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- 20. März 2009 1 Min.
Die Fraktionen von Union und SPD legten einen Gesetzentwurf vor, mit dem Opfer von Gewalt- und Terrorakten im Ausland entschädigt werden sollen – trotz Vorbehalte der Union erstreckt sich das Gesetz auch auf Eingetragene Lebenspartner.
Der Entwurf des Opferentschädigungsgesetzes wurde am Donnerstag in Erster Lesung beraten. Demnach stehen Opfern von Anschlägen im Ausland sowie deren Verwandten bis zum dritten Grad zukünftig Ausgleichszahlungen durch den Bund zu. Entgegen erster Planungen sind Eingetragene Lebenspartner (heterosexuellen) Ehegatten zukünftig vollständig gleichgestellt. Die Regelung gilt auch für Ausländer, die nur vorübergehend in Deutschland wohnen.
"Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg und das Einlenken der CDU/CSU", erklärte Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes. "Es zeigt sich wieder einmal, dass wir gleiche Rechte nicht geschenkt bekommen, sondern nur, wenn wir uns selbst zu Wort melden und gleiche Rechte immer wieder einfordern".
Auch die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) zeigten sich erfreut über die Kehrtwende der Mutterparteien: "Das war überfällig und ist nur konsequent, angesichts der Tatsache, dass Lebenspartnerschaft und Ehe in Deutschland bereits zivilrechtlich gleichgestellt sind und vor allem die gleichen Unterhaltspflichten bestehen", unterstreicht LSU-Vizechef Björn Beck. (dk)














