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Menschenrecht auf sexy Jesus
- 02. Februar 2018,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Litauen verurteilt, weil die staatliche Verbraucherschutzorganisation eine Modekampagne mit religiösen Motiven verboten hatte - dies war ein Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Für die Frühjahr-Kollektion 2013 des jungen Designers Robert Kalinkin hatte die Sekmadienis Ltd. mit Models geworben, die wie Jesus und Maria aussahen, Heiligenschein und Rosenkranzkette trugen. Nach einem Protest der katholischen Kirche wurde die Kampagne von der Behörde gestoppt, weil sie unethisch sei und religiöse Gefühle verletze. Außerdem musste die Modefirma umgerechnet 580 Euro Strafe zahlen.

Während die Sekmadienis Ltd. mit ihrem Widerspruch vor litauischen Verwaltungsgerichten scheiterte, bekam sie vor dem EGMR nun recht. Die Motive mit dem sexy Jesus sind "weder unangebracht verletzend noch rufen sie zum Hass auf", heißt in dem Urteil vom 30. Januar (PDF).
Bei einem Verbot von Werbung müsse die "faire Balance" zwischen eventueller Verletzung der öffentlichen Moral und dem Recht auf Meinungsfreiheit gewahrt werden, so die Richter in ihrer einstimmigen Entscheidung. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen. (mize)
















