In Hamburg hat die schwarz-grüne Landesregierung einen SPD-Antrag unterstützt, der ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz fordert.
Die Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 wurde damit einstimmig von der Bürgerschaft beschlossen. Auch die Linke votierte dafür. Die SPD reichte den Antrag im Juli ein (queer.de berichtete). Zuvor hatten Bremen und zuletzt Berlin einen ähnlichen Antrag gestellt (queer.de berichtete). In der Hauptstadt lehnten die oppositionellen Parteien CDU und FDP diese Forderung jedoch ab und wandten sich gegen "Sonderrechte" im Grundgesetz.
"Hamburg war schon unter Rot-Grün mit der Einführung der ‚Hamburger Ehe’ wegweisend bei der Stärkung der Gleichstellung von Lesben und Schwulen", erklärte die SPD-Abgeordnete Gabi Dobusch, Sprecherin für die Gleichstellung und Lesben und Schwule. "Von unserer Stadt sollte auch ein Signal für die längst überfällige Änderung des Grundgesetzes zur Stärkung der Rechte von Lesben und Schwulen ausgehen."
Auch der Lesben und Schwulenverband begrüßte die Entscheidung: "Es ist von besonderer Bedeutung, dass mit dem schwarz-grün regierten Hamburg erstmals ein CDU-geführtes Bundesland für den Grundrechtsschutz von Lesben, Schwule und Transgender initiativ wird", erklärte LSVD-Sprecher Axel Hochrein. Der Verband wirbt mit seiner Aktion 3+ bereits seit längerem für ein verfassungsrechtliches Diskriminierungsverbot.
Artikel 3 wurde 1948 als Schlussfolgerung aus der Verfolgungsgeschichte der Nazizeit geschaffen. Es verbietet jegliche Benachteiligung wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, des Glaubens und der politischen oder religiösen Überzeugung, seit 1994 auch wegen einer Behinderung. Die sexuelle Identität der Menschen genießt diesen Schutz bis heute nicht, obwohl sich schon 1993 eine gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat mit 27 zu 22 Stimmen dafür ausgesprochen hatte, in den Gleichbehandlungsartikel das Merkmal sexuelle Identität aufzunehmen. Die notwendige Zweidrittelmehrheit wurde allerdings durch den Widerstand von CDU/CSU und die Enthaltung der FDP verhindert. So argumentierte der FDP-Abgeordnete Walter Hitschler, man müsse dann ja auch "Linkshänder und Brillenträger" in die Verfassung aufnehmen. (dk)