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- 18. Juni 2009 2 Min.
Die deutsche Bundesregierung hält Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Lebensqualität von Intersexuellen für unnötig.
Wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, hält die Regierung Änderungen des Vornamensrechts, des Personenstandsgesetzes sowie des Ehe- und Lebenspartnerschaftsrechts für nicht erforderlich, solange keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, dass der Verzicht auf eine Festlegung des Geschlechts dem Wohle des Betroffenen diene.
Intersexualität ist die Bezeichnung für Menschen mit nicht eindeutigen männlichen oder weiblichen Geschlechtsmerkmalen (volkstümlich: Zwitter). Meist werden Intersexuelle im frühkindlichen Alter operiert und einem Geschlecht zugeordnet, etwa durch Amputation eines zu kleinen Penis’.
Nach Angaben der Intersex Society of North America werden zirka ein Prozent der Menschen mit intersexuellen Merkmalen geboren. Bei 0,1 bis 0,2 Prozent aller Geburten sei die Mischung der Geschlechter so groß, dass Operationen diskutiert oder durchgeführt werden. Viele dieser OPs führen zu erheblichen psychologischen Problemen bei den jungen Patienten.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Diskriminierungsschutz auch für intersexuelle Menschen gelte. Zudem stehe die Antidiskriminierungsstelle des Bundes intersexuellen Opfern von Ungleichbehandlung zur Verfügung.
Zuletzt hat Schwarz-Rot nach einer Intervention des Bundesverfassungsgerichts eine Gesetzesänderung für Transsexuelle – also Menschen, die im falschen Geschlecht geboren worden sind – angekündigt (queer.de berichtete). Sie sollen künftig etwa nicht mehr scheiden lassen müssen, wenn sie ihr Geschlecht anpassen. (pm/dk)















Ich fordere 60.000 Euro pro Jahr lebenslange Rente (mit Steinmeiergarantie) für alle Intersexuellen.