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- 19. Juni 2009 2 Min.
Im am Freitag vom Bundestag verabschiedeten Bürgerentlastungsgesetz werden Eingetragene Lebenspartner bei Absetzbarkeit der Krankenversicherung gleichgestellt – erstmals werden damit verpartnerte Schwule und Lesben im Einkommenssteuerrecht nicht wie Fremde behandelt.
Das Gesetz sieht vor, dass künftig auch die Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge für die Mitversicherung des Lebenspartners als
Sonderausgaben anerkannt werden (Paragraf 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz). Ab nächstes Jahr sollen damit die Bürger ihre Ausgaben für die Krankenversicherung von der Steuer absetzen können. Dabei sollen gesetzlich und privat weitgehend gleich behandelt werden. Es wird auch keine Unterschiede bei Ehepartnern und Eingetragenen Lebenspartnern geben. Profitieren werden vor allem Steuerzahler, die hohe Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung haben. Für Geringverdiener ist wegen des niedrigeren Steuersatzes die Entlastung auch geringer.
"Das ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt, denn damit werden Lebenspartner zum ersten Mal im Einkommensteuerrecht berücksichtigt", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "Während des Gesetzgebungsverfahrens zum Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung gab es Versuche, die Lebenspartner aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Dagegen hat der LSVD in einer breit angelegten Briefaktion mit Erfolg protestiert". Der LSVD hat sich allerdings nicht mit der Forderung durchsetzen können, Lebenspartner auch bei der steuerlichen Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen mit Ehegatten gleichzustellen.
Von einer Gleichbehandlung sind Schwule und Lesben ohnehin weit entfernt: "Insgesamt bleibt die die Diskriminierung im Steuerrecht trotz dieses Fortschrittes massiv. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner werden im Einkommenssteuerrecht ansonsten wie Ledige behandelt, eine gemeinsame Veranlagung ist nicht möglich", beklagt Bruns. (pm/dk)















Nach den Anpassungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz ist dies nunmehr der zweite wichtige Schritt im Steuerrecht. Und auch bei den Werbungskosten sind keine Unterschiede in der Einkommensteuer mehr vorhanden: selbst bei der Doppelten Haushaltsführung erfolgte finanzgerichtlich mittlerweile die Gleichstellung
Gleichwohl hat Manfred Bruns vollkommen Recht. Immer noch herrscht bei der Einkommenssteuer eine massive, finanzielle Schlechterstellung, die sich jedes Jahr bei der Einkommenssteuererklärung für homosexuelle Paare negativ auswirkt (Ehegattensplitting, Zusammenveranlagung, Steuerklassenwahlrecht, Verdopplung von Pauschbeträgen, usw.). Und auch bei der Grunderwerbssteuer wurden homosexuelle, verpartnerte Paare bisher vergessen.
Bin gespannt, ob diese massiven finanziellen Diskriminierungen, die immer noch in der Einkommenssteuer bestehen, in der kommenden Legislaturperiode endlich beendet werden.
Hier geht es um das Geld homosexuelller, verpartnerter Paare, die regelrecht einkommenssteuerlich "verarscht" werden. Insbesondere für Regenbogenfamilien mit Kindern die "Verarschung" schlechthin, da verheiratete, heterosexuelle Paare ohne Kinder einkommensteuerlich bessergestellt sind.