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https://queer.de/?11211
  • 15. Oktober 2009 13 2 Min.

Im Saarland haben die Grünen durchgesetzt, dass die neue schwarz-gelb-grüne Landesregierung einen Diskriminierungsschutz für Schwule und Lesben in die Verfassung aufnimmt.

"Wir haben in den Sondierungsgesprächen vereinbart, dass die saarländische Verfassung dahingehend geändert werden soll, dass ein Verbot der Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher oder sexueller Identität aufgenommen wird. Hierüber wurde mit allen Verhandlungspartnern Einigkeit erzielt", erklärte Fraktionsgeschäftsführerin Claudia Beck gegenüber queer.de.

Auch eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Grundgesetz-Artikels 3 "wäre denkbar", so Beck. Dieser verbietet gegenwärtig Benachteiligungen wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, des Glaubens und der politischen oder religiösen Überzeugung, seit 1994 auch wegen einer Behinderung. Bislang haben sich das rot-grüne Bremen, das rot-rote Berlin und das schwarz-grüne Hamburg für eine Ergänzung eingesetzt (queer.de berichtete). Für eine Grundgesetzänderung ist eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig.

Auch Gleichstellung für Beamte geplant

Im vergangenen Jahr hat die damals allein regierende CDU eine (Fast-)Gleichstellung von Homo-Partnern im Beamtenrecht beschlossen (queer.de berichtete). Lediglich der Familienzuschlag (in der Regel 100 Euro pro Monat für kinderlose Paare) wird gleichgeschlechtlichen Paaren bislang vorenthalten. Beck ist sich auch hier sicher, dass die Jamaika-Koalition eine vollständige Gleichstellung erreichen wird.

Vergangenes Wochenende haben sich die Grünen dazu entschlossen, erstmals mit CDU und FDP eine so genannte Jamaika-Koalition einzugehen, was zu wütenden Angriffen vonseiten der SPD und der Linken führte. Bislang gibt es lediglich eine schwarz-grüne Koalition in Hamburg. Der im vergangenen Jahr beschlossene Koalitionsvertrag wurde von Homo-Aktivisten in der Hansestadt als großer Fortschritt bewertet. (dk)

-w-

#1 TimmAnonym
  • 15.10.2009, 19:05h
  • Sehr gute Nachricht aus dem Saarland, das freut mich sehr.

    Übrigens ließe sich gleiche Aktion auch in der Landesverfassung von Hamburg in Artikel 3 dort einfügen; dort in der hamburgischen Landesverfassung fehlt bisher eine allemgeine Antidiskriminierungsregel vollständig.

    Da lobe ich doch einmal die Landesverfassungen von Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen.
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#2 Good ol friendAnonym
#3 seb1983
  • 15.10.2009, 21:43h
  • Noch nicht mehr als ein nettes Zeichen, aber warum nicht, die richtung stimmt.
    Sollen sie mal am Beamtenzuschlag arbeiten, 100 euro pro Monat sind doch mal Gleichstellung die sich auszahlen würde.
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