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https://queer.de/?10050
  • 24. Februar 2009 18 2 Min.

In Baden-Württemberg sind Homo-Rechte ein Glücksspiel: Während das Verwaltungsgericht Stuttgart schwulen und lesbischen Beamten den Familienzuschlag wegen des EU-Diskriminierungsverbotes zubilligt, lehnt das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Gleichbehandlung von Homo-Paaren ab.

Wie das Karlsruher Gericht am Dienstag mitteilte, wurde eine Klage des 46-jährigen Wolfgang Krauth abgewiesen (Az.: 5 K 1406/08). Krauth ist in Heidelberger Rathaus zuständig für Soziales und Senioren. Der verpartnerte Beamte hatte geklagt, weil selbst seine kinderlosen verheirateten Kollegen einen Familienzuschlag erhalten, Verpartnerten das aber verwehrt wird. Krauth kündigte an, auf jeden Fall in Berufung gehen zu wollen.

Die Karlsruher Richter argumentierten, dass der Gesetzgeber die Ehe privilegieren dürfe, weil in ihr typischerweise Kinder großgezogen werden. Das sei bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht so.

Erst kurz zuvor hatte das Stuttgarter Verwaltungsgericht noch genau gegenteilig entschieden: Die schwäbischen Richter sahen die Ungleichbehandlung von Schwulen und Lesben als Diskriminierung an, die nach einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000 verboten ist (queer.de berichtete).

In Baden-Württemberg sind noch weitere Klagen anhängig. So hat etwa der Heidelberger Bürgermeister Wolfgang Erichson (Grüne) seine eigene Stadt verklagt, weil auch ihm der Familienzuschlag verwehrt wurde (queer.de berichtete). Verantwortlich für das Beamtenrecht ist allerdings das Land.

Beim Familienzuschlag haben mit Berlin, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern erst vier Bundesländer Schwule und Lesben gleichgestellt. Auch bei Beamten des Bundes werden Ehepaare besser gestellt als Eingetragene Lebenspartner. (dk)

-w-

#1 alexander
  • 24.02.2009, 18:24h
  • der amtsschimmel wiehert wieder laut : der gesetzgeber "dürfe" die ehe privilegieren, weil in ihr typischerweise kinder grossgezogen würden !!!!

    so wie in der ehe unserer landesmutter angie ???????

    es ist ungeheuerlich, dass die eu-richtlinien 9 jahre nach ihrem erlass, immer noch nicht umgesetzt werden !
    im übrigen sollte sogar in schwaben bekannt sein, dass ehe nicht = familie ist und es heisst ja schliesslich familienzuschlag.
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#2 nino89
  • 24.02.2009, 20:20h
  • Wenn die Ehe geöffnet werden würde (was nebenbei bemerkt durch eine einfache Mehrheit im Bundestag durchgesetzt werden könnte, ohne dass die Zustimmung des Bundesrates nötig wäre), hätten wir solche Probleme nicht.
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#3 BCAnonym
  • 24.02.2009, 20:29h
  • Könnte man die Ehe tatsächlich ohne die Zustimmung des Bundesrats öffnen?
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