Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat bei der Bundesregierung angefragt, warum Hass-Prediger Imam Bilal Philips die Einreise nicht verweigert worden ist.
"Es ist gut, dass die Proteste des Lesben- und Schwulenverbandes zur Absage
eines Auftritts des Hasspredigers Imam Bilal Philips in Berlin führten", erklärte der Fraktionsgeschäftsführer am Freitag. "Unverständlich ist, dass seine Einreise gestattet wird, obwohl für solche Fälle im Zuwanderungsgesetz extra Vorkehrungen getroffen wurden". Der in Kanada aufgewachsene Philips gehört zu einer Gruppe der islamischen Charismatiker und fordert in seinen Predigten die Todesstrafe für Schwule (queer.de berichtete).
Beck fragt die Bundesregierung, warum die Einreise des Hass-Predigers nicht verhindert wurde. Immerhin legt Paragraf 154 des Aufenthaltsgesetzes fest, dass ein Ausländer, "der öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht", ausgewiesen werden soll. Bei ähnlich gelagerten Fällen haben die Behörden bereits gehandelt: So ist der jamaikanische Hasssänger Sizzla ins Schengen-Informations-Sytem (SIS) eingetragen worden (queer.de berichtete). Die Liste enthält Namen von Ausländern, die nicht in den Schengenraum, zu dem auch Deutschland gehört, einreisen dürfen. Des Weiteren will Beck wissen, welche Informationen die Bundesregierung über den Imam hat.
Obwohl der Auftritt in Berlin-Neuköllner Moschee wegen einer "Terminüberschneidung" abgesagt wurde, hält der LSVD an einer Mahnwache am Samstag fest (18 Uhr, vor der Al-Nur-Moschee, Haberstr. 3, S-Bhf Köllnische Heide). Dort ist weiterhin der Auftritt von Philips' Co-Redner Pierre Vogel geplant, einem der bekanntesten deutschen Konvertiten. Der LSVD fordert zudem, dass sich die Al-Nur-Moschee von dem Aufruf zur Tötung Homosexueller distanziert. (pm)
Insgesamt ist das aber alles natürlich nebensächlich. Wie wir wissen, geht es ja in ALLEN Relgionen grundsätzlich NUR um Liebe und Frieden und Gleichheit. Menschen, welche die Religionen zum Schüren von Hass nutzen sind auch grundsätzlich eine AUSNAHME. Soviel dazu.