Ein Antidiskriminierungstribunal im englischen Leeds hat entschieden, dass katholische Adoptionsagenturen schwul-lesbische Kunden gleich behandeln müssen wie heterosexuelle.
Christliche Adoptionsagenturen haben sich seit der Einführung eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes im Jahr 2007 stets dagegen gewehrt, Kinder an gleichgeschlechtliche Paare abzugeben. Insbesondere die katholische Kirche hatte davor gewarnt, dass bei einer Umsetzung des Gesetzes ihre Adoptionsagenturen schließen müssten.
Das Tribunal hat nun entschieden, dass die zur Diözese von Leeds gehörende Agentur "Catholic Care" gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoße, weil es Kinder nur an Heterosexuelle abgibt. Gleichgeschlechtliche Paare, die in der Vergangenheit abgewiesen wurden, könnten die "Catholic Care" nun verklagen. Das Tribunal erklärte, es könne nicht über die "Authentizität der religiösen Einwände" entscheiden. Es sei aber sicher, dass die Kirche mit ihrer Praxis gegen das britische Gesetz verstoße.
Ein Sprecher der Diözese drohte nach der Entscheidung damit, alle katholischen Adoptionsagenturen zu schließen: "Weil unsere Wohltätigkeitsorganisationen keinen unbeschränkten Zugang zu unserem Dienst gewähren können, wenn wir gegen die Lehre der katholischen Kirche verstoßen, scheint es so, als ob wir unsere Dienste zur Adoption einstellen müssen". Es sei nicht abzusehen, "welche Konsequenzen das für adoptionswillige Eltern und Kinder" haben könne.
In Deutschland gibt es anders als in Großbritannien für Homo-Paare ein Adoptionsverbot. Schwule und Lesben können aber als Einzelpersonen Kinder adoptieren. Außerdem haben Eingetragene Lebenspartner seit 2004 das Recht, das leibliche Kind ihres Partners zu adoptieren (queer.de berichtete). Kirchliche Einrichtungen sind vom Antidiskriminierungsgesetz ausgeschlossen. (dk)