CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass sich Schwule und Lesben künftig im Standesamt verpartnern dürfen – auch für Beamte gibt es Fortschritte.
"Die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare werden gestärkt", heißt es im Koalitionsvertrag, der am Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. "Es besteht Einigkeit, dass Lebenspartnerschaften zukünftig vor dem Standesamt geschlossen werden können. Versorgungsansprüche von Beamten werden entsprechend der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelung ausgearbeitet".
Neues Schlusslicht ist Baden-Württemberg
Damit ist Thüringen das 15. Bundesland, das das Standesamt als Eintragungsort für gleichgeschlechtliche Partnerschaften vorsieht. Lediglich in Baden-Württemberg können Landkreise oder Städte Schwulen und Lesben das Standesamt noch verweigern.
Gleichstellung im Beamtenrecht ungewiss
Weniger konkret ist der Vertrag beim Beamtenrecht. Hier ist ausdrücklich nicht von einer Gleichstellung mit heterosexuellen Beamten die Rede. Dennoch begrüßt der Lesben- und Schwulenverband den Fortschritt: "Wir erwarten, dass die Gleichstellung der Beamten nicht nur bei den Versorgungsansprüchen, sondern auch bei der Beihilfe und dem Familienzuschlag vollzogen wird. Die Koalition will sich in dieser Hinsicht an den Regelungen für die Bundesbeamten orientieren". Hier haben sich CDU und FDP vor wenigen Tagen auf eine Gleichstellung geeinigt (queer.de berichtete). Auch die neuen Landesregierungen von Schleswig-Holstein (Schwarz-Gelb) und dem Saarland (Schwarz-Gelb-Grün) wollen die schwul-lesbischen Beamten mit ihren heterosexuellen Kollegen gleichstellen. Dagegen hat Schwarz-Gelb in Hessen die versprochene Gleichstellung auf die lange Bank geschoben (queer.de berichtete).
In den letzten Jahren hat die CDU in Thüringen unter Ministerpräsident Dieter Althaus mit absoluter Mehrheit regiert. Sie lehnte damals eine Gleichstellung für Schwule und Lesben strikt ab und begründete das mit dem besonderen Schutz der Ehe im Grundgesetz. Die Linke hat deshalb im Juli vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar geklagt, weil die Ungleichbehandlung nach Ansicht der Partei gegen die Landesverfassung verstößt (queer.de berichtete). (dk)
Schon sehr peinlich für Baden-Württemberg, das dieses Bundesland damit homopolitisches Schlusslicht in Deutschland wird und dort immer noch nicht in den ländlichen Regionen die Standesämter geöffnet werden, wie dies selbst Bayern geschafft hat.
Was passiert aber im Einkommenssteuergesetz auf Bundesebene ? Das würde mich vorrangig interessieren, denn da geht es um "mein Geld" und das vieler anderer verpartnerter, homosexueller Paare in unserem Land.