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- 30. September 2009 3 Min.
Der Lesben- und Schwulenverband hat ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts kritisiert, das Schulen in der Hauptstadt verpflichtet, Gebetsräume für religiöse Schüler einzurichten.
Geklagt hatte der 16-jähriger Schüler Yunus M., der das Diesterweg-Gymnasium im Stadtteil Wedding besucht. Der überzeugte Muslim forderte, einen besonderen Raum nutzen zu dürfen, um außerhalb der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände zu beten. Das Gymnasium hatte das zunächst mit Hinweis auf das Neutralitätsgebot abgelehnt. Daraufhin klagte der Jugendliche – und war nun erfolgreich: Von einem strenggläubigen Schüler könne "nicht erwartet werden, grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten", entschieden die Richter.
LSVD: Fundamentalisten behindern Unterricht
Der LSVD Berlin-Brandenburg sieht das Urteil als weiteren Sieg von "religiösen Hardlinern" an und fordert "Sexualkunde statt Gebetsräume": "Schon heute können aufgrund fundamentalistischer ‚religiöser’ Auffassungen einzelner Schüler die Lehrpläne in einigen Fächern kaum mehr eingehalten werden", LSVD-Sprecher Alexander Zinn. So würden islamische und evangelikale Vertreter dafür sorgen, dass Sexualkundeunterricht an Berliner Schulen "faktisch nicht mehr stattfindet". Auch im Sportunterricht gebe es unannehmbare Forderungen nach Geschlechtertrennung und "sittlichen" Bekleidungsvorschriften. Zinn fordert den Senat auf, gegen das "Fehlurteil" Berufung einzulegen.
Derzeit prüfe die Bildungsverwaltung ihr weiteres Vorgehen, erklärte deren Sprecher Jens Stiller. "Für uns bezieht sich das Urteil auf einen Einzelfall", so Stiller gegenüber dem "Tagesspiegel". "Inwieweit der Fall Präzedenzwirkung haben wird, müssen wir sehen."
Grüne schockiert
Die Opposition äußerte sich unterschiedlich zu der richterlichen Entscheidung: Die Grünen zeigten sich "irritiert": "Ich kenne kein Land außer dem Iran, in dem Gebetsräume an der Schule möglich sind. Das sollte kein Vorbild für Deutschland sein", erklärte Öczan Mutlu, schulpolitischer Sprecher der Ökopartei. Durch das Gerichtsurteil würden in der Gesellschaft bestehende Integrationsprobleme noch stärker in die staatlichen Schulen getragen.
CDU, CSU und FDP begrüßen Urteil
FDP-Bildungsexpertin Mieke Senftleben sprach dagegen von einem "klugen Urteil". Damit werde die Religionsfreiheit gewahrt und ein Zeichen für Toleranz gesetzt. CDU und CSU schlossen sich dem Richterlob an: "Staatliche Neutralität darf nicht damit verwechselt werden, dass Religion im öffentlichen Leben nicht sichtbar sein sollte", erklärten der bildungspolitische Sprecher Stefan Müller (CSU) und die Religionsbeauftragte Ingrid Fischbach (CDU). Die Union sprach sich aber gegen Gebetsräume exklusiv für Muslime aus, da diese "desintegrierend" sein könnten. Diese Räumlichkeiten müssten allen religiösen Schülern offen stehen.
Auch das katholische Erzbistum Berlin begrüßte die Entscheidung, da damit "die Religionsfreiheit gestärkt" werde, so Bistumssprecher Stefan Förner.
Die betroffene Schule fürchtet nun religiöse Konflikte, die sich auch auf den Schulbetrieb auswirken könnten. An dem Gymasium kommen 80 Prozent der Schüler aus Einwandererfamilien aus verschiedensten Ländern mit verschiedenen religiösen Überzeugungen: "Wenn alle auf ihr Recht pochen würden, könnte ich die Schule schließen", erklärte Schulleiterin Brigitte Burchardt. (dk)















Dann aber bitte auch an jeder Schule einen Darkroom.