Ein Karlsruher Straßenbahnfahrer ist zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden, weil er während der Arbeit mit seinem Handy via Bluetooth ein Foto von seinem Penis verschickt hatte – eine 20-Jährige hatte das als anstößig empfunden und die Behörden informiert.
Das Amtsgericht Karlsruhe erklärte, der 31-Jährige habe sich der "Verbreitung pornografischer Schriften" schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass auch Minderjährige die Handy-Bilder empfangen hätte können. Dagegen sprach die Verteidigung von einer "unbedachten Eselei".
Der Angeklagte hatte die Bilder in seinem Führerhaus gemacht. Er gab vor Gericht an, dass er diese an seine Freundin verschicken wollte, aber sein Mobiltelefon eine Fehlfunktion gehabt habe, was das Gericht allerdings anzweifelte. Deshalb habe er das Bild auch aus Versehen drei Mal verschickt. Sie sind via Bluetooth übertragen worden; das heißt, jeder Handybesitzer, der diese Funktion aktiviert hat, kann die Bilder empfangen. So kam die 20-Jährige in der fast leeren Bahn an der Endhaltestelle Rheinstetten-Forchheim in den Genuss des Fahrer-Gemächts. Sie empfing das Foto zwei Mal und war eigenen Angaben zufolge "geschockt". Da sie die Sitzpolster und den Bodenbelag der Bahn erkannte, war der Fahrer überführt. Er legte auch sofort ein Geständnis ab.
Der 31-Jährige ist von seinem Arbeitgeber bereits zwei Mal zuvor wegen der Benutzung des Mobiltelefons im Dienst abgemahnt worden. Nach diesem Vorfall war ihm fristlos gekündigt worden, wogegen er sich allerdings im Arbeitsgericht zur Wehr setzte. Deshalb wurde er vorübergehend als "Wagenpfleger" wieder angestellt. Wird die Verurteilung durch das Amtsgericht Karlsruhe rechtskräftig, verliere er endgültig seinen Job, haben die Karlsruher Verkehrsbetriebe bereits angekündigt. (dk)