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- 15. März 2009 3 Min.
Die rechtsradikale Partei erbost sich über "Perverse" und setzt Schwule mit Pädophilen und Kinderschändern gleich, für die man die Todesstrafe fordert. Anlass ist ein Treffen der AG Queer der Linken in Kassel an diesem Wochenende.
Von Norbert Blech
"Keine homo- und transsexuellen Polit-Querulanten von Queer - Die Linke in der Jugendherberge Kassels!" Das fordert der NPD-Kreisverband Kassel seit letzten Mittwoch auf dessen Homepage. Der Arbeitskreis der Linken trifft sich an diesem Wochenende (14.-15. März) in der örtlichen Jugendherberge zu einer Bundesversammlung. Dass dort Schwule, Lesben und Transgender auf "Jugendliche und die Allgemeinheit losgelassen werden", passt der NPD gar nicht, schließlich würden deren Inhalte auf einem "kranke(n) Charakter" fußen.
Nicht zu beneidende Perverse
Es solle Protest eingelegt werden dagegen, "dass Perverse und Homosexuelle ihre kruden Ideen von sexueller Perversion und deren gesellschaftlicher Legitimation in Kassels Vorderen Westen verbreiten dürfen". Als Begründung der Ablehnung folgen etliche komplizierte und schlicht schwachsinnige Begründungen, darunter: "Dass sich die Gehirne von Homosexuellen von denen der Heteromenschen unterscheiden, ist längst wissenschaftlich belegt worden. Diese gleichen strukturell denen des jeweils anderen Geschlechts". Lesben ("diese nicht zu beneidenden Exemplare") reagierten auf Pheremone wie Männer und seien daher "im falschen Körper heimisch". Wenn Homosexualität folglich "eine neurologische Anomalie darstellt und sich in andersartiger sexueller Orientierung ausdrückt, wie können denn diese Einbahnstraßen lebenspraktischer Existenz als Normalität hingestellt werden?", fragt die NPD.
"Die Ablehnung des Auftrittes von Pädophilien und anderen sexuell Perversen", wie die NPD den Text zusammenfasst, wirft dabei mehrfach Schwule mit Pädophilen und Kinderschändern in einen Topf. "Wir sprechen uns hier gegen die Duldung von Pädophilen und Kinderschändern zumal in öffentlichen Räumen aus", schreibt der Autor "W. Wolf", der als Begründung auf den Gründer einer Pädophilen-Organisation verweist. Die BAG Queer streitet seit langem über ihren Umgang mit Dieter G., der die Webseite "Krumme 13" betreibt. Die NPD selbst hatte 2001 mit anderen Rechtsradikalen am damaligen Wohnsitz des Mannes in Trier demonstrieren wollen. Die NPD in Kassel fordert in ihrem Text gegen die BAG Queer nun auch die Todesstrafe für Kinderschänder.
Die Partei lehnt auch "die politische Irrlehre des ‚Gender Mainstreaming’" und die "fatale Gleichstellungspropaganda von heterosexuellen Menschen und den Homos- und Lesben, sowie anderen sexuell Abnormen und Perversen" (sic!) ab. Dem "Verwischen von Normalität und Abnormalität", dem "sexuell Abnormen Anderen", sei in diesem "pervers entarteten politischen System" eine Grenze zu setzen. "Das Deutsche Volk zu schützen ist die wichtigste Aufgabe in diesen Zeiten des moralischen Zerfalls" - so endet die lange Stellungnahme der NPD Kassel.
Homophobe V-Männer
Zuvor hatte bereits 2006 die NPD in Rottal-Inn die Gründung des schwul-lesbischen SPD-Arbeitskreises Schwusos Niederbayern in Passau kritisiert und Homosexualität dabei als "sexuelle Entartung" bezeichnet (queer.de berichtete). Es gibt etliche ähnliche Zitate von NPD-Mitgliedern (s.a. Video unten), und es gibt wohl auch Gewaltakte. Seit Jahren fordern Politiker mit guten Argumenten ein Verbot der NPD, sind damit aber 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Es hatte sich herausgestellt, dass zahlreiche führende Politiker der Partei zugleich V-Männer der verschiedenen Verfassungsschutzbehörden waren.
Die V-Mann-Problematik ist nicht zu unterschätzen: Vor einigen Jahren gab es eine riesige Aufregung um einen rechtsradikalen Song namens "Diese Kugel ist für Dich" der Band "White Aryan Rebels" - eine musikalische Todesdrohung gegen prominente Vertreter von Minderheiten, darunter auch Alfred Biolek, Lilo Wanders und Hella von Sinnen. Später stellte sich heraus, dass am Vertrieb des Liedes drei Männer beteiligt waren, von denen Zwei V-Männer des brandenburgischen sowie Bundes-Verfassungsschutz waren, darunter der Sänger der Gruppe. Ein Gericht sah die Beteiligung der Behörden für derart gravierend an, dass etwa der Sänger des üblen Hass-Songs mit einer niedrigen Bewährungsstrafe davon kam.















Eine Sauerei