Ein Bezirksgericht in New York hat entschieden, dass es nicht mehr beleidigend ist, jemanden als schwul zu bezeichnen – selbst wenn dieser heterosexuell ist.
Geklagt hatte der Anwalt Howard K. Stern, der ehemalige Lebensgefährte des Fotomodels Anna Nicole Smith, das 2007 an einer versehentlichen Überdosierung von Medikamenten gestorben war. Er wollte 60 Millionen US-Dollar von der Autorin Rita Cosby erstreiten, die in ihrem Enthüllungsbuch "Blond Ambition: The Untold Story Behind Anna Nicole Smith's Death" auch über die Homosexualität Sterns berichtete (queer.de berichtete). Dieser soll eine Affäre mit Larry Birkhead gehabt haben, der ebenfalls mit dem Model liiert war.
Richter: Homosexualität seit Jahren nicht mehr strafbar
Richter Denny Chin erklärte, dass es wegen der "großen Veränderungen in der öffentlichen Bewertung von Homosexualität" heutzutage keine Beleidigung mehr sei, jemanden als "schwul" oder "lesbisch" zu bezeichnen: "Früher waren homosexuelle Akte illegal. Damit führte eine Aussage, die einen anderen Menschen als homosexuell bezeichnete, zur Verachtung und Spott dieser Person. Der Fall ‚Lawrence gegen Texas’ hat das beendet." Richter Chin verwies dabei auf eine Supreme-Court-Entscheidung aus dem Jahr 2003, die ein Verbot von Homosexualität für verfassungswidrig erklärte. In diesem Fall gaben die Verfassungsrichter dem Texaner John Geddes Lawrence Recht, der wegen schwulem Geschlechtsverkehr in seiner eigenen Wohnung verhaftet worden war. Damals war Homosexualität noch in zehn der 50 US-Bundesstaaten verboten. Nach der Entscheidung waren die so genannten "Sodomy Laws" auf einen Schlag ungültig.
Auch die Öffentlichkeit betrachte Homosexualität nicht mehr als etwas Negatives, so Chin. Er zitierte dabei Meinungsumfragen, nach denen die Mehrheit der New Yorker die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben befürworte und sich mehr als zwei Drittel für Eingetragene Partnerschaften aussprächen.
Der Richter merkte allerdings an, dass es weiterhin beleidigend sein könne, wenn sexuelle Handlungen einer Person beschrieben werden würden, die nicht der Wahrheit entsprechen. Es sei aber unwichtig, ob dabei um gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Sex gehe. Cosby beschreibt in ihrem Buch sexuelle Aktivitäten zwischen Stern und Birkhead, unter anderem Oralsex. Daher könne Stern weiter gegen Cosby klagen, dürfe aber nicht mehr Homosexualität als Grund für die Klage anführen.
In der Vergangenheit haben immer wieder Stars gegen den "Vorwurf" der Homosexualität geklagt. Am notorischsten war dabei der Schauspieler Tom Cruise, der wiederholt seine Heterosexualität durch Presseberichte beschädigt sah. Er argumentierte, dass er als Schwuler weniger populär sein würde und deshalb finanzielle Einbußen durch solche Gerüchte erleide. (dk)