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Neue Hotline für "175er"
- 19. Juli 2017,
Die Beratungshotline wurde am Montag beim CSD-Empfang im Familienministerium vorgestellt. V.l.n.r.: Georg Härpfer (BISS), Ministerin Katarina Barley, Lela Lähnemann (Antidiskriminierungsstelle Berlin), Reinhard Klenke (BISS)Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) bietet ab sofort eine Telefonberatung zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des Paragrafen 175 - gefördert vom Bundesfamilienministerium.
Ziel der kostenlosen Hotline unter der einprägsamen Nummer 0800-175-2017 ist es, die Betroffenen möglichst flächendeckend über ihre Ansprüche und die Wege zu ihrer Realisierung zu informieren.
Der Deutsche Bundestag hatte am 22. Juni die Aufhebung der Urteile nach §175 StGB und §151 StGB-DDR einstimmig beschlossen. Allein in der Bundesrepublik wurden über 50.000 schwule und bisexuelle Männer strafrechtlich verurteilt, weil sie Sex mit anderen Männern hatten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes Ende Juli werden alle Urteile automatisch aufgehoben. Eine entsprechende Rehabilitierungsbescheinigung kann bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden.
Anträge auf Entschädigung können nach Angaben von BISS in einem unbürokratischen Verfahren beim Bundesamt für Justiz geltend gemacht werden. Anwaltliche Hilfen werden nicht notwendig sein. Das Beratungsangebot richtet sich auch an diejenigen, die befürchten, aufgrund der diskriminierenden Altersgrenze von der jetzigen Rehabilitierung ausgeschlossen zu sein.
Die Hotline 0800-175-2017 ist montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und zusätzlich mittwochs und donnerstags von 16 bis 18 Uhr besetzt. Es fallen sowohl aus dem Fest- wie dem Mobilfunknetz keine Telefongebühren an. (mize)

















