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  • 29. April 2009 20 2 Min.

Die Jugendstrafkammer Essen hat einen 21 Jahre alten Mann zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er seinen Sex-Partner in Panik mit einem Messer erstochen hatte.

Der Täter Raphael R. (früherer Gayromeo-Username: "Weltbeherrscher") wurde lediglich wegen versuchten Totschlags verurteilt. Die juristische Begründung: Die ersten der 26 Messerstiche wertete das Gericht als Notwehr. Später habe der Täter jedoch wissentlich versucht, sein Opfer umzubringen. Da dieses aber zu diesem Zeitpunkt schon verstorben war, handelt es sich nur um eine versuchte Tötung. Rechtlich sei dies "der Versuch an einem untauglichen Objekt", so das Gericht.

Die Tat ereignete sich am 4. Dezember 2007. Der damals 19-jährige Täter beschrieb den Tathergang so: Er habe sein 34-jähriges Opfer im Dating-Portal Gayromeo kennen gelernt und ihn in seine Wohnung in Essen-Steele eingeladen. Es sei gleich zu Beginn des Dates zu einem Streit um Sexualpraktiken gekommen. Das spätere Opfer habe daraufhin gebettelt, seine Vorstellungen durchzusetzen, und sei aggressiv geworden. R. fürchete eine Vergewaltigung. Mit einem Messer habe er seinen Partner dann in Schach halten wollen, diesen habe das aber nicht beeindruckt. Daraufhin habe R. zugestochen.

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Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Aussagen des Angeklagten, da es keine weiteren Hinweise oder Zeugen gab, die diese Darstellung widerlegten. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sechs Jahre Haft wegen Totschlags beantragt, während die Verteidigung auf Freispruch wegen Notwehr plädierte. (dk)

#1 EnyyoAnonym
  • 29.04.2009, 16:08h
  • Na super - da ermordet so ein panisches Jüngelchen seinen Lover und kriegt wegen jursitischer Spitzfindigkeiten gerade mal zwei Jahre Bewährung.

    Er habe zwar wissentlich versucht das Opfer umzubringen, aber da das ja eh schon tot war...

    Hallo - der Knabe ist ein Mörder - Notwehr kann da ein mildernder Umstand sein, aber nicht nach 26 Messerstichen eine Bewährungsstrafe.

    Unglaublich, und das im Namen des Volkes!
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#2 RobDNAnonym
  • 29.04.2009, 16:09h
  • Justiza war da wohl mal wieder mit Blindheit geschlagen skandalös.
    Wenn man angegriffen wird oder Angst um Leib und Leben hat sollte man sich wehren ganz klar.
    Aber Notwehr kann man auch so ausführen das man den anderen außer Gefecht setzt ohne ihn gleich vom Leben zum Tode zu befördern bei 2 oder 3 Stichen wovon einer zufällig tödlich war ok dumm gelaufen aber 26 sind schon keine Notwehr mehr das klingt eher nach Massaker
    .
    Zumal ja nachher zugegebener Maßen eine Tötungsabsicht bestanden hat.
    Solche Leute gehören weggesperrt und zwar für ganz lange.
    Aber wie sagt mein Freund Wolfgang immer so schön jeder Eierdieb wird härter bestraft als ein Mörder. Logisch Diebstahl ist immer Vorsatz bei Mord oder Totschlag kann man noch auf Notwehr plädieren.
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#3 Diz!Anonym

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