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- 21. Mai 2009 2 Min.
In einem Gastbeitrag für die "FAZ" hat sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dafür ausgesprochen, Homo-Ehen in Artikel sechs des Grundgesetzes aufzunehmen. Zum 60. Jubiläum der Verfassung spricht sich der LSVD auch für eine Änderung des dritten Artikels aus.
Artikel Sechs des Grundgesetzes besagt bisher, dass (nur) "Ehen und Familien" unter dem "besonderen Schutz" der Verfassung stehen - Gegner von Homo-Rechten zitieren gerne den Paragrafen, um eine Gleichstellung zu verweigern. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht bereits geurteilt, dass es keines Abstands zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe bedürfe.
Zypries sagt in der am Freitag erscheinenden Ausgabe der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung": "Weil Lebenspartner nicht weniger Respekt und rechtliche Anerkennung verdienen als Ehepartner, sollte hier das Grundgesetz ergänzt und neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft geschützt werden". Homosexuelle und heterosexuelle Paare sollten gleichberechtigt sein. Bereits in den letzten Monaten hatte sich die SPD-Politikerin mehrfach für eine Gleichstellung von Homo-Ehe und Ehe stark gemacht.
Das Problem Zweidrittelmehrheit
Gäbe es einen entsprechenden Passus im Grundgesetz, hätten lesbische und schwule Paare gute Chancen, mehr Rechte notfalls auf dem Klageweg zu erlangen. Nur ist unklar, warum der Gesetzgeber nicht gleich eine Gleichstellung erwirken sollte, in dem er etwa die bisherige Definition von Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau im gleichen Artikel des Grundgesetzes verändert. Für eine Verfassungsänderung ist zudem eine Zweidrittelmehrheit des Bundestags nötig. CDU/CSU, der Partner in der großen Koalition, ist gegen mehr Rechte für Lesben und Schwule. Oppositionsparteien hatten die früheren Aussagen der Ministerin zur Gleichstellung von Homos und Heteros begrüßt, aber gefordert, dass auf Worte auch Taten folgen sollten (queer.de berichtete).
Anlässlich des 60. Geburtstags des Grundgesetz hatte der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland eine weitere Aktion zur Änderung des Grundgesetzes gestartet und erst am letzten Sonntag mit einer Kundgebung in Berlin flankiert. In den Gleichheitsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3) gehöre auch rein, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt (oder bevorzugt) werden dürfe. Der Artikel sei als "Antwort auf die nationalsozialistische Selektions- und Verfolgungspolitik" entstanden, sagt LSVD-Sprecher Axel Hochrein. "Leider waren die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht in der Lage, auch das gegenüber Homosexuellen geschehene Unrecht anzuerkennen. Auch unter dem Grundgesetz waren Homosexuelle jahrzehntelang menschenrechtswidriger Strafverfolgung ausgesetzt und wurden in ihrer Menschenwürde verletzt." Nun sei der Bundestag gefodert, den Artikel 3 zu ändern; die EU-Grundrechtecharta enthalte schließlich bereits einen entsprechenden Passus. Bei einem Treffen mit schwul-lesbischen Parteigenossen am Sonntag hatte Zypries angekündigt, diese Initiative zu unterstützen. (nb)
Links zum Thema:
» Aktion "3+" des LSVD











Anstatt seit Jahren herumzueiern würde es auch der Frau Zypries gut zu Gesicht mal "Butter bei die Fische" zu tun. Wenn es um andere Themen geht kommt sie ja auch schneller aus der Hüfte. Ich kann gar nicht mehr sagen, wie mich das ankotzt.