Die rechtsextreme Deutsche Volksunion will in Karlsruhe gegen die Stiefkindadoption durch Eingetragene Lebenspartner klagen.
Die Kleinpartei, die in den Landtagen von Bremen und Brandenburg vertreten ist, erklärte in einer Mitteilung, dass das Adoptionsrecht gegen Artikel 6 des Grundgesetzes verstoße, in dem der "besondere Schutz" von Ehe und Familie festgelegt ist. Die DVU kritisiert dabei die CSU, die ihre Klage gegen das Adoptionsrecht kürzlich zurückgezogen hat (queer.de berichtete).
Die Christsozialen seien "weiter vor dem linken Zeitgeist" eingeknickt, kritisierten die Deutschnationalen: "Die linke Presse jubelte: Damit sei auch das Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare in greifbare Nähe gerückt. Und das, obwohl immer deutlicher wird, dass CDU und SPD in ihrem identitätslosen Genderwahn nicht einmal davor zurückschrecken, wissenschaftliche Arbeiten zu manipulieren, um dem Wähler vorzugaukeln, dass Homosexualität etwas ganz Normales sei", heißt es weiter. Die DVU kritisiert damit die von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Auftrag gegebene Studie, die zu dem Ergebnis kam, dass Schwule und Lesben nicht schlechtere Eltern seien und daher das Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartner geöffnet werden müsse (queer.de berichtete).
Derzeit ist die Adoption durch Homo-Paare in Deutschland – anders als etwa in Spanien, Großbritannien oder weiten Teilen der USA – verboten. Eine Einzelperson darf jedoch adoptieren. Zudem wurde 2004 die Stiefkindadoption gegen den erbitterten Widerstand der Union eingeführt (queer.de berichtete). Damit kann der Eingetragene Lebenspartner das leibliche Kind seines Partners adoptieren. Heute sprechen sich alle im Bundestag vertretenen Fraktionen – mit Ausnahme der Union – für eine vollständige Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Adoptionsrecht aus.
Durch die angekündigte Klage wird die Homo-Ehe allerdings nicht bedroht werden. Inhaltlich hat das Bundesverfassungsgericht bereits zuvor geurteilt, dass auch eine komplette Gleichstellung von Ehe und Homo-Ehe verfassungsgemäß sei. Eine Klage der DVU wird wohl auch formell scheitern, sollte sie überhaupt angenommen werden. Da die Partei keinen Normenkontrollantrag stellen kann, müsste sie in einer Verfassungsbeschwerde nahelegen, durch das Gesetz in Grundrechten beeinträchtigt zu werden. (pm/dk/nb)
War der mal mit Jörg befreundet ?