Die Hamburger SPD fordert per Antrag eine Bundesratsinitiative, mit der Artikel 3 des Grundgesetzes um sexuelle Identität erweitert werden soll.
Von Carsten Weidemann
Der Beschluss, den die acht SPD-Abgeordneten an die Hamburger Bürgerschaft stellen ist klar formuliert. Beschlossen werden soll: "Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, eine Bundesratsinitiative einzureichen mit dem Ziel, die Differenzierungsverbote in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen."
Damit springen Britta Ernst, Michael Neumann, Dirk Kienscherf, Uwe Grund, Ksenija Bekeris, Bülent Ciftlik, Gabriele Dobusch, Wolfgang Rose und ihre Fraktion auf die Seite der Kampagne "3+: Lesben und Schwule in die Verfassung", die unter anderem der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) derzeit vorantreibt.
Seit längerem wird in Deutschland breit diskutiert, dass die bestehende verfassungsrechtliche Lücke des Artikels 3 im Grundgesetz, die sexuelle Orientierung nicht erwähnt, zu schließen sei. Neben zahlreichen Politikerinnen und Politikern unterschiedlicher Parteien hat etwa Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angesichts des 60. Jahrestages des Grundgesetzes auf diese Debatte Bezug genommen und angemahnt, unsere Verfassung bedürfe der Fortentwicklung, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben:
"Artikel 3 enthält eine Reihe von Diskriminierungsverboten. Die 'sexuelle Orientierung' ist dort bislang nicht genannt. Artikel 6 GG stellt die Ehe unter den besonderen Schutz des Staates. Von Lebenspartnerschaften ist dort aber nicht die Rede. Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir unsere Verfassung an diesen beiden Stellen ergänzen. Darüber brauchen wir jetzt eine breite gesellschaftliche Debatte, denn das Jubiläum des Grundgesetzes darf sich nicht in Nostalgie und Jubelfeiern erschöpfen."
Die SPD möchte nun, dass Hamburg wie vor Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der "Hamburger Ehe", erneut eine Vorreiterrolle übernimmt.