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Verteidigungsminister Pistorius hisst Regenbogenflagge
Bild: BMVg- 04. Juli 2023,
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat am Montag vor seinem Ministerium im Berliner Bendlerblock eine Regenbogenfahne gehisst – und daran erinnert, dass diskriminierte queere Soldat*innen noch immer eine Entschädigung beantragen können.
Das Datum wurde bewusst gewählt: Am 3. Juli vor 23 Jahren wurde der Ministererlass aufgehoben, der homosexuelle Soldat*innen als "Gefahr für den Zusammenhalt der Truppe" aus der Bundeswehr verbannte. Nach dem SoldRehaHomG wurden Betroffene vor fast genau zwei Jahren rehabilitiert (queer.de berichtete).
"Minister Pistorius zeigt Solidarität mit Betroffenen, die von der Gründung der Bundeswehr bis ins Jahr 2000 systematisch diskriminiert wurden", teilte das Haus auf Twitter mit.
Twitter / BMVg_BundeswehrMinister Pistorius zeigt Solidarität mit Betroffenen, die von der Gründung der Bundeswehr bis ins Jahr 2000 systematisch diskriminiert wurden. Im Bendlerblock hat er in den Morgenstunden die #Regenbogenflagge gesetzt ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz in der #Bundeswehr pic.twitter.com/n8iKrgBMuS
Verteidigungsministerium (@BMVg_Bundeswehr) July 3, 2023
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Das "Zeichen für Vielfalt und Toleranz" wurde parallel am Bonner Dienstsitz des Verteidigungsministeriums auf der Hardthöhe gesetzt. Bereits im vergangenen Jahr hatte Pistorius' Vorgängerin Christine Lambrecht (SPD) erstmals eine Regenbogenfahne an den beiden Standorten gehisst (queer.de berichtete).
Im Jahr 2020 hatte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) betroffene queere Soldat*innen ausdrücklich um Verzeihung gebeten und das Rehabilitierungsgesetz auf den Weg gebracht (queer.de berichtete). Zwei Jahre nach Inkrafttreten des SoldRehaHomG wurden bislang 175 Anträge gestellt. In 135 Fällen wurde vollständig oder teilweise dem Antrag stattgegeben. Mittlerweile wurden Entschädigungsleistungen in Höhe von 393.000 Euro ausgezahlt.
Soldat*innen, die bis zum Jahr 2000 wegen ihrer "sexuellen Identität" verurteilt, entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden, erhalten 3.000 Euro Entschädigung. Der Begriff "sexuelle Identität" umfasse dabei nicht nur "homosexuelle Männer und Frauen", sondern auch "bisexuelle, transsexuelle oder diverse Menschen", wird in einem Kommentar zum Gesetz erklärt. Das Gesetz gilt sowohl für die 1955 gegründete Bundeswehr als auch für die Nationale Volksarmee (NVA) der DDR, in der queere Soldat*innen von 1956 bis zu ihrer Auflösung 1990 diskriminiert wurden.
Das Verteidigungsministerium schätzte vor zwei Jahren, dass bis zu 1.000 Personen anspruchsberechtigt sein könnten. Um ihre Ansprüche schnell abzuarbeiten, richtete es das Onlineportal Rehahom ein. Dort können Nutzer*innen nach Registrierung ihren Antrag digital stellen und die erforderlichen Dokumente hochladen. (mize)















