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- 10. März 2009 2 Min.
Der gefürchtete Paragraf 175, der einvernehmliche sexuelle Beziehungen unter Männern zur Straftat machte, ist vor genau 15 Jahren abgeschafft worden.
Das Gesetz hatte von 1871 bis 1994 in verschiedenen Fassungen Gültigkeit. Er wurde mit der Gründung des Deutschen Reiches eingeführt. Die erste Fassung besagte: "Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden." Bis dahin waren in mehreren Teilen Deutschlands – etwa in Bayern – die Homo-Verbote dank französischen Einflusses weggefallen. Das wurde durch die Vereinigung wieder rückgängig gemacht.
Im Kaiserreich wurden knapp 10.000 Menschen aufgrund dieses Paragrafen verurteilt, davon nur eine kleine Minderheit wegen Sodomie. Obwohl er in der Weimarer Republik weiter Bestand hatte und es auch zu mehreren tausend Verurteilungen kam, blühte das schwule Leben gerade in Berlin auf. Mehrere Versuche liberaler und linker Parteien, den Paragrafen abzuschaffen, scheiterten jedoch im Parlament. Mit der Machtübernahme der Nazis wurde Homosexualität lebensgefährlich: 1935 verschärfte die NSDAP den Paragrafen. Nun drohten zehn Jahre Zuchthaus. 1939 urteilte das Reichsgericht zudem, dass "Unzucht" auch vorliege, wenn "keine körperliche Berührung des anderen stattgefunden hat." Schätzungsweise 100.000 Männer verurteilte das Regime aufgrund des Paragrafen 175. Viele Schwule wurden zudem, teils ohne Verurteilung kastriert und zirka 15.000 in Konzentrationslager geschickt. Genaue Zahlen liegen allerdings nicht vor.
Nach dem Krieg galt in der Bundesrepublik bis 1969 die verschärfte Nazi-Fassung des Paragrafen. Es kam zu insgesamt 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen allein in Westdeutschland. Die Große Koalition hob schließlich das Total-Verbot auf, es galten allerdings immer noch unterschiedliche Altersgrenzen für (männliche) Homosexuelle und Heterosexuelle. Für Schwule lagen diese bei 21 Jahren bzw. 18 Jahren (ab 1973); für Heteros waren es 16 Jahre. In der DDR galt das Homo-Verbot bis 1968 in der Vornazi-Fassung. Auch dort waren die Schutzaltersgrenzen nach Paragraf 151 StGB-DDR bis 1989 unterschiedlich. Schließlich hob die Volkskammer kurz vor dem Mauerfall das Gesetz komplett auf. Im Rahmen der Rechtsanpassung der beiden deutschen Staaten verlor am 10. März 1994 der Paragraf 175 auch im Westen seine Gültigkeit. In diesem Jahr kam es aber noch zu 44 Verurteilungen.
Noch heute werden Männer, die nach 1945 aufgrund des Paragrafen 175 verurteilt wurden, als Straftäter angesehen. Die grüne Bundestagsfraktion hat im Januar dieses Jahres gefordert, Opfer des Gesetzes zu rehabilitieren und zu entschädigen (queer.de berichtete). (dk)
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Dieses Deutschland....sich bei den Bürgerinnen und Bürgern entschuldigen??? Das hat dieser deutsche Staat doch nicht nötig! Der kann nur draufkloppen und transalieren. In diesem Land ist so einiges im Arsch!