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- 01. September 2009 3 Min.
Seit genau 40 Jahren ist Homosexualität in der Bundesrepublik keine Straftat mehr – LSVD und Grüne fordern, dass die Opfer des Paragrafen 175, der am 1. September 1969 entschärft wurde, endlich eine Entschädigung erhalten.
Nach wie vor gelten Männer, die in Deutschland aufgrund des Schwulenparagrafen verurteilt wurden, als Straftäter: "Es ist ein monströser Schandfleck unserer Demokratie, dass das Homosexuellen-Strafrecht der Nazis in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in Kraft blieb", erklärte LSVD-Sprecher Günter Dworek. Dieses dunkle Kapitel müsse "endlich aufgearbeitet werden". Außerdem zeige die Verfolgung, dass das gegenwärtige Grundgesetz keinen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung biete: "Deshalb muss im Gleichheitsartikel unserer Verfassung endlich ergänzt werden, dass niemand wegen der sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Das wäre auch ein Akt der Wiedergutmachung", so Dworek.
Der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sieht Deutschland wegen des Paragrafen 175 in der Pflicht, sich für die Aufhebung von Homo-Verboten in der Welt einzusetzen: "In über 80 Staaten ist Homosexualität heute noch strafbar. Gerade angesichts seiner Geschichte hat Deutschland eine besondere Verantwortung, für die Menschenrechte von Schwulen und Lesben einzutreten", so Beck. Daher müsse sich die Bundesregierung "viel stärker" für die Entkriminalisierung von Homosexualität einsetzen. "Leisetreterei darf es nicht geben", fordert Beck.
Paragraf 175: Gültig von 1871 bis 1994
Das berüchtigte Schwulengesetz gibt es seit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871. Ein Rückschritt, denn zuvor waren in mehreren Teilen Deutschlands – etwa in Bayern – die Homo-Verbote dank des französischen Einflusses weggefallen. Im Kaiserreich wurden knapp 10.000 Menschen aufgrund dieses Paragrafen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Obwohl er in der Weimarer Republik weiter Bestand hatte und es auch zu mehreren tausend Verurteilungen kam, blühte das schwule Leben gerade in Berlin auf. Mehrere Versuche liberaler und linker Parteien, den Paragrafen abzuschaffen, scheiterten jedoch im Parlament.
Mit der Machtübernahme der Nazis wurde Homosexualität lebensgefährlich: 1935 verschärfte die NSDAP den Paragrafen. Nun drohten zehn Jahre Zuchthaus. 1939 urteilte das Reichsgericht zudem, dass "Unzucht" auch vorliege, wenn "keine körperliche Berührung des anderen stattgefunden hat." Schätzungsweise 100.000 Männer verurteilte das Regime aufgrund des Paragrafen 175. Viele Schwule wurden zudem, teils ohne Verurteilung kastriert und zirka 15.000 in Konzentrationslager geschickt. Genaue Zahlen liegen allerdings nicht vor.
Nach dem Krieg galt in der Bundesrepublik bis 1969 die verschärfte Nazi-Fassung des Paragrafen. Es kam zu insgesamt 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen allein in Westdeutschland. Die Große Koalition hob schließlich das Total-Verbot auf, es galten allerdings immer noch unterschiedliche Altersgrenzen für (männliche) Homosexuelle und Heterosexuelle. Für Schwule lagen diese bei 21 Jahren bzw. 18 Jahren (ab 1973); für Heteros waren es 16 Jahre.
In der DDR galt das Homo-Verbot bis 1968 in der Vornazi-Fassung. Auch dort waren die Schutzaltersgrenzen nach Paragraf 151 StGB-DDR bis 1989 unterschiedlich. Schließlich hob die Volkskammer kurz vor dem Mauerfall das Gesetz komplett auf. Im Rahmen der Rechtsanpassung der beiden deutschen Staaten verlor am 10. März 1994 der Paragraf 175 auch im Westen seine Gültigkeit. In diesem Jahr kam es aber noch zu 44 Verurteilungen. (dk)
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Sahra Wagenknecht, Bundestagskandidatin der LINKEN auf der NRW-Liste und im Wahlkreis Düsseldorf-Süd hat in einem vielbeachteten Grußwort auf dem Düsseldorfer Christopher-Street-Day (CSD) am 23. Mai die Entschädigung der Opfer des §175 aus der Adenauer-Ära gefordert. Bis 1969 galt der §175 in der Bundesrepublik in seiner von den Nazis 1935 verschärften Form.
Sahra Wagenknecht wies auch auf die Folgen der Wirtschaftskrise für schwule und lesbische Projekte hin: "Durch die Wirtschaftskrise zeichnen sich enorme Steuerausfälle ab. Jetzt drohen Kürzungen in den Sozialhaushalten. Mit öffentlichen Mitteln geförderte Projekte der Frauen-, Lesben- und Schwulenbewegung sind angesichts der fatalen finanziellen Situation der Kommunen und der Länder in ihrer Existenz gefährdet. Dagegen müssen wir gemeinsam angehen. Es kann nicht sein, dass Frauen- und Schwulenberatungsstellen geschlossen werden müssen und den Banken Milliarden hinterher geworfen werden."
Quelle
data5.blog.de/media/967/3345967_efe03dfa93_a.jpeg
manuel-lindlar.blog.de/2009/05/28/opfer-175-entschaedigen-ho
mosexualitaet-asylgrund-anerkennen-6192477/