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https://queer.de/?10687
  • 02. Juli 2009 15 1 Min.

Ab kommenden Monat können schwule und lesbische Paare auch in Bayern auf dem Standesamt das Ja-Wort geben. Einstimmig beschloss der Landtag am Mittwoch eine entsprechende Reform des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Bisher konnten Homo-Ehen im Freistaat nur vor dem Notar geschlossen werden. In den Koalitionsverhandlungen hatten die Liberalen der CSU die Öffnung der Standesämter abgetrotzt (queer.de berichtete). Zuvor hatte die Christsozialen von 1962 bis 2008 Bayern mit absoluter Mehrheit regiert.

Der FDP-Abgeordnete Andreas Fischer betonte , Bayern bekomme damit "ein Stück gelebter Toleranz zurück". "Es gibt jetzt keine Hochzeit zweiter Klasse mehr", teilte er der Presse mit. Die Grünen sprachen vom Ende eines "peinlichen Sonderwegs": "Damit ist Bayern endlich auch ein bisschen normaler geworden", sagte die gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Claudia Stamm. Sie forderte dazu auf, den bayerischen Standesbeamten rasch Hilfestellung anzubieten: "Vor Ort herrscht zum Teil eine große Verunsicherung, wie mit den schwulen und lesbischen Paaren umgegangen werden soll."

In drei Bundesländern werden homosexuelle Paare weiterhin diskriminiert: Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen sehen keine generelle Verpartnerung auf dem Standesamt vor. Zuletzt hat das SPD-regierte Rheinland-Pfalz im November 2008 beschlossen, die Standesämter für Schwule und Lesben zu öffnen (queer.de berichtete). (mize)

-w-

#1 Daniel
  • 02.07.2009, 08:31h
  • Bayern kommt ("ich kooomme ...." ); es offenbart sich aber, wie immer, als ein sog. "Spätkommer" (verzögerte, Ejakulation aufgrund von seelischen Ängsten oder Nervosität etc.).

    Aber jetzt endlich, kommt auch von denen "die volle Ladung" - oh, ich glaube ich bin etwas sexuell überreizt (muss mich wohl mal um meinen Freund kümmern )

    Daniel
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#2 TimmAnonym
  • 02.07.2009, 10:17h
  • Eine gute Meldung aus Bayern; durchgesetzt hat es in diesem Fall die FDP in Bayern bei den Koalitionsverhandlungen mit der CSU.

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    In Brandenburg wurden die Gemeinden damals für zuständig erklärt. Ich kenne in Brandenburg keine Gemeinde, die nicht das Standesamt als Ort der Verpartnerung hat.

    Viel problematischer finde ich Thüringen und Baden-Württemberg, da muss man in ländlichen Regionen zum LANDKREIS. Das ist erbärmlich, wenn man in diesen beiden Bundesländer zum Kreis geschickt wird. Daher bilden bei diesem Thema Thüringen und Baden-Württemberg ab jetzt das Schlusslicht.

    Der Rest der Bundesstaaten hat das Standesamt als Ort der Verpartnerung.
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#3 XDAAnonym