https://queer.de/?11219
- 16. Oktober 2009 1 Min.
Der Bundesrat berät ab Freitag darüber, ob der Gleichheitsartikel im Grundgesetz durch das Merkmal "sexuelle Identität" erweitert wird.
Den Antrag hatten die Länder Berlin, Bremen und Hamburg gestellt (queer.de berichtete). Bislang werden nur Benachteiligungen wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, des Glaubens, der politischen oder religiösen Überzeugung und einer Behinderung verfassungsrechtlich geschützt. Um eine Änderung durchzusetzen, wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Der Gesetzentwurf wurde am Freitag zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt die Initiative ausdrücklich: "Besonders erfreulich ist, dass der Gesetzesantrag von Regierungen getragen wird, an denen CDU, SPD, Grüne und Linke beteiligt sind", erklärte LSVD-Sprecher Axel Hochrein. "Bislang fehlt im deutschen Recht ein umfassender Diskriminierungsschutz: Die ausdrücklichen Benachteiligungsverbote des Art. 3 Absatz 3 gelten nicht für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender, weil dort das Merkmal ‚sexuelle Identität’ nicht mit aufgeführt ist. Die Gesetzesinitiative unterstützt die langjährige Forderung des LSVD, dies endlich zu ändern".
Auch der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck freut sich über das überparteiliche Bündnis: "Nur CSU und FDP fehlen", erklärte Beck. Die FDP scheint allerdings bald im Boot zu sein: Offenbar will die Jamaika-Koalition im Saarland den Antrag unterstützen (queer.de berichtete). (dk)












