17 Kommentare
- 18.08.2016, 14:36h
- Die Burka ist das übelste und hat nichts mit Toleranz zu tun . Was würde wohl eine Burkaträgerin sagen wenn ich ihr nackt gegenüber träten würde ? Sie ist das Sinbild für die Diskriminierung der Frau ! Wenn ich mit jemanden rede möchte ich in sein Gesicht sehen ! Jeder kann glauben was er will ! Kein Gott hat je gefordert seinen Paartner vor der Welt zuverstecken . Wer das behauptet versucht die Gebote zumaniepulieren !!
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- 18.08.2016, 15:13h
- "Und bevor das Bundesverfassungsgericht die ohnehin nutzlose und grundgesetzwidrige Bundesburkaverbotsverordnung wieder kassiert."
Das sehe ich anders:
1. In einer freiheitlich-offenen Gesellschaft ist es wichtig, dass man sein Gegenüber erkennt und weiß, mit wem man es zu tun hat. Auch für Kommunikation ist z.B. Mimik sehr wichtig.
2. Es gibt Situationen, wo das Erkennen sogar Voraussetzung ist. Nicht nur bei Polizeikontrollen, Behördengängen, etc., sondern auch bei allem, was irgendwie mit Prüfungen oder Anwesenheitspflicht zu tun hat. Oder will man jetzt bestimmten Menschen Bildung oder z.B. auch einen Führerschein pauschal verwehren?
3. Es geht auch um den demokratischen Gleichheitsgrundsatz. So herrscht z.B. bei Demos ein Vermummungsverbot. Das wäre kaum haltbar, wenn man anderen sogar immer und überall das "Vermummen" erlauben würde.
4. Burkas und andere Vollverschleierungen sind KEINE religiösen Symbole, denn nirgendwo im Koran steht etwas davon, dass Frauen ihr Gesicht verschleiern müssen. Das sind vielmehr Symbole der Unterdrückung bzw. Unterwerfung. Gerade wir sollten nicht zulassen, dass Frauen als Menschen 2. Klasse gelten.
5. Wie das Bundesverfassungsgericht urteilt, sollten wir schon dem Bundesverfassungsgericht überlassen. Oder wollen wir Diskussionen abwürgen, nur wegen Vermutungen, wie das Bundesverfassungsgericht evtl. urteilen könnte - oder auch nicht.
Im übrigen: in anderen Staaten wurden ähnliche Gesetze auch als verfassungskonform bestätigt. Dann wüsste ich schon gerne, was am deutschen Grundgesetz so anders ist, dass man jetzt schon weiß, dass das Bundesverfassungsgericht das kassieren würde.
Und noch mal zur Erinnerung: das Vermummungsverbot wurde auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Mit exakt der Begründung, dass das Erkennen des Gesichts Bestandteil freiheitlich-demokratischer Grundordnung ist. - |
- 18.08.2016, 18:13hBerlin
- Bei einige Huschen wäre es nicht schlecht, wenn man sie unter einer Burka verstecken würde...
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- 18.08.2016, 19:13h
- Die Freiheit, eine Burka zu tragen, schützt die Freiheit, es nicht zu tun.
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- 18.08.2016, 19:21h
- Gähn ... Wieder mal ein islamapologetischer Artikel auf queer.de ... Und dann noch von der heftigeren Sorte: Pro-Burka! Vollverschleierung, ja bitte! Ggf. dann schön bunt, weil's so emanzipatorisch ist? ... Lol ... Beeindruckend in diesen Tagen dagegen die Bilder aus dem vom IS befreiten Manbidsch, auf denen Frauen ihre sackartigen Vollverschleierungsgewänder verbrennen ...
Hier noch der Link zu einem Beitrag eines säkularen Portals zu "Olympia und das Kopftuch":
hpd.de/artikel/olympia-und-kopftuch-13427#comments - |
- 18.08.2016, 20:34h
- @Peer
1. Was in einer freiheitlichen Gesellschaft ihres Empfindens nach wichtig ist und was nicht, spielt hier keine Rolle, sondern lediglich die Artikel des GG. Wo finden Sie dort, dass man sein Gesicht zeigen muss? Und darf ich dann beim Motorradfahren auch keinen Helm mehr tragen?
2. Dann können sie IN DIESEN SITUATIONEN vor Frauen ihr Gesicht entblößen, wenn dies notwendig ist.
3. Dass es bei Demos ein Vermummungsverbot gibt, hat bestimmte Gründe, hat aber hiermit nichts zu tun. Selbstverständlich ist es außerhalb von Demos jedem erlaubt sein Gesicht zu verdecken, wie er will. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegt also nicht vor.
4. In der Bibel steht auch nichts von Weihnachten, ist es auch mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren, das zu verbieten? Nein, denn es ist eine jahrtausendalte christliche Tradition, genauso wie die Burka eine jahrtausendalte islamische Tradition ist, die bereits von den Urmuslimen praktiziert wurde (so trugen zB die Ehefrauen des Propheten Muhammed - Friede sei auf ihm - einen Gesichtsschleier) und die nach Konsens der vier sunnitischen Rechtsschulen zum Islam gehört.
Und nochmal zu Erinnerung: Das Vermummungsverbot GILT NUR FÜR DEMOS. - |
- 18.08.2016, 20:47h
- Wo die Burka, da auch der Burkini:
www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_78718572/burkini-verb
ot-in-frankreich-weitere-staedte-schliessen-sich-cannes-an.h
tml
Da ist das beim gegenseitigen Gespräch besser:
de.wikipedia.org/wiki/Niqab
Dann sieht sich auch in die Augen! - |
- 18.08.2016, 21:01h
- @Niedergemeiert (#4):
Die Frage ist aber, ob das wirklich eine freiheitliche Entscheidung ist, oder ob man sich eher aufgrund des Ehemanns, der Eltern, Geschwister, Gemeinde, etc. und ihren Meinungen, Traditionen, etc. dazu genötigt fühlt.
Bzw. schon so sehr Teil des Systems ist und dies schon so sehr internalisiert hat, dass man sich gar nicht mehr bewusst ist, dass das keine freie Entscheidung mehr ist oder das sogar dafür hält. - |
- 18.08.2016, 21:16h
- @AllahsDiener (#6):
Zu 1:
Ein Motorradhelm dient dem Schutz vor Unfällen beim Motorradfahren. Eine Burka ist aber keine Schutzkleidung.
Und der Motorradfahrer zieht den Helm aus, wenn er im Bus sitzt, in ein Geschäft geht, in eine Bank geht, Freunde besucht, im Park spazieren geht, schwimmen geht, etc.
Zu 2:
Und was ist, wenn eine Polizeistreife 2 Männer sind? Müssen die dann erst eine Kollegin rufen und solange Däumchen drehen?
Oder was ist wenn die Burkaträgerin auch vor fremden Frauen (die im Zweifel auch noch nicht-muslimisch sind) auch nicht ihren Schleier ablegen will?
Oder wenn z.B. ein Dozent an der Uni nun mal ein Mann ist? Muss dann in jeder Seminarsitzung eine Kollegin dabei sein und es eine abgetrennte Ecke zur Gesichtskontrolle geben? Oder sollen Frauen Ihrer Meinung nach gar nicht in Schule, Uni, etc.?
Zu 3:
Ja, richtig. Also dürfen Frauen in Burka nicht demonstrieren.
Aber es geht auch nicht darum, wie es momentan ist. Es hat ja niemand behauptet, dass aktuell das Tragen einer Burka verboten sei.
Sondern es geht darum, ob man das was man für Demos schon beschlossen hat (mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts) auf weitere Bereiche ausdehnen darf oder ob das rechtlich nicht möglich ist.
Zu 4:
Sie beziehen sich nur auf "sunnitische Rechtsschulen". Was ist mit Schiiten, Aleviten, Sufisten, etc.? Ich kenne genug Muslime, die sagen, dass die Vollverschleierung keine muslimische Tradition sei. Und sie steht ja auch nicht im Koran.
Und ganz abgesehen davon:
nur weil etwas eine lange Tradition hat, ist es noch lange nicht richtig. Es gibt auch überall auf der Welt Traditionen mit Sklaven, Leibeigenen, etc. Wird das dadurch richtig?
Oder in manchen muslimischen Staaten Afrikas gibt es eine lange Tradition der Genitalverstümmelung bei Mädchen. Wird das durch die lange Tradition richtig? - |
- 18.08.2016, 21:33h
- In dem Artikel wird eine wichtige Tatsache ignoriert:
es handelt sich bei den Trägern von Regenbogenburkas bei CSDs usw. um Aktivisten, Aktionskünstler, usw. die damit ein Zeichen für LGBTQ-Flüchtlinge, gegen religiös motivierten Hass, etc. setzen wollen.
Ich verstehe eine Regenbogenburka eher als Kritik am Islam, als als Zeichen, wie homofreundlich der Islam ist. Und ich habe beim CSD auch einen (männlichen) Flüchtling mit Regenbogenburka gesehen, der das als Protest gegen den Islam genutzt hat.
Es ist ja nicht so, dass plötzlich die regulären Burkaträgerinnen alle Regenbogenburkas anziehen um für Homorechte zu kämpfen.
Ich will gar nicht mal ausschließen, dass es nicht auch unter Burka-Trägerinnen welche gibt, die nichts gegen LGBTQ haben. Aber zu Kämpfern für Homorechte oder Trägerinnen von Regenbogenburkas werden die dennoch nicht.
Und die Mehrheit der Burka-Trägerinnen dürfte wohl eher eine religiös konservative Sicht haben. Gerade beim Thema LGBTQ. - |