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- 08. April 2009 1 Min.
Am 8. April 1999 hat der rot-grüne Senat die "Hamburger Ehe" gegen den Widerstand der CDU in der Hansestadt beschlossen – damit konnten Schwule und Lesben erstmals in Deutschland ihre Partnerschaft beim Standesamt registrieren lassen.
Mit diesem Gesetz wollte der Senat Druck auf die frisch gewählte rot-grüne Bundesregierung ausüben, die sich mit der versprochenen Einführung von Eingetragenen Partnerschaften Zeit ließ. Die Hamburger Ehe hatte damals eher symbolischen Charakter und beinhaltete so gut wie keine Rechte. Dennoch habe sie deutschlandweit Wirkung gezeigt, erklärte Gabi Dobusch, die SPD-Sprecherin für Gleichstellung.
Schließlich beschloss die rot-grüne Bundesregierung im November 2000 gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP das Lebenspartnerschaftsgesetz. Es trat am 1. August 2001 in Kraft.
Da die Oppositionsparteien zu diesem Zeitpunkt bereits die Macht im Bundesrat erobert hatten, konnten Rechte, die die Länder betrafen, nicht im Gesetz verankert werden. Dadurch enthält die Lebenspartnerschaft selbst heute eine geringere Anzahl von Rechten, etwa bei der Einkommens- oder Erbschaftssteuer. Die Pflichten sind allerdings so gut wie identisch mit der Ehe.
Die Hamburger Ehe wurde 2005 vom damaligen Justizsenator Roger Kusch (CDU) im Rahmen des Bürokratieabbaus abgeschafft. Er begründete das mit der Einführung der Lebenspartnerschaft auf Bundesebene. Zu diesem Zeitpunkt gab es 152 Hamburger Ehen. (dk)















Immer wieder sind es Union und FDP, die uns schaden wollen! Die CDU steht wenigstens dazu, dass sie uns hassen, aber die FDP ist besonders pervers, weil sie sich immer besonders homofreundlich geben, um unsere Stimmen zu bekommen, aber dann doch anders handeln. (Oder nur das Nötigste tun, was eh gekommen wäre...)
Aber solange genug von uns darauf reinfallen, wird sich das auch nicht ändern...