Wochenumfrage
Darf der Bundestag die Nachkriegs-Urteile nach dem §175 aufheben?
Stimmen: 734
■ A) 88.6% Ja, denn der Paragraf war ein Verstoß gegen die Menschenrechte
■ B) 11.4% Leider nein, das Prinzip der Gewaltenteilung darf nicht verletzt werden
Zeitraum: 27.10.2014 - 03.11.2014
Abgefragt über Startseite (rechte Spalte)
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» Paragraf 175: Bremen entschuldigt sich bei verurteilten Schwulen (25.10.2014)
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