auch Spitze.

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#8
15.01.2009
13:32:15


(+2

Von stromboli
Profil nur für angemeldete User sichtbar

allen unseren zukünftigen witwern zum trost: auch ich freue mich für euch!

hechelhechel... bekomm ich jetzt grün??

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#9
15.01.2009
13:45:59


(-1

Von stromboli
Profil nur für angemeldete User sichtbar

3 X danke!

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#10
15.01.2009
15:13:31


(-1

Von Mark

"überlebende einer...", ""gewürdigt"... meine güte - ist eben juristendeutsch. das würde in anderen bereichen auch nicht anders klingen. da muss man nun nicht wieder was negatives heraus hören...

man sollte sich lieber freuen: ein weiterer - großer - schritt nach vorne!

ist doch klasse!

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