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https://queer.de/?10270
  • 15. April 2009 28 2 Min.

Wegen homophober Hetze in der Wahlwerbung hat das Landgericht München einen Vertreter der rechtsradikalen Wählerinitiative "Pro München" zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt.

Im Kommunalwahlkampf 2007/2008 wurde die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der Wahlkampfzeitung von "Pro München" als "Lehrstelle des Abartigen" bezeichnet. Die Landeshauptstadt München hatte deshalb Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt (queer.de berichtete). In der Wahlkampfzeitung hieß es unter anderem auch: "Nicht länger sollen in der Öffentlichkeit provozierend auftretende Schwule, Perverse und Abartige als Vorbilder Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden."

Das Landgericht München hat nun entschieden, dass der Autor des Artikels, Rüdiger Schrembs, eine Geldauflage von 2.100 Euro bezahlen muss. Das Verfahren wurde gegen Zahlung dieser Geldauflage eingestellt, da sich Schrembs für seine Äußerungen gegenüber der Koordinierungsstelle entschuldigt hat. Schrembs war früher in der NPD aktiv.

Diese Summe entspricht genau der Höhe des Strafbefehls, den Schrembs ursprünglich erhalten hatte und gegen den er sich im Ergebnis erfolglos gewehrt hat.

"Die Entscheidung des Landgerichts hat bestätigt, dass Minderheitenhetze nicht geduldet wird", erklärte Andreas Unterforsthuber von der Koordinierungsstelle. "Die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen ist daher mit dem Ausgang des Verfahrens sehr zufrieden."

"Pro München" will an die Popularität der rechtsradikalen Organisation "Pro Köln" anknüpfen, die bei den Kommunalwahlen 4,7 Prozent in der Domstadt erreichte und damit fünf Mandate im Kölner Stadtrat erobern konnte. Pro München konnte diesen Erfolg nicht wiederholen. Die "Pro"-Parteien polemisieren gegen Ausländer und andere Minderheiten und wenden sich insbesondere gegen Moschee-Neubauten. (dk)

-w-

#1 alexander
  • 15.04.2009, 13:21h
  • ist ja alles gut und schön, aber mit einer geldstrafe in dieser höhe ist es nicht getan, diesen brüdern gehören in diesem zusammenhang die bürgerlichen rechte auf jahre abgesprochen, das wäre ein konkretes und korrektes zeichen !
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#2 TimAnonym
  • 15.04.2009, 15:47h
  • @alexander:
    auch wenn ich deine position verstehe und ähnlich denke, entzieht man nicht mal eben so Grundrechte...

    Die 2100 Euro sind aber auch mir viel zu wenig!!!
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#3 nix daAnonym
  • 15.04.2009, 16:20h
  • Klasse, 2100€ Geldstrafe. Toller Rechtsstaat, in dem Nazis mit solch lächerlichen Geldstrafen belohnt werden, während aufrechte Antifaschisten inhaftiert werden.
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