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  • 09. März 2009 5 2 Min.

Der Lesben- und Schwulenverband kritisiert Baden-Württemberg und Thüringen, weil nur noch diese beiden Bundesländer Sonderregelungen bei der Schließung von Eingetragenen Partnerschaften beibehalten haben.

"Es ist erfreulich, dass Stuttgart beim Heiraten endlich mit der Diskriminierung von Schwulen und Lesben Schluss macht. Aber das genügt nicht", erklärte Heinrich Kuck-Linse, Sprecher LSVD Baden-Württemberg. Er bezieht sich auf die Senkung der Gebühr für die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auf das Niveau der Ehe-Schließung (queer.de berichtete). Auch könne dort endlich die Partnerschaft im Standesamt geschlossen werden. Das sei bislang allerdings erst in 14 der 16 Bundesländer generell so: "Nur Baden-Württemberg und Thüringen haben von der so genannten Länderöffnungsklausel im Lebenspartnerschaftsgesetz Gebrauch gemacht. Sie haben ihre abweichenden Regelungen beibehalten", beklagt Kuck-Linse.

Die 14 Bundesländer haben für Lebenspartner das neue Personenstandsrecht vor allem aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung übernommen. Sie brauchen keine doppelten Meldewege zu installieren und brauchen die Beamten, die keine Standesbeamten sind, nicht zusätzlich zu schulen. "Außerdem ist die neue Regelung bürgerfreundlicher. Wenn Bürger eine Personenstandurkunde benötigen, brauchen sie sich nur noch an ihr Wohnsitzstandesamt zu wenden. Wenn sie dagegen die Lebenspartnerschaftsurkunde eines Paares brauchen, das die Lebenspartnerschaft in Baden-Württemberg oder Thüringen begründet hat, müssen sie zusätzlich das Amt ausfindig machen, bei dem die Lebenspartnerschaft eingegangen worden ist, und die Urkunde dort anfordern", so Kuck-Linse. Zudem können die Bürger in den übrigen Bundesländern frei wählen, bei welchem Standesamt sie die Lebenspartnerschaft eingehen wollen – und das sogar über die Landesgrenzen hinweg. "Zu Recht empfinden viele Betroffene die Sonderregelungen in Baden-Württemberg und Thüringen als Schikane", erklärt Kuck-Linse abschließend.

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind auf Länderebene auch im Beamtenrecht in großen Teilen der Bundesrepublik noch nicht gleichgestellt. So bieten mit Berlin, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern erst vier Länder ihren Beamten einen Familienzuschlag an. In den anderen Ländern, ebenso wie im Bund, erhalten nur heterosexuell Verheiratete den Zuschlag aufs Gehalt. Zudem sind Lebenspartner noch in mehreren Bereichen gegenüber Verheirateten schlechter gestellt, unabhängig davon, ob Kinder in der Familie sind. Die größte Ungleichbehandlung gibt es dabei bei der Einkommenssteuer: Hier werden Lebenspartner, die im Notfall wie Eheleute füreinander einstehen müssen, gegenwärtig noch wie Fremde behandelt. (dk/pm)

-w-

#1 FloAnonym
  • 09.03.2009, 16:57h
  • Aber um das nochmal in aller Deutlichkeit zu sagen:

    selbst wenn diese beiden Bundesländer ihr Recht an das der anderen anpassen, bleibt die eingetragene Lebenspartnerschaft diskriminierend, weil sie schon per Gesetz nicht der Ehe gleichgestellt ist! Und selbst wenn sie es wäre, wäre es diskriminierend, für dasselbe unterschiedliche Namen zu wählen...

    Nur die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (wie in Belgien, den Niederlanden, etc.) kann echte Gleichstellung bringen. Und dann wäre auch jede nachträgliche Schlechterstellung automatisch für alle Ehen gültig.
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#2 gelderlanderEhemaliges Profil
  • 09.03.2009, 17:44h
  • Oh, wie schön, muß man in Thüringen immer noch nach Weimar in das Landesverwaltungsamt? In das Gebäude, das zw. 33 & 45 dem Gauleiter gehörte und in dem die deportation und Vernichtung der Homosexuellen im KZ Buchenwald beschlossen wurde?

    Klasse!

    Und dann noch einen vorbestraften zum MP haben - schön ;-)^^
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#3 Simon1979Anonym
  • 10.03.2009, 00:14h
  • Na das sind doch mal echt qualifizierte Anmerkungen von Flo und wertes_echter ...

    Zum Artikel ist anzumerken, dass soweit ich das überblicke momentan auch in Brandenburg eine Sonderregelung noch existiert. Es ist jedoch ein Gesetz in der parlamentarischen Beratung wodurch diese abgeschafft wird. Diesem Gesetzt werden vermutlich auch alle im Landtag vertretenen Parteien mit Ausnahme der NPD zustimmen - bislang ist es aber nicht verabschiedet!
    Oder ist mir da etwas entgangen?

    In Brandenburg wird das Gesetz wohl auch deswegen abgeschafft da es faktisch keine Relevanz besessen hat. Dieses Gesetz gibt den Gemeinden usw. die Möglichkeit die zuständige Behörde selbst zu wählen. Diese hatten sich dann alle (aus den im Artikel genannten Gründen - und möglicherweise auch aufgrund des Drucks aus der lesbisch-schwulen Szene) für das Standesamt entschieden.

    Meine Frage daher: Wie ist das denn in Thüringen und Baden-Württemberg? Sind andere Behörden zuständig, oder faktisch auch die Standesämter?
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