Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/b?1605

Plädoyer für die Regenbogen-Burka!

Plädoyer für die Regenbogen-Burka! Mit der Bundesburkaverbotsverordnung wird bekanntlich bald alles gut in Deutschland. Wir appellieren dennoch an die SPD, in der Koalition mutig für eine Sonderausnahmeregelung bei Regenbogen-Verschleierung zu kämpfen!

Will die Bundesregierung wirklich diplomatische Verwicklungen riskieren, wenn der schwule US-Aktivist Michael Petrelis (Foto oben), der seit Jahren bei jeder Gelegenheit mit seiner Regenbogen-Burka durch San Franciscos Castro-Viertel spaziert, bei einer Deutschlandreise am Frankfurt Airport abgeführt und gar entkleidet würde?

Dasselbe gilt für die italienische Künstlerin Grace Zanotto alias "Super Burka Girl", die in Begleitung einer Freundin in Tarn-Burka unbehelligt durch Indien marschieren konnte. Rückt künftig bei einer Performance in Berlin die Polizei an? (Quergestreift sieht eine Regenbogen-Burka übrigens sogar noch besser aus...)



Selbst in der polnischen Hauptstadt Warschau durfte sich 2013 eine CSD-Teilnehmerin ohne Einschreiten der Ordnungskräfte bunt verschleiern, um sich mit queeren Muslimen zu solidarisieren.



Für die "United Colours of Burqa", liebe SPD, bräuchten wir sogar eine Gruppenbefreiungsklausel vom Burkaverbot - natürlich nur bei sechs bis sieben Personen und bei gesetzlich genau definierten Farben.



Aber vielleicht merkt doch noch jemand anhand dieser Beispiele, wie absurd es ist, ein bestimmtes Kleidungsstück zu verbieten, das sowohl aus religiöser Überzeugung als auch aus politischem Protest (gegen religiösen Extremismus ebenso wie gegen rechte Populisten) oder als Ausdruck künstlerischer Freiheit getragen werden kann. Und bevor das Bundesverfassungsgericht die ohnehin nutzlose und grundgesetzwidrige Bundesburkaverbotsverordnung wieder kassiert. (mize)


-w-
-w-


Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich News aus der queeren Welt sowie über anstehende Termine auf dem Laufenden.

#1 Kay WormuthAnonym
  • 18.08.2016, 14:36h
  • Die Burka ist das übelste und hat nichts mit Toleranz zu tun . Was würde wohl eine Burkaträgerin sagen wenn ich ihr nackt gegenüber träten würde ? Sie ist das Sinbild für die Diskriminierung der Frau ! Wenn ich mit jemanden rede möchte ich in sein Gesicht sehen ! Jeder kann glauben was er will ! Kein Gott hat je gefordert seinen Paartner vor der Welt zuverstecken . Wer das behauptet versucht die Gebote zumaniepulieren !!
  • Direktlink »
#2 PeerAnonym
  • 18.08.2016, 15:13h
  • "Und bevor das Bundesverfassungsgericht die ohnehin nutzlose und grundgesetzwidrige Bundesburkaverbotsverordnung wieder kassiert."

    Das sehe ich anders:

    1. In einer freiheitlich-offenen Gesellschaft ist es wichtig, dass man sein Gegenüber erkennt und weiß, mit wem man es zu tun hat. Auch für Kommunikation ist z.B. Mimik sehr wichtig.

    2. Es gibt Situationen, wo das Erkennen sogar Voraussetzung ist. Nicht nur bei Polizeikontrollen, Behördengängen, etc., sondern auch bei allem, was irgendwie mit Prüfungen oder Anwesenheitspflicht zu tun hat. Oder will man jetzt bestimmten Menschen Bildung oder z.B. auch einen Führerschein pauschal verwehren?

    3. Es geht auch um den demokratischen Gleichheitsgrundsatz. So herrscht z.B. bei Demos ein Vermummungsverbot. Das wäre kaum haltbar, wenn man anderen sogar immer und überall das "Vermummen" erlauben würde.

    4. Burkas und andere Vollverschleierungen sind KEINE religiösen Symbole, denn nirgendwo im Koran steht etwas davon, dass Frauen ihr Gesicht verschleiern müssen. Das sind vielmehr Symbole der Unterdrückung bzw. Unterwerfung. Gerade wir sollten nicht zulassen, dass Frauen als Menschen 2. Klasse gelten.

    5. Wie das Bundesverfassungsgericht urteilt, sollten wir schon dem Bundesverfassungsgericht überlassen. Oder wollen wir Diskussionen abwürgen, nur wegen Vermutungen, wie das Bundesverfassungsgericht evtl. urteilen könnte - oder auch nicht.

    Im übrigen: in anderen Staaten wurden ähnliche Gesetze auch als verfassungskonform bestätigt. Dann wüsste ich schon gerne, was am deutschen Grundgesetz so anders ist, dass man jetzt schon weiß, dass das Bundesverfassungsgericht das kassieren würde.

    Und noch mal zur Erinnerung: das Vermummungsverbot wurde auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Mit exakt der Begründung, dass das Erkennen des Gesichts Bestandteil freiheitlich-demokratischer Grundordnung ist.
  • Direktlink »
#3 GeorgG
  • 18.08.2016, 18:13hBerlin
  • Bei einige Huschen wäre es nicht schlecht, wenn man sie unter einer Burka verstecken würde...
  • Direktlink »