Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?10685
  • 01. Juli 2009 7 2 Min.

Der Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf für ein neues Besoldungs- und
Beamtenversorgungsgesetz beschlossen, in dem Eingetragene Lebenspartner gleichgestellt werden.

Damit gibt es im gesamten Hamburger Landesrecht keinen Unterschied mehr zwischen (heterosexueller) Ehe und Lebenspartnerschaft. Die Gleichstellung erfolgt rückwirkend zum 3. Dezember 2003. Der Zeitpunkt geht auf das Inkrafttreten einer EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zurück, die Bundes- und Landesregierungen verpflichtet hat, homosexuelle Beschäftigte gleichzustellen.

Die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnern geht derzeit langsam voran: So haben etwa mit Berlin, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern erst vier Bundesländer verpartnerte Beamte beim Familienzuschlag gleichgestellt. Auch der Bund erkennt Eingetragene Lebenspartnerschaften unter seinen Beamten nicht an. Zuletzt hat Rheinland-Pfalz die Gleichbehandlung beschlossen (queer.de berichtete), während sie von den Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Thüringen abgelehnt wurde (queer.de berichtete).

"Mit der rückwirkenden Gleichstellung bekräftigt der schwarz-grüne Senat seinen Willen zur Gleichstellung und nimmt seine Pflicht zur Fürsorge auch gegenüber den Lesben und Schwulen in besonderer Weise wahr", erklärte Farid Müller, schwulen- und lesbenpolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion. "Damit lösen wir eines unserer zentralen Wahlversprechen ein und setzen eine der wichtigen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag um."

Auch die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) freuten sich über den Beschluss: "Hamburg setzt hiermit bundesweit erneut Maßstäbe", sagte hierzu Ingo Pohl, Chef der LSU Nord. (dk)

-w-

#1 TimmAnonym
  • 01.07.2009, 16:37h
  • Eine sehr gute Meldung aus Hamburg. Dies freut mich für die Schwarz/Grüne Koalition dort.

    Mögen weitere Bundesländer jetzt endlich folgen.
  • Direktlink »
#2 TimmAnonym
  • 01.07.2009, 18:55h
  • Auffallend ist, das insbesondere die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Hessen und Niedersachsen bisher überhaupt noch nicht die Gleichstellung im Landesrecht vorangetrieben haben.

    Auch in Sachsen-Anhalt und Brandenburg erfolgte bisher nur eine Teilanpassung im Landesrecht. In NRW und Schleswig-Holstein fehlt nur noch die Anpassung des Landesbeamtenrecht.

    Und im Bund hapert es noch vor allem im Einkommenssteuerbereich als auch bei den verpartnerten Bundesbeamten.

    Bin mal gespannt, welches Bundesland als nächstes die Gleichstellung dann im Landesrecht durchsetzt.
  • Direktlink »
#3 gerdAnonym
  • 01.07.2009, 19:32h
  • Und wer suchet, der findet in der Internetwelt...

    Die Partei Bündnis90/Die Grünen, die in Hamburg mitregieren bringen im Bundestag aktuell einen Gesetzentwurf zur Eheöffnung (Drucksache 16/13596) ein.

    Die Grünen streben eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs an. Der entsprechende Paragraf im BGB solle lauten: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen."

    Das finde ich sehr, sehr gut, das die Grünen diesen Gesetzentwurf gestartet haben.
  • Direktlink »