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- 29. September 2009 2 Min.
Die drei Landesregierungen haben am Dienstag im Bundesrat eine Initiative gestartet, mit der das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz verankert werden soll.
Schwarz-Grün in Hamburg, Rot-Grün in Bremen und Rot-Rot in Berlin unterstützen die Initiative, den Gleichbehandlungsartikel der deutschen Verfassung um den Schutz von Schwulen, Lesben und Transsexuellen zu ergänzen. Es dürfe nicht sein, dass Menschen immer noch "wegen ihrer sexuellen Identität mit Benachteiligungen leben müssen", begründete der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) den Vorstoß. Durch die angestrebte Grundgesetzänderung wolle man ein Signal setzen, dass Ungleichbehandlungen der Vergangenheit angehörten. Dabei sei es kein Zufall, dass die Initiative von den drei Stadtstaaten ausgingen, da "in den Großstädten Änderungen der Sichtweisen einer Gesellschaft häufig als erstes in Erscheinung treten", so Steffen.
Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte die Initiative als "wichtiges Signal für die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene": "Wir erwarten, dass die CDU/CSU und die FDP dieses Signal in ihrem Koalitionsvertrag aufgreifen", so LSVD-Sprecher Manfred Bruns.
Artikel 3 wurde 1948 als Schlussfolgerung aus der Verfolgungsgeschichte der Nazizeit geschaffen. Es verbietet jegliche Benachteiligung wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, des Glaubens und der politischen oder religiösen Überzeugung, seit 1994 auch wegen einer Behinderung. Die sexuelle Identität der Menschen genießt diesen Schutz bis heute nicht, obwohl sich schon 1993 eine gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat mit 27 zu 22 Stimmen dafür ausgesprochen hatte, in den Gleichbehandlungsartikel das Merkmal sexuelle Identität aufzunehmen. Die notwendige Zweidrittelmehrheit wurde allerdings durch den Widerstand von CDU/CSU und die Enthaltung der FDP verhindert. So sagte der FDP-Abgeordnete Walter Hitschler, man müsse dann ja auch "Linkshänder und Brillenträger" in die Verfassung aufnehmen. Auch heute noch ist die Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen die Aufnahme von "sexueller Identität" als elftes Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz.
Gegner der Ergänzung argumentieren nach wie vor, dass das Grundgesetz nicht überfrachtet werden solle und Schwule und Lesben außerdem durch Artikel 1 ("Die Würde des Menschen ist unantastbar") ausreichend geschützt würden. Befürworter erwidern, dass Artikel 1 Schwule nach dem 2. Weltkrieg nicht vor Verfolgung und Gefängnis geschützt habe. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht 1957 entschieden, dass das damalige Verbot von Homo-Sex verfassungsgemäß sei, da Schwule ein "hemmungsloses Sexualbedürfnis" hätten, das die "sittlichen Anschauungen des Volkes" schädigen könne. In den 50er und 60er Jahren sind daher in West-Deutschland rund 55.000 Männer aufgrund des Paragrafen 175 rechtskräftig verurteilt worden. (dk)















Aber selbst dann können wir kaum auf den Erfolg der Grundgesetzinitiative hoffen. Die Forderung selbst ist sachlich und historisch berechtigt und wir sollten daran festhalten, selbst wenn Bundesrat und das neue Parlament dagegen entscheiden.
Bleibt zu hoffen, dass die FDP in der neuen Regierung möglichst viele lgbt Anliegen durchsetzt.