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  • 27. Juli 2009 26 2 Min.

Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat die Benachteiligung von schwulen und lesbischen Soldaten gegenüber dem LSVD gerechtfertigt.

Sein Ministerium hat eine "Sanitätsvereinbarung" mit den USA beschlossen, wonach in Amerika stationierte Bundeswehrsoldaten und deren (heterosexuelle) Ehepartner kostenfreie medizinische Versorgung erhalten. Lebenspartner von schwulen oder lesbischen Soldaten müssen dagegen Arztbesuche selbst bezahlen.

Jung hat in einem Schreiben an den Lesben- und Schwulenverband diese Praxis verteidigt. Immerhin stünde Soldaten auch keine Beihilfe im Inland zu, daher komme "es nicht zu einer Benachteiligung der eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, da diese nicht anders behandelt werden als im Inland".

"Beihilfe" ist die Krankenversicherung für Beamte und Soldaten. Anders als bei Angestellten, bei denen Ehepartner und Eingetragenen Lebenspartner mitversichert sind, behandelt der Bund in dieser Frage schwul-lesbische Partner wie Fremde: sie müssen sich eigenständig versichern, bzw. Arztrechnungen selbst begleichen. Bei Landesbeamten haben inzwischen acht der 16 Bundesländer gleichgeschlechtliche Paare mit verheirateten gleichgestellt. Soldaten unterstehen aber generell dem Bund.

LSVD: "Reiner Zynismus"

"Es ist ein Skandal, dass Ehegatten von Angestellten, die bei der Bundeswehr beschäftigt sind, in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung mit einbezogen werden, während die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Soldaten den entsprechenden Schutz, nämlich die Beihilfe, nicht erhalten", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Er nannte die Argumentation von Verteidigungsminister Jung "reinen Zynismus": "Er rechtfertigt die Diskriminierung mit der ohnehin bestehenden Benachteiligung", so Bruns.

Vertreter der Union rechtfertigen die Ungleichbehandlung von Homo-Paaren wiederholt mit dem im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Ehe. Die heterosexuelle Ehe müsse daher gegenüber anderen Partnerschaften besser gestellt sein. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2003 entschieden, dass selbst eine völlige Gleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnern mit (heterosexuellen) Ehe-Leuten nicht verfassungswidrig sei. Die Ehe sei zwar privilegiert, "ein Gebot, andere Lebensformen zu benachteiligen, lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten", argumentierten die Richter damals. Zudem hat der Europäische Gerichtshof bereits vor über einem Jahr entschieden, dass die Benachteiligung von verpartnerten Beschäftigten gegen Gleichstellungsrichtlinie verstoße (queer.de berichtete). Diese Entscheidung ist allerdings vom Bund noch nicht umgesetzt worden. (dk)

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#1 LorenEhemaliges Profil
  • 27.07.2009, 14:43h
  • Mit Verlaub, Herr Minister, Sie sind ein .....!
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#2 seb1983
  • 27.07.2009, 14:54h
  • Der Mann hat in seiner ganzen Amtszeit noch nichts vernünftiges zu Stande gebracht, passt also ins Bild...
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#3 gatopardo
  • 27.07.2009, 15:23h
  • Weil ich nicht in Deutschland lebe, kritisiere ich normalerweise auch keine deutschen Minister, aber dieser Jung fällt mir in den Nachrichten schon längst als ein linkischer, verklemmter und dumpfer Typ auf, der zu allem Überfluss auch noch versucht,
    mit seinem einschläfernden Charme das Volk auf die Notwendigkeit aller militärischen Einsätze einzustimmen.
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