In Hessen haben die Grünen zum dritten Mal einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von eingetragenen Homo-Paaren im Landesrecht eingebracht – die FDP zeigt Sympathie, rät aber unter Verweis auf das Grundgesetz zur Geduld.
Derzeit werden die Eingetragnen Lebenspartner von schwulen oder lesbischen Beamten wie Fremde behandelt, während (heterosexuelle) Ehepartner Leistungen erhalten, auch wenn sie kinderlos sind. Die Grünen argumentieren, dass es keine Rechtfertigung gibt, dass Landesbeamte wegen ihrer sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden. "Im Bundesrecht sind die Lebenspartnerschaften weitgehend an die Ehe angeglichen. In der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung stehen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner den Ehegatten gleich", erklärte Andreas Jürgens, rechtspolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion. "Das führt zu der absurden Situation, dass Lebenspartner von Angestellten des Landes Hessen zwar beitragsfrei mitversichert sind, Beamte aber keine Beihilfe erhalten. Oder dass Lebenspartner zwar eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen können, nicht aber in der Beamtenversorgung." Jürgens fragt, warum von homosexuellen Beamten die gleichen Leistungen erwartet, aber nicht die gleichen Rechte gewährt würden.
Im vor einem halben Jahr geschlossenen Koalitionsvertrag hatten die Partner CDU und FDP lediglich vereinbart, ein "Gesetz zur Anpassung des Hessischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes" einzubringen (queer.de berichtete). Ob sie die volle Gleichbehandlung anstreben, ließen die Parteien aber offen.
FDP jetzt für Gleichstellung
Die FDP macht Schwulen und Lesben zwar Hoffnung auf eine vollständige Gleichbehandlung: "Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte", erklärte Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Gleichzeitig mahnt er aber, dass Schwule und Lesben noch ein wenig warten müssten: "Hektik ist derzeit nicht zielführend". Man habe bereits einen Entwurf erarbeitet, der derzeit in den Fraktionen diskutiert werde. Er wies darauf hin, dass es sich hierbei um ein "sensibles Thema" handele, da das Grundgesetz einen besonderen Schutz von Ehe und Familie vorsähe. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 2002 bereits entschieden, dass heterosexuelle Familien keine Nachteile zu beklagen haben, wenn Homo-Paare gleichbehandelt werden.
Noch im vergangenen Jahr hatte sich die hessische FDP gegen eine Gleichberechtigung von Eingetragenen Lebenspartnern ausgesprochen (queer.de berichtete).
Ende letzten Jahres hätte der hessische Landtag zwar mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei eine Mehrheit zur Gleichstellung gehabt (queer.de berichtete). Allerdings wurde nach Querelen um die Tolerierung einer rot-grünen Minderheitsregierung durch die Linke der Landtag aufgelöst, bevor das Gesetz beschlossen werden konnte.
Die Bundesländer dürfen selbst entscheiden, ob sie verpartnerte Beamte gleich behandeln. Zuletzt hat Schwarz-grün in Hamburg Schwule und Lesben gleichgestellt (queer.de berichtete). In Thüringen hat die Linkspartei eine Verfassungsklage gegen die CDU-Alleinregierung angestrengt, weil diese die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Landesrecht ablehnt (queer.de berichtete). (dk)
Mittlerweile haben dies die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und aktuell Rheinland-Pfalz umgesetzt. In NRW und Schleswig-Holstein fehlt nur die Anpassung bei den verpartnerten Landesbeamten.
Die FDP hat die Gleichstellung bereits mehrfach angekündigt und gefordert, wie auch beispielsweise im Koalitionsvertrag in Niedersachsen. Daher ist sie auch in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen in der PFLICHT endlich zu handeln. Ansonsten wird diese Partei unglaubwürdig, was die Durchsetzung von Bürgerechten angeht. Als offen schwuler Vorsitzender sollte Herr Westerwelle endlich selbst dafür Sorge tragen, dass die FDP in den mitregierten FDP Bundesländern endlich handelt. Bisher ist dies nicht geschehen.